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am 25.01.2021 20:37
Hallo zusammen,
am 12. Januar habe ich der Comdirect meinen Freistellungsauftrag für 2020 zugefaxt.
Bisher habe ich keinerlei Rückmeldung von Comdirect erhalten. Die Zustellbestätigung des Faxes habe ich.
In meinem Depot wird nach wie vor gemeldet, ich solle doch den Freistellungsauftrag für letztes Jahr bis 31. Januar einrichten.
Vor 6 Tagen habe ich dann den Service via Kontaktformular kontaktiert. Auch hier bis heute keinerlei Rückmeldung.
Gibt es auch eine zeitgemäße Möglichkeit, den Freistellungsauftrag zuzustellen? z.B. via E-Mail..
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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ETF
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am 25.01.2021 21:17
@NoPe schrieb:Gibt es auch eine zeitgemäße Möglichkeit, den Freistellungsauftrag zuzustellen? z.B. via E-Mail..
Einfach rechtzeitig im Online-Bereich?
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25.01.2021 21:18 - bearbeitet 25.01.2021 21:22
@NoPe schrieb:
Gibt es auch eine zeitgemäße Möglichkeit, den Freistellungsauftrag zuzustellen? z.B. via E-Mail..
Hallo @NoPe
also in dem Artikel https://nutzer.comdirect.de/faq/freistellungsauftrag-rueckwirkend steht als Möglichkeit per Post oder Fax. Könnte sein, dass per Mail nicht akzeptiert wird, dass der rückwirkende Freistellungsauftrag eigenhändig unterschrieben sein muss, aber das ist lediglich eine Vermutung und kann ich dir nicht sicher sagen.
Normalerweise bestätigst du ja beim Einrichten eines Freistellungsauftrages für das aktuelle Jahr im persönlichen Bereich durch eine Tan deine Identität durch eine Tan.
Viele Grüße,
Montgomery
edit: etwas präziser
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am 25.01.2021 22:58
@NoPe schrieb:Vor 6 Tagen habe ich dann den Service via Kontaktformular kontaktiert. Auch hier bis heute keinerlei Rückmeldung.
Vielleicht sollten wir nun noch @SMTcomdirect mit ins Boot holen.
Grüße und gute Nacht,
Andreas
FAQ zu Finanz-Informationsquellen im Internet | FAQ zu Apps | Papiere mit monatlicher Aussschüttung

am 26.01.2021 08:03
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am 26.01.2021 08:03
Hallo @NoPe,
herzlich willkommen in unserer Community.
Derzeit haben die Kollegen ein hohes Auftragsaufkommen und es kommt zu Verzögerungen bei der Erfassung. Ich kann dir aber versichern, dass dein FSA noch berücksichtigt wird.
Noch ein kleiner Tipp: Wenn du deinen FSA mit Gültigkeit "b.a.w." einreichst, benötigen wir das Formular nicht jährlich.
Viele Grüße
Mario
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am 26.01.2021 19:18
Hallo @ehemaliger Nutzer und danke für die Rückmeldung!
Die Einrichtung einer zeitgemäßen Methode, z.B. via online Formuar würde die Leute im Hintergrund entlasten, dann wüsste der Antragsteller wenigstens, dass es angekommen ist.
So hab ich jetzt zusätzlich den Support + Dich bzw. weitere Personen hier im Forum beschäftigt, schlichtweg weil ich nicht weiß, ob mein FSA wirklich angekommen ist.
Dann hoffen wir mal das Beste..
Viele Grüße, NoPe
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am 26.01.2021 21:07
@NoPe schrieb:Die Einrichtung einer zeitgemäßen Methode, z.B. via online Formuar würde die Leute im Hintergrund entlasten, dann wüsste der Antragsteller wenigstens, dass es angekommen ist.
Gibt's doch...
Halt nicht für das nette Kulanzthema mit dem rückwirkend erteilen, aber wer rückwirkend seinen FSA einrichten muss, hat, imho, eh die Kontrolle über seine Finanzen verloren
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am 26.01.2021 21:39
@Necoro schrieb:
wer rückwirkend seinen FSA einrichten muss, hat, imho, eh die Kontrolle über seine Finanzen verloren
Naja, das ist jetzt etwas gemein ggü. dem Threadersteller harsch. Kann ja sein, dass man absichtlich oder versehentlich auf das Jahresende befristet und es dann einfach verpennt hat. Dass einem aus b.a.w. kein Nachteil erwächst ist nicht intuitiv erkennbar.
Grüße,
Andreas
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am 26.01.2021 22:05
@digitus schrieb:
@Necoro schrieb:
wer rückwirkend seinen FSA einrichten muss, hat, imho, eh die Kontrolle über seine Finanzen verlorenNaja, das ist jetzt etwas
gemein ggü. dem Threaderstellerharsch. Kann ja sein, dass man absichtlich oder versehentlich auf das Jahresende befristet und es dann einfach verpennt hat. Dass einem aus b.a.w. kein Nachteil erwächst ist nicht intuitiv erkennbar.
Grüße,
Andreas
Du meinst, man befristet versehntlich auf das JE 2019 und bekommt dann das ganze Jahr 2020 nicht mit, dass einem KESt einbehalten wird? Klingt unplausibel. (Weil wenn man auf das JE 2020 befristet hätte, ist ja alles ok. Reicht man halt 2021 seinen FSA normal ein)
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am 26.01.2021 22:46
@Necoro schrieb:
Du meinst, man befristet versehntlich auf das JE 2019 und bekommt dann das ganze Jahr 2020 nicht mit, dass einem KESt einbehalten wird? Klingt unplausibel.
Wenn Du meinst ...
Wenn Du Deine Abrechnungen lediglich zur Kenntnis nimmst, aber nicht wirklich überprüfst ...
Ich halte es für nicht unwahrscheinlich, und ich bin auch eher der gut organisierte.
Grüße,
Andreas
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