am 27.01.2021 08:51
Hallo @NoPe,
grundsätzlich kann der Freistellungsauftrag direkt online eingerichtet und geändert werden.
In einigen Ausnahmefällen (z. B. Erteilung für das vergangene Steuerjahr) benötigen wir weiterhin das Formular.
Viele Grüße
Mario