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Depots bei zwei Banken, um Sparerpauschbetrag trotz Verlusttopf zu nutzen - legal?

zerozucker
Autor ★★
21 Beiträge

Hi,

 

ich habe einen relativ prallen Verlusttopf. Dadurch kann ich Jahr für Jahr meinen Sparerpauschbetrag nicht nutzen, denn es gilt:

 

"Der Sparer-Pauschbetrag ist nur zu berücksichtigen, wenn nach Verrechnung sämtlicher positiver und negativer Einkünfte aus Kapitalvermögen positive Einkünfte verbleiben."

 

Gilt dies pro Kreditinstitut oder pro Einkunftsart? Kann ich also bei Bank #2 ein Depot einrichten, dort meine vollen 801 € Freistellungsauftrag einrichten und ausnutzen und parallel bei Bank #1 meinen Verlusttopf aufbrauchen? Ist das legal?

 

Viele Grüße

7 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
7.675 Beiträge

Jep

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

t.w.
Legende
4.912 Beiträge

Legal und eine sehr gute Idee 👍

huhuhu
Legende
7.320 Beiträge

@Crazyalex 

 

was heißt den

jep

kannte bisher nur

jear ...oder so ähnlich 😉

 

Die kurzen sind noch zu kurz, und die anderen am Malochen ( gut so ) 😁

 

Grüße

P.....

digitus
Legende
8.356 Beiträge

@zerozucker: legal nur dann, wenn du bei Depot #1 (das mit dem gefüllten Verlusttopf) KEINEN Freistellungsauftrag eingereicht hast.

 

Grüße,

Andreas

KWie2
Mentor ★★
1.565 Beiträge

Hallo,

 

offenbar hast Du herausgefunden, wie man nach Verlusten den Freibetrag ganz legal quasi verdoppeln kann.

Danke für den Tipp.

Vor allem wünsche ich Dir natürlich, aus der unglücklichen Situation herauszukommen, die ursächlich für diese Möglichkeit ist.

 

Gruß: KWie2


P.S. ein zweites Depot bei einer zweiten Depotführenden Bank würde ich sowieso immer empfehlen, um den berühmten "Notgroschen" schön schlank halten zu können.

... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...

hvd
Mentor ★★★
2.049 Beiträge

Es ist schon sinnvoll , bei mehreren Banken Depots zu haben. 

Bei jeder Bank kann man den Freistellungsauftrag zum Jahresanfang neu einrichten, und zu jeder  Bank kann man auch den Verlusttopf übbertragen.

Absolut legitim, wenn der Freistellungsauftrag nur einmal beantragt wird.

Und ein Übertrag des Verlustverrechnungstopfs geht nur, wenn das gesamte Depot übertragen wird. 

Ein gut gefüllter Verrechnungstopf ist für mich besser als der Freistellungsauftrag.

Letzterer ist schnell durch Dividendenerträge aufgebraucht. 

Beim ersteren bezahlt man auf Gewinne keine Steuern. Heute so gemacht.

 

Thorsten_
Legende
3.797 Beiträge

@hvd  schrieb:

Ein gut gefüllter Verrechnungstopf ist für mich besser als der Freistellungsauftrag.


Ich bevorzuge leere Verrechnungstöpfe und einen aufgebrauchten Freistellungsauftrag. Nur dann sprudeln meine Gewinne (und das Finanzamt hat auch seinen Spaß).