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Depothandelsstufe (Zielmarkt) und neue Abfrage zu den Wertpapierkenntnissen

paej
Mentor ★★
1.833 Beiträge

Depothandelsstufe (Zielmarkt) und die neue Abfrage zu den Wertpapierkenntnissen

 

Ich bin heute fast zeitgleich durch eine Nachricht im Postfach und eine Antwort

von Jan-Ove über folgenden Sachverhalt gestolpert:

 

Aus den FAQ:

 

Für alle europäischen Banken besteht die regulatorische Verpflichtung (ab September 2023) die sogenannten ESMA Guidelines on certain aspects of the MiFID II appropriateness and execution-only requirements umzusetzen. Das heißt, für das Wertpapiergeschäft werden europaweit einheitliche Grundsätze für die Klassifizierung von Wertpapierprodukten geschaffen. Ziel ist es, Anleger besser aufzuklären und vor möglichen Risiken im Wertpapiergeschäft zu schützen. Darum haben wir die Depothandelsstufe (Zielmarkt) und die neue Abfrage der Wertpapierkenntnisse eingeführt.

 

Für unsere Depotkunden bedeutet das, alle bisherigen Einstellungen für das Depot sowie die Freischaltung für bereits getätigte Order der jeweiligen Wertpapiergruppe werden übernommen und es besteht kein Handlungsbedarf. Die Einstufung erfolgt auf Basis der getätigten Geschäfte der letzten 3 Jahre.

 

Hat leider unschöne Nebeneffekte:

/t5/wertpapiere-anlage/anf%C3%A4nger-frage-zu-ares-capital/m-p/288075#M175511

 

 

Zitat Jan-Ove:

 

„...leider fällt Ares Capital (WKN A0DQY4) in eine Produktgruppe, die für Privatkunden nicht aufklärbar ist (Finanzinstrumente mit Anlageschwertpunkt Private Equity). 

 

Die Anwendung der Produktgruppen ist hierhier und hier (externer Link) näher erläutert. Die Einteilung in Produktgruppen erfolgt erst seit Kurzem, wodurch sich Änderungen bezüglich der Handelbarkeit und Sparplanfähigkeit bestimmter Wertpapiere ergeben konnten.

41 ANTWORTEN

KWie2
Mentor ★★
1.565 Beiträge

Hallo,

 


@Morgenmond  schrieb:
seit der Sache mit Frau J.S. aus L. kann ich dies sogar nachvollziehen.

Unter: Frage zu Wertpapierkauf und unmittelbar darunter sind viele Links und Inhalte zu dem Fall hier im Forum gespeichert.

Der Fall hatte für mich gezeigt, das es gar nicht möglich ist, Anleger vor sich selbst zu schützen.

Solange Börsen Marktorders akzeptiern und Broker Marktorders ermöglichen, ist man bei Kauforders nicht abgesichert.

Die Comdirect hatte getan, was die Bank tun konnte, aber die Dame hat außerhalb der Börsenöffnungszeit eine nicht limitierte Kauforder im Auslandshandel platziert, nachdem sie die selbe Sensantionsnachricht gelesen hatte, die Millionen andere auch gelesen haben, was zu einem explosiven Kursanstieg während der Eröffnungsauktion geführt hatte.

 

Um Menschen vor so etwas zu schützen, bräuchte es ein gesetzliches Verbot von Marketorders. Das geht mir persönlich aber zu weit.

Ich kann es bei einfachen Aktien nicht verstehen, wenn jenmand, der unternehmerisch durch den Kauf von Geschäftsanteilen aktiv wird, dann für dies unternehmerische Handeln so etwas wie einen Verbraucherschutz erwartet.

Aufklärung finde ich natürlich immer gut, aber als ich mich hier gestern durch die Wertpapierkenntnisse geklickt und sämtliche Kanäle freigeschaltet habe, kam ich mir vor, wie in einem schlechten Scherz. Ob das mich oder sonst irgendjemanden schützt?

 

Gruß: KWie2

... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.880 Beiträge

@KWie2  schrieb:

 

Aufklärung finde ich natürlich immer gut, aber als ich mich hier gestern durch die Wertpapierkenntnisse geklickt und sämtliche Kanäle freigeschaltet habe, kam ich mir vor, wie in einem schlechten Scherz. Ob das mich oder sonst irgendjemanden schützt?

 

 

 Darum geht es ja nicht. Worum es geht

- man kann gegenüber der Aufsichtsbehörde nachweisen dass man alle Regularien erfüllt

- man kann gegenüber dem Richter:in nachweisen das man dich aufgeklärt hat.

 

Das ist der Versuch sich gegen die klassische Vollkaskomentalität die sich immer mehr ausbreitet zur Wehr zu setzten,

wenn ich einen coolen Deal mache und Geld verdiene bin ich der Hecht, wenn ich Geld verliere sind die anderen Schuld.

 

Kleine Anekdote:

Ich war neulich essen, in einer Gaststätte die dafür bekannt ist auf Wunsch auch mal richtig scharf zu würzen, so wie es in asiatischen Ländern teilweise üblich ist. Also zum Beispiel Indisch-Indisch und nicht wie hier gewöhnlich deutsch nach indischer Art.

Hab natürlich original bestellt (habe Fachkenntnis,  wir veranstalten im Büro immer einen Chilli Contest, rohe Chilis mit Kernen auf Brot), Ergebnis: Ich musste in der Gaststätte einen Haftungsausschluß unterschreiben (Beweisfoto habe ich noch) weil mal einer aus der Gewürzketchup Klasse "original wie in Indien" bestellt hatte, keinen Bissen runter bekommen hat und dann noch Klagen wollte.

 

 

 

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

paej
Mentor ★★
1.833 Beiträge

@Morgenmond  schrieb:

Danke für die Antwort @SMT_Jan-Ove .

Dazu noch kurz eine Frage:

Ist dies eine geschäftspolitische Entscheidung der comdirect dass keine Coco-Bonds handelbar sind

oder existieren politische Vorgaben ?

 


Es ist eine MIFID- Restriktion

 

Die Vorgabe kommt vom Emittenten ( in der Form, dass Emissionsdokumente, die zum Handel für Privatpersonen erforderlich sind, nicht erstellt werden)

 

Zum Kauf musst du als Professioneller Kunde oder Geeignete Gegenpartei eingestuft sein.

Die Comdirect stuft grundsätzlich keine Privatkunden als Professionelle Kunden nach WpHG ein.

 

Ich habe diese Einstufung bei einem anderen deutschen Online-Broker.

Damit hat auch das hier diskutierte „ Qualifikationsroulette“ für mich keine Relevanz.

Dort kann ich machen und kaufen was ich will.

 

 

digitus
Legende
8.357 Beiträge

@paej  schrieb:

Die Comdirect stuft grundsätzlich keine Privatkunden als Professionelle Kunden nach WpHG ein.

 

Ich habe diese Einstufung bei einem anderen deutschen Online-Broker.



Nicht dass ich es bräuchte, aber verrätst du uns, um welchen Marktbegleiter es sich handelt - wenn es der Geheimhaltung unterliegt, dann gerne auch per PM an mich 😁.

 

Wonderfitzig,

Andreas

hd11
Experte
96 Beiträge

@digitussowohl comdirect als auch ConSors stufen professionelle Anleger als solche ein, entsprechend dann ohne weitere Einschränkungen beim Handel. Das bekommen aber wirklich nur profis. Hängt auch davon ab wie man der Bank gegenüber auftritt.

 

Paul

 

paej
Mentor ★★
1.833 Beiträge

@digitus  schrieb:

Nicht dass ich es bräuchte, aber verrätst du uns, um welchen Marktbegleiter es sich handelt - wenn es der Geheimhaltung unterliegt, dann gerne auch per PM an mich 😁.

 


…PM

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich wurde gerade darüber informiert, dass uns bei der Anwendung der Produktgruppen leider ein Fehler unterlaufen ist.

 

Die Produktgruppe 031 (Finanzinstrumente mit Schwerpunkt Private Equity) ist nicht ausschließlich professionellen Anlegern vorbehalten sondern auch für Privatanleger aufklärbar. Es wird hier daher noch eine entsprechende Anpassung geben, wodurch die Wertpapiere der Produktgruppe 031 wieder erwerbbar sind. Wann die Anpassung erfolgt, kann ich aktuell noch nicht genau sagen.

 

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

Maddin76

Bei mir das gleiche Problem, nur bei Prospect capital.....

 

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo zusammen,

 

die Produktgruppe für Finanzinstrumente mit Schwerpunkt Private Equity ist nun unter Verwaltung > Wertpapierkenntnisse freischaltbar.

 

SMT_JanOve_0-1698326109234.png

 

Danke für eure Geduld!

 

Beste Grüße

Jan-Ove

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.880 Beiträge

@SMT_Jan-Ove 

 

Ich werfe gleich mal eine Frage hinterher. Ich habe folgendes freigeschaltet:

CurtisNewton_0-1698326656559.png

 

Die entsprechenden ETF wie A2JQ0E oder A2JK9Y sind aber ebenfalls nicht für Privatkunden handelbar. Erfolgt da auch noch eine Änderung?

(Meines Wissens sind das auch die einzigen beiden die es überhaupt gibt, jeweils noch mit einer ungehedgten Variante)

 

Gruß

Curtis

 

 

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