am 19.04.2020 20:12
@t.w. schrieb:
@X-Ray schrieb:Durch die aktuelle Marktlage ist das Depot im Minus. Ist es richtig, dass dann auch keine Steuern bzw. kein Sparerpauschbetrag in Anspruch genommen wird?
Das ist korrekt.
Vorsicht! Das ist nicht unbedingt so.
Hintergrund ist die Teilfreistellung.
Die sorgt nämlich nicht nur dafür, dass Gewinne seit 2018 nur noch zu 70% anerkennt werden, sondern das gleiche gilt umgekehrt auch für Verluste.
Falls mit dem DEKA-Fonds also vor 2018 begonnen wurde, dann kann es durchaus passieren, dass das Gesamtergebnis negativ ist, darauf aber trotzdem Steuern anfallen.
am 19.04.2020 20:15
Also ja, der Fonds läuft seit ca. 2014/2015.
Ich bin nur gerade etwas verwirrt. Kann mir das mit den Verlusttopfen jemand nochmal genau erklären?
Danke!
am 19.04.2020 20:21
@Crazyalex schrieb:Der Verlustverrechnungstop kann mitübertragen werden. Er bleibt unbefristet stehen.
Dummerweise wird der aber zuerst mit den Ausschüttungen verrechnet, bevor der Pauschbetrag angetastet wird. Nicht wahr?
Von daher ein ganz verwegener Vorschlag (korrigiert mich, wenn ich irre): Den Fonds bis auf einen minimalen Restbetrag verkaufen und bei der comdirect in einen ETF investieren. Das Deka-Depot solange verschimmeln lassen, bis der Pauschbetrag irgendwann nicht mehr reicht und dann erst übertragen.
Viele Grüße
Stefan
am 19.04.2020 20:22
https://www.comdirect.de/suche?q=Verlustverrechnung und
https://de.wikipedia.org/wiki/Verlustverrechnung helfen vielleicht.
Grüße,
Andreas
am 19.04.2020 20:27
Weiß ich aus dem Stehgreif jetzt auch nicht.
Aber im Idealfall wird mit dem Verlustverrechnungstopf gar nicht verrechnet weil man ausschließlich Papiere besitzt die positiv laufen
Gruß Crazyalex
am 19.04.2020 20:31
@X-Ray schrieb:Ich bin nur gerade etwas verwirrt. Kann mir das mit den Verlusttopfen jemand nochmal genau erklären?
Ich finde das hier ganz anschaulich erklärt.
@X-Ray schrieb:Also ja, der Fonds läuft seit ca. 2014/2015.
In dem Fall kann man die Antwort leider erst auf den zweiten Blick geben.
Ihr solltet Anfang 2018 von der Deka eine Abrechnung bekommen haben. Damals wurde der Fonds aufgrund geänderter Gesetze virtuell verkauft und neu angeschafft. DIe Abrechnung nennt die bis zu diesem virtuellen Verkauf aufgelaufen Gewinnen bzw. die Steuern darauf.
Für diese gilt die alte Rechtlage, d.h. die Gewinne waren voll steuerpflichtig.
Die seit 1.1.2018 erwirtschafteten Verluste (und aufgrund der aktuellen Situation gehe ich davon aus, dass es soclhe gibt) werden aber nach der neuen Rechtsöage bewertet. Das bedeutet, dass diese nur noch zu 70% anerkannt werden.
Ihr werdet also einerseits die alte Abrechnung studieren und andererseits die seit 1.1.2018 enstandenen Verluste berechnen müssen. Die Summe beider Werte ergibt die Steuerlast.
am 19.04.2020 20:36
@DieMacht schrieb:Von daher ein ganz verwegener Vorschlag (korrigiert mich, wenn ich irre): Den Fonds bis auf einen minimalen Restbetrag verkaufen und bei der comdirect in einen ETF investieren. Das Deka-Depot solange verschimmeln lassen, bis der Pauschbetrag irgendwann nicht mehr reicht und dann erst übertragen.
Sollte funktionieren.
Allerdings würde das bedeuten, bei der DEKA weitherhin Depotgebühren zu bezahlen (siehe Eingangspost, Punkt b).
Damit ist der ganze schöne Plan wahrscheinlich hinfällig (abhängig von der Höhe des Verlustvortrages und der Höhe der Depotgebühren).
am 19.04.2020 20:47
@GetBetter schrieb:
Sollte funktionieren.
Ja, wir wissen ja nichts über die Höhe des Vermögens (müssen wir auch nicht wissen). Aber theoretisch geht das also. 🙂
Viele Grüße
Stefan
am 19.04.2020 23:11
Ja.
Das funktioniert theoretisch und sogar praktisch, aber möglicherweise nicht wirtschaftlich