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Aktienfonds in 2008 gekauft Steuer

mgbag
Autor ★
3 Beiträge

Hallo, ich bin immer davon ausgegangen das nur realisierte Gewinne versteuert werden.

Folgende Fakten: Freibetrag ausgeschöpft, Aktienfonds in 2008 gekauft, z.Z. Verlust. In der Steuersimulation betragen die Anschaffungskosten nur 40% des ehemaligen Kaufpreises. Trotzdem wird eine Steuer ausgewiesen.

Vielen Dank

8 ANTWORTEN

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@mgbag  schrieb:

Hallo, ich bin immer davon ausgegangen das nur realisierte Gewinne versteuert werden.

Folgende Fakten: Freibetrag ausgeschöpft, Aktienfonds in 2008 gekauft, z.Z. Verlust. In der Steuersimulation betragen die Anschaffungskosten nur 40% des ehemaligen Kaufpreises. Trotzdem wird eine Steuer ausgewiesen.

 


Ja, deutsche Steuern sind komplex. Hier in dieser Kunden-Community hat niemand Einblick in dein Konto, daher kannst du nur Hilfe bekommne, wenn du den Sachverhalt genau und vollständig schilderst.

 

Wenn der Fonds selbst nach dem tollen Jahr 2024 im Minus ist, dann rate ich zum Verkauf, unabhängig davon, was die Steuersimulation sagt.

 

 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Krügerrand
Mentor
897 Beiträge

Also wenn die ausgewiesenen Anschaffungskurse 40% des ehemaligen Kaufpreises sind, dann sagt das noch überhaupt nichts darüber aus, wie hoch der aktuelle Buchwert ist und damit auch Grundlage für die Steuer. Dazu kommt noch der Wertzuwachs seit 01.01.2018... 

ae
Mentor ★★★
3.473 Beiträge

Spontan fällt mir dazu nur die Vorabpauschale (klicken) ein. Im verlinkten Thread gibt’s genaueres dazu. 
Ohne detaillierte Angaben ist das aber auch nur ein Stochern im Trüben. 

gruss ae

—————————
>>> Meine Glaskugel funktioniert, ist geputzt und auf dem neuesten Stand der Technik
>>>> Leider weigert sie sich konsequent, mit mir zu reden

Thorsten_
Legende
4.657 Beiträge

Fiktive Veräußerung im Rahmen der Investmentsteuergesetz (InvStG) Reform 2018 ?

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

Hallo @mgbag und herzlich willkommen in der Community.

 

Die erste schlechte Nachricht gleich zu Beginn:

 


@mgbag  schrieb:

Hallo, ich bin immer davon ausgegangen das nur realisierte Gewinne versteuert werden.


Das ist in dieser Eindeutigkeit (und bezogen auf Aktienfonds) nicht richtig und war es auch in der Vergangenheit schon nicht.

 

Die zweite schlechte Nachricht: Es gab neue Steuergesetze jeweils zu Jahresbeginn 2009 und speziell auch 2018, so dass die Situation für in 2008 gekaufte Fonds ein wenig kompliziert ist. Ich versuche trotzdem mal einen roten Faden reinzubingen.

 

Durch die Gesetzesänderung in 2009 sind vorher gekaufte und bis heute gehaltene Anteile nicht betroffen. Insofern können wir uns auf die Regelungen des InvStG aus 2018 beschränken.

Im Rahmen der neuen Gesetzgebung kam es aber zu einem fiktiven Verkauf und unmittelbaren Rückkauf der zum Jahreswechsel 2017/18 gehaltenen Fondsanteile. Darüber hast Du Anfang 2018 eine Abrechnung in die PostBox gestellt bekommen. Die in der Steuersimulation angezeigten Anschaffungskosten enstprechen diesem Betrag und haben mit dem ursprünglichen Einstieg nichts mehr zu tun.

 

Wie sieht nun die Besteuerung bei einem Verkauf aus?

  • Die Gewinne, die zwischen dem ursprünglichen Kauf in 2008 und dem fiktiven Verkauf enstanden sind, sind steuerfrei.
  • Für Gewinne, die zwischen dem fiktiven Rückkauf und einem zukünftigen tatsächlichen Verkauf aufgelaufen sind, fällt die normale Steuer an, allerdings gibt es einen Freibetrag von 100.000 € je Person.
    Dieser Freibetrag gilt fonds- und bankenübergreifend, so dass die Buchführung, inwieweit dieser im Einzelfall ausgenutzt ist, durch das Finanzamt erfolgt. Die Bank hat mit der Sache nichts zu tun sondern zieht DIr die zunächst die Steuer ab, die Du Dir später vom FA zurückholen müsstest.

Teilfreistellung

Diese wurde 2018 eingeführt und sorgt dafür, dass bei Aktienfonds 30% der Gewinne seit dem fiktiven Rückkauf steuerfrei bleiben und folglich nur die restlichen 70% steuerpflichtig sind.

 

Gewinne vs. Verluste

All das bis hierhin über Gewinne Gesagte trifft in gleicher Weise auch Verluste zu:

Jene, die bis zum fiktiven Verkauf erlitten wurden interessiert das Finanzamt gar nicht und jene, die seit dem fiktiven Rückkauf entstanden sind interessiert es nur zu 70%. Die Anrechenbarkeit auf andere Gewinne ist folglich sehr eingeschränkt.

 

Steuer, die auf nicht realsierte Gewinne anfällt

Seit 2018 gbt es die sogenannte Vorabpauschale. Deren genauere Erläuterung spare ich mir an dieser Stelle und verweise auf den entsprechenden Beitrag von @Joerg78: klick.

 

Und bezugnehmend auf die jeweiligen Anfänge Deines und meines Beitrages: Auch in der Vergangenheit gab es schon die sogenannten "ausschützungsgleichen Erträge", die steuerpflichtig waren, obwohl faktisch gar keine Ausschüttung stattgefunden hat.

mgbag
Autor ★
3 Beiträge

Vielen herzlichen Dank für die umfangreichen Antworten!

Cashcow
Experte ★
132 Beiträge

Oh ja @GetBetter . An die ausschüttungsgleichen Erträge erinnere ich mich auch noch und vor allem daran, wie man sich Angaben für die Steuererklärung - speziell von ausländischen Fonds - mühsam aus den Steuermitteilungen der Fondsgesellschaften zusammensuchen konnte.

mgbag
Autor ★
3 Beiträge

herzlichen Dank