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Abbuchung der Vorabpauschale

sparfuxx
Autor
2 Beiträge

Hallo zusammen,

 

angenommen, es sind thesaurierende Fonds (ETF) im Depot vorhanden, und es wurde der comdirect Bank kein Freistellungsauftrag erteilt (oder dieser wurde bereits ausgeschöpft).

Wie wird dann in Zukunft die Vorabpauschale von der Bank eingezogen (vermutlich zum ersten mal zum Jahreswechsel 2018/2019)?

 

Sofern es das Verrechnungskonto ist, dann muss ich ja sicherstellen, dass genügend Guthaben darauf vorhanden ist. Wie soll ich aber vorher den genauen Betrag kennen?

Wird es alternativ auch die Möglichkeit geben, die Vorabpauschale vom Referenzkonto (Girokonto) abbuchen zu lassen?

41 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
9.432 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@Crazyalex  schrieb:

Deine Frage im Detail kann ich Dir mangels Wissen leider nicht beantworten.

@Crazyalex  hat natürlich völlig Recht (mit dem ersten Satz und mit dem Rest auch) Smiley (überglücklich)


Der alte Sack hat es mal wieder auf den Punkt gebracht und mit Wissen geglänzt Smiley (zwinkernd)

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

GetBetter
Legende
8.101 Beiträge

@Crazyalex  schrieb:

Der alte Sack hat es mal wieder auf den Punkt gebracht und mit Wissen geglänzt Smiley (zwinkernd)


Mann (Zunge)

Berliner231
Autor ★★
19 Beiträge

Hallo, 

 

ich verwende mal diesen Strang anstatt einen neuen zu eröffnen.

Das erste Jahr mit einer signifikanten Vorabpauschale und ich habe es verpennt, glaube ich.

Ich habe mit meiner Lebenspartnerin ein Gemeinschaftskonto mit einem gemeinsamen Depot(da nicht verheiratet auch kein Freibetrag möglich). Das Depot ist für unser Kind, soll aber auf unseren Namen laufen, weil das für Studium usw. ist.

Dann hat unser Kind noch ein Depot auf seinen Namen. Hier ist ein Freistellungsauftrag aktiv.

Bei beiden Depots wird stupide ein FTSE World bespart.

 

Jetzt habe ich bei bei beiden Depots Post bekommen mit folgendem Inhalt:


 


Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übersenden wir Ihnen eine Kopie der folgenden Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt zur
Information.
Der unten genannte Gläubiger der Kapitalerträge hat bei comdirect folgende kapitalertragsteuerpflichtige unbare Kapitalerträge/Vorabpauschale erzielt:

Name: 
geboren am: 
Steuer-ID: 
Anschrift: 

Übersicht der gemeldeten Vorgänge:
Nr. Geschäftstag Geschäftsart ISIN Wertpapier Nominal Höhe des
Kapitalertrags
1 02.01.2024 Vorabpauschale IE00BK5BQT80 VANG.FTSE A.W.
DLA
xx,xx STK x,xx Euro
Die Kapitalertragsteuer auf obige/n Kapitalertrag/Kapitalerträge konnte gemäß § 44 Abs. 1 Satz 7
bis 9 EStG nicht erhoben werden.

 

 

 

So wie ich es verstehe konnte die KEST nicht abgebucht werden, weil nicht genug Geld auf dem Verrechnungskonto war??

Stimmt das?

 

Wenn ja, wie verfahre ich jetzt?

Muss ich die KEST ans Finanzamt überweisen und wann wäre der Zeitpunkt, zur Steuererklärung für das Fiskaljahr 2024 oder 2025?

Brauche ich evtl gar nichts machen und das Finanzamt erhält alle Daten und verrechnet die geschuldete Steuer mit meiner Steuererklärung?

Wir reden hier über insgesamt 20 €, also noch nichts dramatisches, frage mich aber, was man in einem solchen Fall tun muss. 

 

 

Allgemein: Das sind kleine Beträge auf dem Konto, beim Hauptdepot sind dieses Jahr erstmals größere Beträge abgegangen und ich fand es schwierig das zu prognostizieren. Da würde ich mir eine Simulation wünschen für die Zukunft. ich habe kein Problem damit Geld auf dem Verrechnungskonto für so etwas vorzuhalten, stehe aber etwas im regen, wie hoch am Ende der Betrag ist und je größer die Depots werden, desto mehr erscheint es mir wie Roulette, weil es dann sein kann, dass ich in 3-4 Jahren auf einmal einen vierstelligen Betrag vorhalten muss, wohingegen ich bei Dividenden mich um nichts kümmern brauche, was die Steuerthematik angeht. JustMy2cents

noobiez
Autor ★★★
38 Beiträge

Da der Vorgang dem Finanzamt gemeldet wird, gehe ich davon aus, daß das im Rahmen der normalen Steuererklärung geregelt wird. Ich würde also nichts unternehmen.

Silver_Wolf
Legende
5.297 Beiträge

@Berliner231  schrieb:

 

So wie ich es verstehe konnte die KEST nicht abgebucht werden, weil nicht genug Geld auf dem Verrechnungskonto war??

Stimmt das?

 

Wenn ja, wie verfahre ich jetzt?

 

 


Da hast du jetzt Pech gehabt.

Die Comdirect ist bei dieser Sache sehr unfreundlich und macht sofort die Meldung ans Finanzamt.  😞

 

Mich hat es dieses Jahr bei Consors auch erwischt, und zwar vollkommen überraschend.

Ich habe dort meinen Freibetrag. Und da die VAP ja am 02.01. als zugeflossen gilt dachte ich daß der Freibetrag genutzt wird. Also kein Geld auf den Konten.

Nun musste ich aber Mitte Januar einen Gewinn realisieren und der Freibetrag war verbraucht.

Am nächsten Tag kam dann eine VAP mit Abrechnung, aber ohne Belastung der Steuer da das Konto nicht gedeckt war.  😞

Dabei habe ich einen Verfügungsrahmen und überziehe das Konto regelmäßig bei jedem Sparplan-Kauf.

Aber die Steuer wollte man mir nicht auf Kredit geben.

 

Auf der Abrechnung war auch der Hinweis auf eine mögliche Meldung ans FA.

Aber: Consors hat mich nur freundlich erinnert daß ich da Geld für die Steuer bereit stellen sollte. Man würde einen zweiten Versuch der Abbuchung nach 20 Tagen machen. Nach 4 Wochen kam dann eine neue Abrechnung für die VAP mit der Abbuchung der Steuer. Sogar mit Valuta am Buchungstag.

Also man kann durchaus auch freundlich zu Kunden sein.  🙂

 

In deinem Fall würde ich gar nichts machen. Bei diesem Betrag fasst im FA niemand das Telefon an oder schreibt gar einen Brief.

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

gelöscht

 

GetBetter
Legende
8.101 Beiträge

@Berliner231  schrieb:

So wie ich es verstehe konnte die KEST nicht abgebucht werden, weil nicht genug Geld auf dem Verrechnungskonto war??

Stimmt das?


Genau so ist es.

 


@Berliner231  schrieb:

Wenn ja, wie verfahre ich jetzt?

Muss ich die KEST ans Finanzamt überweisen und wann wäre der Zeitpunkt, zur Steuererklärung für das Fiskaljahr 2024 oder 2025?

Brauche ich evtl gar nichts machen und das Finanzamt erhält alle Daten und verrechnet die geschuldete Steuer mit meiner Steuererklärung?

Wir reden hier über insgesamt 20 €, also noch nichts dramatisches, frage mich aber, was man in einem solchen Fall tun muss. 

Die Antwort auf all Deine Fragen findest Du im EStG:

In § 44 Abs. 1 Satz 11 steht, dass das FA die ausstehende Steuer im Rahmen der Veranlagung nachfordern wird und in § 32d ist geregelt, dass dies einerseits dadurch geschieht, dass Du diese Beträge in der Steuererklärung anzugeben hast und andererseits, dass Du aufgrund dessen auch verpflichtet bist eine solche fürcdas Steuerjahr 2025 überhaupt abzugeben.

 

Aufgrund der Mitteilungen der comdirect an das FA und an Dich sind auch alle Parteien über die Pflicht zur Abgabe informiert.

 


@Berliner231  schrieb:

[...] ich fand es schwierig das zu prognostizieren. Da würde ich mir eine Simulation wünschen für die Zukunft. ich habe kein Problem damit Geld auf dem Verrechnungskonto für so etwas vorzuhalten, stehe aber etwas im regen, wie hoch am Ende der Betrag ist und je größer die Depots werden, desto mehr erscheint es mir wie Roulette, weil es dann sein kann, dass ich in 3-4 Jahren auf einmal einen vierstelligen Betrag vorhalten muss, 


Die Höhe kann man vergleichsweise einfach selber berechnen. Das gilt insbesondere für Thesaurierer, wie beispielsweise den von Euch gesparten A2PKXG.

Unterstellen wir einen klassischen ETF-Sparplan, bei dem während eines Kalenderjahres gleichmäßig eingekauft, aber in keinem Moment verkauft wird, dann rechnest Du für das Jahr 2025 (fällig in 2026) je 10.000 € Anlagesumme zu Jahresbeginn mit einem Betrag von ~33 € und pro 100 € monatlicher Sparrate mit weiteren ~0,17 €.

 

Beträgt der Stand zum Jahresanfang also beispielsweise 7.500 € und ihr bespart mit 50 € pro Monat (600 € im Gesamtjahr), dann ergäbe sich eine Summe von 0,75×33€ + 6x0,17€ = 25,80 €.

 

Die genauen Beträge hängen von verschiedenen Faktoren ab, z.B. Jahresperformance des ETFs, ob Kirchensteuer anfällt oder nicht etc. Die Zahlen sind daher als ungefähr anzusehen, markieren aber eine obere Grenze für 2025.

Und nächstes Jahr ist dann eine andere Geschichte mit abweichenden Zahlen.

Silver_Wolf
Legende
5.297 Beiträge

Das ist ja nun eine relativ einfache Sache.  🙂

Rechnet man einfach mit Kurs zum Jahresbeginn und Bestand zum Jahresende (unterjährige Käufe die ja günstiger sind ignoriert) ist man immer auf der sicheren Seite.

Kapital * Basiszins * 0,7 * 0,7 (Teilfreistellung) und schon hat man die zu erwartende VAP.   🙂

Darauf wird dann die Steuer berechnet.

GetBetter
Legende
8.101 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

Das ist ja nun eine relativ einfache Sache.  🙂

Rechnet man einfach mit Kurs zum Jahresbeginn und Bestand zum Jahresende (unterjährige Käufe die ja günstiger sind ignoriert) ist man immer auf der sicheren Seite.

Kapital * Basiszins * 0,7 * 0,7 (Teilfreistellung) und schon hat man die zu erwartende VAP Steuer.   🙂


Um jetzt für die Fragesteller keine Verwirrung zu stiften sei gesagt, dass diese eigentlich völlig richtige Formel als Ergebnis nur die zu erwartende VAP liefert. Also jenen Betrag, der bei ausreichend vorhandenem Freibetrag von diesem abgezogen wird.

 

Um die bei nicht vorhandenem Freibetrag auf dem Verrechnungskonto erforderliche Cash-Reserve zu berechnen (das war ja hier die Frage), muss das Ergebnis obiger Berechnung noch mit 0,26375 bzw. bei Kirchensteuerpflicht je nach Bundesland mit 0,2782 (BY und BW) bzw. 0,2799 (alle anderen) multipliziert werden.

Silver_Wolf
Legende
5.297 Beiträge

Ich habe es mal präzisiert.