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Kosten für Mobile Tan nach PSD2

sirjethro
Autor
1 Beiträge

Hallo,

mir wurden 9 cent in Rechnung gestellt für das Login in mein Konto, da hierfür die Eingabe einer mobile TAN notwendig war. Eine Alternative stand mir zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht zur Verfügung. Das halte ich für fragwürdig. Meine Frage zudem: Passiert es ab nun unvorhersehbar willkürlich, dass eine TAN-Eingabe beim Login notwendig wird? Das wären ja dann unkalkulierbare Kosten allein fürs Einloggen.

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.

24 ANTWORTEN

paba
Mentor
962 Beiträge

@sirjethro, als alternative steht dir das kostenlose photoTAN-Verfahren zur Verfügung. Du musst dafür die kostenlose photoTAN-App auf dein Smartphone laden oder ein Lesegerät für einmalig 34,90€ bestellen. Eine TAN wird künftig alle 90 Tage beim Einloggen nötigt sein, aber auch jede Mal, wenn du in dein Postbox, Steuerdaten, Umsatzverläufe o.ä. schauen möchtest. Falls du das weiterhin mit mTAN machen möchtest, werden dafür jedes Mal 0,09€ berechnet. Ein Umstieg auf photoTAN wird sich also wahrscheinlich lohnen (selbst, wenn du das Lesegerät bestellst).

 

Gruß paba

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Ich kann photoTAN auch nur empfehlen. Funktioniert schnell und einfach. Nutze die Anwendung mit Zusatzgerät und Mobiltelefon.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@sirjethro  schrieb:

Hallo,

mir wurden 9 cent in Rechnung gestellt für das Login in mein Konto


Im Preisverzeichnis steht zum Preis der SMS-TAN:
"Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden oder seinem Vertreter angefordert, der Auftrag vom Kunden oder seinem Vertreter mit der bereitgestellten TAN erteilt wurde und dieser Auftrag comdirect zugegangen ist."

 

Welcher Auftrag sollte denn mit einem Login erteilt worden sein??
Alle zusätzlichen PSD2-Zugangs-TAN müssten damit doch kostenlos sein.

rapmoc
Einsteiger
1 Beiträge

Blöde Frage, falls ich die übertragene mTAN nicht nutze, kostet die SMS auch nichts?

Oder liege ich da falsch?

 

ChipTAN gibt es ja leider noch nicht!

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @rapmoc und herlich willkommen in unserer Community!

 

Das liegst richtig, nur verwendete mobileTANs werden abgerechnet.

 

Gruß aus Quickborn

Erik

kammann
Experte ★★
320 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:


Alle zusätzlichen PSD2-Zugangs-TAN müssten damit doch kostenlos sein.

Das sehen Commerzbank und comdirect leider anders. Erstere wurde bereits abgemahnt, siehe https://www.heise.de/newsticker/meldung/Online-Banking-Nach-wie-vor-Beschwerden-wegen-PSD2-Umstellung-4546850.html.

Vermutlich wird sich der Verbraucherschutz aber erst durch alle Instanzen klagen müssen, bis dann der BGH final klar stellt, dass Gebühren für den Zugang zum Konto und zum Abruf von Kontoauszügen nicht rechtmäßig sind.

Bis daher kann man eigentlich nur entstandenen Kosten widersprechen (Widerspruch an die Innenrevision der comdirect richten), dann erhält man zu viel gezahlte Gebühren zurück nachdem die Rechtslage geklärt ist (das kann aber 2-3 Jahre dauern... Bis daher hat sich hoffentlich der Gesetzgeber dem derzeit herrschenden Tan-Chaos angenommen).

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

@kammann  schrieb:

Bis daher kann man eigentlich nur entstandenen Kosten widersprechen (Widerspruch an die Innenrevision der comdirect richten), dann erhält man zu viel gezahlte Gebühren zurück nachdem die Rechtslage geklärt ist (das kann aber 2-3 Jahre dauern... Bis daher hat sich hoffentlich der Gesetzgeber dem derzeit herrschenden Tan-Chaos angenommen).


Die Consorsbank z.B. stellt das mTAN-Verfahren (relativ spontan) ein, ich denke dem werden noch viele andere Banken folgen (s.a. das mir bisher unbekannte Thema Lizenz/Patentierung mTAN), insofern braucht es den Gesetzgeber wohl eher nicht mehr.

einekundin
Experte ★
144 Beiträge

@kammann  schrieb:

Vermutlich wird sich der Verbraucherschutz aber erst durch alle Instanzen klagen müssen, bis dann der BGH final klar stellt, dass Gebühren für den Zugang zum Konto und zum Abruf von Kontoauszügen nicht rechtmäßig sind.


Ob die Verbraucherzentrale NRW sich letztendlich durchsetzen wird, ist meines Erachtens noch nicht ganz klar. Der BGH hat ja 2017 Entgelte für SMS-TAN grundsätzlich für zulässig erachtet. Der einzige Vorwurf war, dass nicht genutzte SMS auf keinen Fall berechnet werden dürfen, und dass dies auch so im Preisverzeichnis gekennzeichnet werden muss. Wie es jetzt im Fall der starken Kundenauthentifizierung aussieht, das ist bisher noch offen.

kammann
Experte ★★
320 Beiträge

@einekundin  schrieb:

@kammann  schrieb:

Wie es jetzt im Fall der starken Kundenauthentifizierung aussieht, das ist bisher noch offen.


Genau deswegen schrieb ich ja, dass sich die Verbraucherschutzzentrale erst durch die Instanzen klagen muss. Es gibt bislang nur Urteile wonach der Zugang zum Konto und der Abruf von Kontoauszügen auf mindestens einem Weg kostenlos sein muss. "Mindestens einen Weg" bezog sich aber darauf, dass z.B. der Kontoauszug bei Online-Abruf kostenlos ist, während der postalische Versand berechnet wurde.

Nachdem die comdirect aber übereifrig die Kontoauszüge für Mobile-TAN Kunden quasi hinter einer Paywall gesteckt hat (obwohl die PSD2 keine ständige TAN-Authentifizierung hierfür verlangt) muss man eben sehen, wie Gerichte dies beurteilen werden. Mit der Argumentation, dass ein Abruf mittels PhotoTAN App kostenlos sei, wird die comdirect höchstwahrscheinlich nicht durchdringen.