Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

FAQ zur Empfängerüberprüfung (Verification of Payee)

117 ANTWORTEN

tria1312
Autor ★★
16 Beiträge

Dazu steht in den FAQ folgendes: 

Sonderzeichen wie „ä“, „ö“ oder „ü“ werden in der Überweisung automatisch in „ae“, „oe“ oder „ue“ umgewandelt. Die Eingabe „Jörg Mustermann“ führt also zu dem Vorschlag „Joerg Mustermann“.

 

Diskriminiert wird hier natürlich niemand. 

Doch, denn es gibt schon seit Jahren die UTF-8 mit der sich alle Zeichen der Welt darstellen lassen. 

Warum wird das nicht genutzt. Mein Rechner kann sogar meine Notizzettel lesen, wenn ich abfotografiere. Das kann also nicht mehr der Grund sein.

 

tria1312
Autor ★★
16 Beiträge

Was ich aber faszinierend finde, ist die Tatsache, dass beim Datenschutz hier mit zweierlei Maß gemessen wird: Während bei Curtis "Kunigunde" Newton (@CurtisNewton) sein verhasster (!) zweiter Vorname angezeigt wird (den er wirklich niemandem verraten will - aber halt auf seinem Ausweisdokument vorhanden ist) und daher bewusst ÜBERALL wo es geht, diesen heraushält, ist es so, dass bei einigen Banken (z.B. Com, ING) dafür die IBAN bei eingehenden Überweisungen ein Datum ist, dass scheinbar gehütet werden muss wie ein Staatsgeheimnis während andere Banken (die meisten bei denen ich Kunde bin) die einfach anzeigen...

Das mit der "IBAN anzeigen" habe ich auch schon mal mitbekommen. Total bescheuert. Es handelt sich doch um meinen Vertragspartner und seine direkte Adresse (Bandadresse). Warum sollte mir die nicht angezeigt werden? Seine Postadresse kenne ich doch auch, wenn er mir einen Breif oder ein Paket geschickt hat.

 

SMT_Chris
Community Manager
Community Manager
3.040 Beiträge

@tria1312 wrote:

Dazu steht in den FAQ folgendes: 

Sonderzeichen wie „ä“, „ö“ oder „ü“ werden in der Überweisung automatisch in „ae“, „oe“ oder „ue“ umgewandelt. Die Eingabe „Jörg Mustermann“ führt also zu dem Vorschlag „Joerg Mustermann“.

 

Diskriminiert wird hier natürlich niemand. 

Doch, denn es gibt schon seit Jahren die UTF-8 mit der sich alle Zeichen der Welt darstellen lassen. 

Warum wird das nicht genutzt. Mein Rechner kann sogar meine Notizzettel lesen, wenn ich abfotografiere. Das kann also nicht mehr der Grund sein.

 


Ok. Dann erkläre mir doch bitte, in welcher Form sich bei einer Umwandlung von "ä" in "ae" eine Diskriminierung manifestiert - also in der Art, als dass der Empfänger eine echte und spürbare Benachteiligung oder Herabwürdigung erfährt. 

 

VG

Christoph

Inkognito
Experte ★
294 Beiträge

@SMT_Chris  schrieb:

@tria1312 wrote:

Dazu steht in den FAQ folgendes: 

Sonderzeichen wie „ä“, „ö“ oder „ü“ werden in der Überweisung automatisch in „ae“, „oe“ oder „ue“ umgewandelt. Die Eingabe „Jörg Mustermann“ führt also zu dem Vorschlag „Joerg Mustermann“.

 

Diskriminiert wird hier natürlich niemand. 

Doch, denn es gibt schon seit Jahren die UTF-8 mit der sich alle Zeichen der Welt darstellen lassen. 

Warum wird das nicht genutzt. Mein Rechner kann sogar meine Notizzettel lesen, wenn ich abfotografiere. Das kann also nicht mehr der Grund sein.

 


Ok. Dann erkläre mir doch bitte, in welcher Form sich bei einer Umwandlung von "ä" in "ae" eine Diskriminierung manifestiert - also in der Art, als dass der Empfänger eine echte und spürbare Benachteiligung oder Herabwürdigung erfährt. 

 

VG

Christoph


Naja, Diskriminierung ist vermutlich der falsche Begriff.

 

Der Vorname und Name einer Person sind aber ein wesentliches Identitäts-Merkmal einer Person und Teil der Persönlichkeit.

Dieser Teil wird nun in maschinenlesbare Form gepresst.

Das muss man nicht unbedingt moegen.

 

 

Fakt ist leider auch, dass offenbar einige Banken noch nicht mal die Umwandlung von ä,ü,ö in entsprechd ae, ue, und oe geschafft haben.

Die lassen einfach die „ e“ weg.

 

Damit wird aus z.B. aus Jörg oder Joerg  einfach Jorg.

 

Wenn dies bei 2 Vornamen und dem Nachnamen passiert, dann hoert der Spass auf.

 

 

 

 

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

Hinweis für alle Nutzer der Software "hibiscus" bzgl. Überweisungen:

 

https://homebanking-hilfe.de/forum/topic.php?t=27572

und

https://www.willuhn.de/wiki/doku.php?id=vop

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Backi
Autor ★
7 Beiträge

Leider gehört auch die comdirect zu den Banken, die die Umwandlung von Sonderzeichen nicht auf die Reihe bekommen. 

 

Mal die Unicode-Diskussion außen vor gelassen (und ich hoffe meine Annahme ist richtig, das die falsche Übermittlung/Interpretation von der Empfängerbank [also comdirect kommt]), dann ist dann nochmal ein ganz neuer Level von Unfähigkeit und Ignoranz, wenn ein "ö" nicht wenigstens in ein übliches "oe" umgewandelt wird, sondern der korrekte Vorschlag seitens der comdirect dann "o" lautet. Das kann doch nicht euer Ernst sein. 

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

https://www.bundesbank.de/resource/blob/965762/801ae1e6569dcc3431565a333ae77164/472B63F073F071307366...

 

Deutsche Umlaute sind bei SEPA zulässig und spezifiert.

 

Wenn diese Zeichen in anderen teilnehmenden EU Ländern ignoriert werden, die wiederum andere gängige Zeichen haben, ist das verständlich.

Aber deutsche Banken sollten bzw. müssen verpflichtet werden, diese Spezifikation mit deutschen Umlauten vollständig zu unterstützen!

Also, warum nutzt codi nicht die Möglichkeiten?

 

Es kann nicht angehen, das gefühlt 50 % der Bevölkerung im Zahlungsverkehr jetzt mit Warnmeldungen assoziiert und stigmatisiert werden, bei dem Leute verunsichert werden, während die nicht betroffene Seite "grün" ist.

Und genau das ist der Punkt. Nicht per se, allen Umlautlern ist bewusst und akzeptiert, dass die Umlaute zB in EMail Adressen nicht möglich sind.

 

Wie schon benannt, der Absender schreibt den Namen richtig, das System der codi bspw. warnt jetzt (imho grundlos) davor, es passt nicht genau und gibt auch noch einen falschen Vorschlag als die korrekte Schreibweise an.

Die Abwertung und Verharmlosung auch durch SMT, nun stellt euch mal nicht so an, ist typische Argumentation, wenn es einen nicht selbst betrifft.

SMT_Chris
Community Manager
Community Manager
3.040 Beiträge

@MikeCharly 

 

Es kann nicht angehen, das gefühlt 50 % der Bevölkerung im Zahlungsverkehr jetzt mit Warnmeldungen assoziiert und stigmatisiert werden, bei dem Leute verunsichert werden, während die nicht betroffene Seite "grün" ist.

Ich sehe den Punkt und gebe das gerne an den Fachbereich weiter, damit geprüft wird, was an Anpassungen vorgenommen werden kann. Selbstverständlich ist es nicht die Absicht, Menschen mit Umlauten im Namen zu stigmatisieren. Was aber korrekt ist: Letztlich ist die Empfängerprüfung dafür gedacht, dem Sender ein Gefühl von Sicherheit zu geben. Ein Hinweis macht den Sender ggf. stutzig. Aber mal ehrlich: Der Hinweis lautet Angaben stimmen nahezu überein - das ist m.E. kein Warnhinweis. Stimmen die Angaben tatsächlich nicht überein, dann wird in der Tat gewarnt: Angaben stimmen nicht überein

 

Aber wie schon gesagt, ich lasse prüfen, was an Änderungen möglich ist. 

 

Die Abwertung und Verharmlosung auch durch SMT, nun stellt euch mal nicht so an, ist typische Argumentation, wenn es einen nicht selbst betrifft.

Wir bzw. ich habe weder etwas abgewertet, noch verharmlost. Ebenfalls hab ich an keiner Stelle geschrieben, dass man sich mal nicht so anstellen soll. Bitte keine falschen Tatsachenbehauptungen in den Raum stellen. Danke. 

 

VG

Christoph

Kritikerin66
Experte ★
279 Beiträge

@MikeCharly 

 

Die von dir genannte Regelung betrifft grundsätzlich alle Buchstaben/ Texte, die auf Überweisungen erscheinen (dürfen)

Selbstverständlich können auch Namen mit diesen Buchstaben geschrieben werden.

Das hilft aber nicht weiter.

 

Die EU-Richtlinie zum Namensabgleich besagt dazu :

 

 

  1. Einige Attribute des Namens des Zahlungsempfängers, an dessen Konto der Zahler eine Überweisung versenden möchte, wie das Vorhandensein diakritischer Zeichen ... in verschiedenen Alphabeten, ... können dazu führen, dass der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers und der mit dem vom Zahler angegebene Identifikator des Zahlungskontos ... verbundene Name nicht genau, aber nahezu übereinstimmen.In diesen Fällen sollte der Zahlungsdienstleister .. dem Zahler den Namen des mit dem vom Zahler angegebenen Identifikator für das Zahlungskonto verbundenen Zahlungsempfängers in einer Weise angeben, die die Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) gewährleistet.

 

Marin
Mentor ★
1.472 Beiträge

@SMT_Chris  schrieb:

@MikeCharly 

 

Es kann nicht angehen, das gefühlt 50 % der Bevölkerung im Zahlungsverkehr jetzt mit Warnmeldungen assoziiert und stigmatisiert werden, bei dem Leute verunsichert werden, während die nicht betroffene Seite "grün" ist.

Ich sehe den Punkt und gebe das gerne an den Fachbereich weiter, damit geprüft wird, was an Anpassungen vorgenommen werden kann. Selbstverständlich ist es nicht die Absicht, Menschen mit Umlauten im Namen zu stigmatisieren. Was aber korrekt ist: Letztlich ist die Empfängerprüfung dafür gedacht, dem Sender ein Gefühl von Sicherheit zu geben. Ein Hinweis macht den Sender ggf. stutzig. Aber mal ehrlich: Der Hinweis lautet Angaben stimmen nahezu überein - das ist m.E. kein Warnhinweis.


Na wenn es kein Warnhinweis ist, dann zeigt doch bitte auch keinen Hinweis mit Warncharakter an. Denn das erzeugt genau das Gegenteil eines Sicherheitsgefühls.

 

Wenn jemand an "Marin Mustermann" überweisen will, kommt visuell fast identische Hinweis bei "Der Empfängername lautet Marin Hans Mustermann" wie bei "Der Empfängername lautet Abzocke24 GmbH". Da wird es heutzutage doch wohl smartere Lösungen geben. Ebenso beim Kampf der Banken mit der Verarbeitung von Umlauten.

 

Gibt es außerdem schon Feedback bzgl. der Datenschutzbedenken bei der Möglichkeit, Namensbestandteile zu recherchieren?