abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Comdirect betrügt bei Kredit?

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo Leute,

 

wie ich den Anschein habe, werde ich auf meine Anfrage an den Support keine Antwort mehr bekommen.

Weshalb ich mal hier nachfragen wollte den der rechtliche Weg,

ist das letzte Mittel das man eingehen möchte.

 

Nun zum Fall:

 

Hatte diesen Konsumkredit am 20.01.2022 Abgeschlossen:

 

Kredit_DatenKredit_Daten

 

Diesen konnte ich aber nun zum 15.08.2024 vollständig zurückzahlen,

wir reden hier von der reinen Schuldsumme, nicht von den Zinsen

den diese müssen mir erlassen werden und stattdessen wird der Bank

eine "Vorfälligkeitsentschädigung" von 1% der Schuldsumme gewährt,

um deren Zinsverlust auszugleichen.

 

Daten dazu: 

Kreditgesamt = 3.988,16€
Zinsen = 91,62€
Schulden also = 3.896,54€ Überwiesen: 15.08.24

 

Das hatte ich auch dem Support geschickt:

 

SupportSupport

 

Tjo und der antwortet jetzt nicht,

weshalb ich stark davon ausgehe,

das eine eigentlich seriöse Bank bei der ich seit Jahren zufriedener Kunde bin,

mir allen ernstes die Zinsen trotz der Rechtsituation zum September abziehen möchte?

 

Bin gespant darauf, was ihr dazu sagt,

werde den Support gleich direkt nochmal kontaktieren.

 

Danke für eure Aufmerksamkeit 

und mit besten Grüßen!

14 ANTWORTEN

DerMitFrage
Experte
113 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Diesen konnte ich aber nun zum 15.08.2024 vollständig zurückzahlen,

wir reden hier von der reinen Schuldsumme, nicht von den Zinsen

den diese müssen mir erlassen werden und stattdessen wird der Bank

eine "Vorfälligkeitsentschädigung" von 1% der Schuldsumme gewährt,

um deren Zinsverlust auszugleichen.


 

Wie kommst du auf die Idee, dass dir die Zinsen erlassen werden müssen? Die Vorfälligkeitsentschädigung ist für die Zahlungsströme, die sie später verdienen würden :). Dadurch dass du deren Liquiditätsstrom (Planung) störst, möchten sie eine Entschädigung. (Quasi die Kosten für einen Zinsswap.)

Zinsen die bis dahin angefallen sind, sind davon nicht betroffen.

 

Kenn aber nicht die Vertragsbedingungen. Bitte mal die entsprechende Stelle kopieren, wo dass hervorgeht. 



PS: Kann gern mal genau nachrechnen, wollte das jedoch vorher klären. Vielleicht meinst du es etwas anders, als ich es verstehe.

 

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorf%C3%A4lligkeitsentsch%C3%A4digung#Rechtslage_in_Deutschland

 

Sie dürfen keine eigentlich geplanten Zinsen mehr verlangen,

habe das auch bereits in dem Vertrag in Erfahrung gebracht.

(Dort steht dieses Verfahren ebenfalls so beschrieben)

Das die Comdirect diese Art der Ablöse akzeptiert. 

Somit ist nicht legitim, da der volle Zinssatz verlangt wird!

 

Durch die  Vorfälligkeitsentschädigung wird der Zinsschaden  mit 1% der Restsumme ausgeglichen. 

 

Die Bisherigen Zinsen wurden selbstverständlich wie gehabt ausgeglichen,

den Betrag vorher abzulösen hat doch gerade den Vorteil,

das einem die Restzinsen erlassen werden.

Wozu sollte man das den sonst machen? 😄

Crazyalex
Legende
8.575 Beiträge

Hallo und herzlich willkommen @ehemaliger Nutzer !

 

Es gibt hier zwei Dinge zu betrachten die zwar mehr oder weniger miteinander zu tuna haben - aber getrennt betrachtet werden müssen.

 

Punkt 1: Die Vertragsdetails.

Diese kenne ich nicht. Wie das vertraglich geregelt ist müssen Du und die Bank wissen.

 

Punkt 2: Die Reaktion(szeit) des Kundenservice

Der Kundenservice wird sicherlich auf Deine Anfrage reagieren.

Derzeit (...was schon länger so ist...) ist dieser jedoch überlastet und eine Reaktion wird i.d.R. - inbesondere bei wenig zeitkritischen Vorfällen wie z.B. deinem - locker 2 Wochen und mehr beanspruchen.

 

Wenn also Punkt 1 klar ist und es eine Rekation der Bank braucht dann wird das entweder gemacht oder ggf. eben noch geklärt werden. Punkt 2 braucht halt Zeit...

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo Crazyalex,

danke dir!

 

Details sind im Vertrag wie online gelernt,

das man diesen Kredit jederzeit vorher gegen besagte Entschädigung ablösen kann.

Sonst hätte ich den niemals vorher abgelöst

sondern natürlich die Kohle behalten

und das wie gehabt weiter abgezahlt.

 

Denke also das man derzeit echt lange abwarten muss.

Hatte vorher niemals schlechte Erfahrungen mit der Comdirect!

 

dg2210
Legende
6.899 Beiträge

Entweder hast du spezielle Kreditbedingungen, oder du willst wohl einen Grund für eine Klage finden.

 

Warum sonst würde jemand, der guten Willens ist, nicht den üblichen Restbetrag von 1 EUR stehenlassen?

Silver_Wolf
Legende
4.581 Beiträge

Diese Rechnung kann ich nun nicht nachvollziehen.

Du hattest noch eine Restschuld die du jetzt tilgen wolltest.

Da sind doch keine zukünftigen Zinsen enthalten die man dir erstatten müsste.

 

Wenn du kündigst wird der Restbetrag fällig.

Und dann komen noch diese 1% für die Vorfälligkeit oben drauf.

haxo
Legende
3.593 Beiträge

Da ist Null "Betrug" dabei, das ist ein Kredit mit der Laufzeit 48 Monate, nach meinen bescheidenen Rechenkünsten also am 20.1.2026 fällig und nicht einfach dann, wenn du entscheidest.

 

War das ein Tilgungskredit? Wenn ja, dann klappt die ganze Konstruktion nicht mehr, wenn du einfach mal so entscheidest vorzeitig zurückzuzahlen. Manche Verträge bieten Zwischentilgungen an, aber das wird ohnehin eingepreist, ergo sind sie teurer.

 

Mein Rat: Die codi wird das schon korrekt gemacht haben, zahle die Vorfälligkeitszinsen, bevor es richtig teuer wird und das nächste Mal würde ich bei Online-Krediten ohne Beratung und ohne Ansprechpartner, (<-die mit Sicherheit teurer als 2,99% sind), strikt an dem vereinbarten Ablauf festhalten.

 

Pacta sunt servanda.

 

hx.

Una festa sui prati // Una bella compagnia // Siamo tutti buoni amici, ma chi lo sa perché // Perché domani ci dobbiamo odiare // Tre colpi a te finché c'è forza per coprire // Nuova festa sui prati // Nuova bella compagnia
(Prof. Dr. A. Celentano, Universität Mailand, 1967, Finanzprognostiker)

CurtisNewton

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorf%C3%A4lligkeitsentsch%C3%A4digung#Rechtslage_in_Deutschland

😄


Ich glaube in dem Wikipedia Artikel stehen einfach alternative Fakten.

Im weiteren Verlauf wird auf Ratenkredite verlinkt, mit folgender Aussage:

 

Sofern ein fester Zinssatz vereinbart ist, kann der Darlehensnehmer den Ratenkredit nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen (§ 489 Abs. 1 BGB).

 

In §489 steht aber, zumindest meiner leihenhaften Interpretation nach, was ganz anderes:

 

(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,

1. wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet; ist eine Anpassung des Sollzinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart, so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet, kündigen;
2. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.
 
(5) Sollzinssatz ist der gebundene oder veränderliche periodische Prozentsatz, der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird. Der Sollzinssatz ist gebunden, wenn für die gesamte Vertragslaufzeit ein Sollzinssatz oder mehrere Sollzinssätze vereinbart sind, die als feststehende Prozentzahl ausgedrückt werden. 
 
Zumindest ich lese da raus
a.) Keine vorzeitige Kündigung möglich (es sei denn im Vertrag steht was anderes)
b.) Man soll nicht alles glauben was in Wikipedia steht
 
 
 
--------------------
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

Crazyalex
Legende
8.575 Beiträge

@SMT_Service 

Auch wenn der TE sich vom Acker gemacht hat: Es wäre schön, wenn ihr hierzu Stellung nehmen könntet - vielleicht lässt sich ja eine handfeste Pauschlaussage tätigen welche die Sache inhaltlich klarstellt.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!
Kurz zustimmen zu Cookies und vergleichbaren Webtechnologien
Um Ihnen insbesondere ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden mit Ihrer Einwilligung Cookies und Webtechnologien zu Funktions-, Statistik-, Komfort- und Marketingzwecken sowie zur Darstellung personalisierter Inhalte verwendet. Im Einzelnen sind dies (Details unter nachfolgenden Links):

Adobe Analytics: Reichweitenmessung zur Verbesserung des Nutzungserlebnisses der Website sowie Optimierung der Marketingkampagnen.

Adform: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Adform geschaltet werden.

Adition: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Adition geschaltet werden.

comdirect-Surfertracking: Optimierung und Aussteuerung nutzerbezogener Werbung, die von comdirect auf Drittseiten geschaltet wird

Community Umfrage: Aussteuerung von Umfragen für Besucher der comdirect community.

DoubleClick Floodlight: Analyse des Nutzerverhaltens zur Optimierung des Nutzungserlebnisses.

Meta: Nachverfolgung von Verhalten nach Klick auf Meta-Werbeanzeigen und Personalisierung von Meta-Werbung.

Google Ads: Nachverfolgung von Verhalten nach Klick auf Google-Werbeanzeigen und Personalisierung von Google-Werbung.

Personalisierte Angebote: Aussteuerung und Optimierung von personalisierten Werbeflächen im persönlichen Bereich.

Smartadverser: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Smartadverser geschaltet werden.

Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ bestätigen, dass wir diese Webtechnologien verwenden dürfen. Anderenfalls klicken Sie auf „Alle verweigern“. Durch Klicken auf „Einzeln einstellen“ können Sie jederzeit Ihre Einwilligung widerrufen oder Ihre Einwilligungseinstellungen anpassen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz und unser Impressum.