Comdirect betrügt bei Kredit?

am 21.08.2024 15:03
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am 21.08.2024 15:03
Hallo Leute,
wie ich den Anschein habe, werde ich auf meine Anfrage an den Support keine Antwort mehr bekommen.
Weshalb ich mal hier nachfragen wollte den der rechtliche Weg,
ist das letzte Mittel das man eingehen möchte.
Nun zum Fall:
Hatte diesen Konsumkredit am 20.01.2022 Abgeschlossen:
Kredit_Daten
Diesen konnte ich aber nun zum 15.08.2024 vollständig zurückzahlen,
wir reden hier von der reinen Schuldsumme, nicht von den Zinsen
den diese müssen mir erlassen werden und stattdessen wird der Bank
eine "Vorfälligkeitsentschädigung" von 1% der Schuldsumme gewährt,
um deren Zinsverlust auszugleichen.
Daten dazu:
Kreditgesamt = 3.988,16€
Zinsen = 91,62€
Schulden also = 3.896,54€ Überwiesen: 15.08.24
Das hatte ich auch dem Support geschickt:
Support
Tjo und der antwortet jetzt nicht,
weshalb ich stark davon ausgehe,
das eine eigentlich seriöse Bank bei der ich seit Jahren zufriedener Kunde bin,
mir allen ernstes die Zinsen trotz der Rechtsituation zum September abziehen möchte?
Bin gespant darauf, was ihr dazu sagt,
werde den Support gleich direkt nochmal kontaktieren.
Danke für eure Aufmerksamkeit
und mit besten Grüßen!
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Ratenkredit
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21.08.2024 15:29 - bearbeitet 21.08.2024 15:36
@ehemaliger Nutzer schrieb:Diesen konnte ich aber nun zum 15.08.2024 vollständig zurückzahlen,
wir reden hier von der reinen Schuldsumme, nicht von den Zinsen
den diese müssen mir erlassen werden und stattdessen wird der Bank
eine "Vorfälligkeitsentschädigung" von 1% der Schuldsumme gewährt,
um deren Zinsverlust auszugleichen.
Wie kommst du auf die Idee, dass dir die Zinsen erlassen werden müssen? Die Vorfälligkeitsentschädigung ist für die Zahlungsströme, die sie später verdienen würden :). Dadurch dass du deren Liquiditätsstrom (Planung) störst, möchten sie eine Entschädigung. (Quasi die Kosten für einen Zinsswap.)
Zinsen die bis dahin angefallen sind, sind davon nicht betroffen.
Kenn aber nicht die Vertragsbedingungen. Bitte mal die entsprechende Stelle kopieren, wo dass hervorgeht.
PS: Kann gern mal genau nachrechnen, wollte das jedoch vorher klären. Vielleicht meinst du es etwas anders, als ich es verstehe.

21.08.2024 15:38 - bearbeitet 21.08.2024 15:40
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21.08.2024 15:38 - bearbeitet 21.08.2024 15:40
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorf%C3%A4lligkeitsentsch%C3%A4digung#Rechtslage_in_Deutschland
Sie dürfen keine eigentlich geplanten Zinsen mehr verlangen,
habe das auch bereits in dem Vertrag in Erfahrung gebracht.
(Dort steht dieses Verfahren ebenfalls so beschrieben)
Das die Comdirect diese Art der Ablöse akzeptiert.
Somit ist nicht legitim, da der volle Zinssatz verlangt wird!
Durch die Vorfälligkeitsentschädigung wird der Zinsschaden mit 1% der Restsumme ausgeglichen.
Die Bisherigen Zinsen wurden selbstverständlich wie gehabt ausgeglichen,
den Betrag vorher abzulösen hat doch gerade den Vorteil,
das einem die Restzinsen erlassen werden.
Wozu sollte man das den sonst machen? 😄
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am 21.08.2024 15:41
Hallo und herzlich willkommen @ehemaliger Nutzer !
Es gibt hier zwei Dinge zu betrachten die zwar mehr oder weniger miteinander zu tuna haben - aber getrennt betrachtet werden müssen.
Punkt 1: Die Vertragsdetails.
Diese kenne ich nicht. Wie das vertraglich geregelt ist müssen Du und die Bank wissen.
Punkt 2: Die Reaktion(szeit) des Kundenservice
Der Kundenservice wird sicherlich auf Deine Anfrage reagieren.
Derzeit (...was schon länger so ist...) ist dieser jedoch überlastet und eine Reaktion wird i.d.R. - inbesondere bei wenig zeitkritischen Vorfällen wie z.B. deinem - locker 2 Wochen und mehr beanspruchen.
Wenn also Punkt 1 klar ist und es eine Rekation der Bank braucht dann wird das entweder gemacht oder ggf. eben noch geklärt werden. Punkt 2 braucht halt Zeit...
Gruß Crazyalex
An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!
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am 21.08.2024 15:46
Hallo Crazyalex,
danke dir!
Details sind im Vertrag wie online gelernt,
das man diesen Kredit jederzeit vorher gegen besagte Entschädigung ablösen kann.
Sonst hätte ich den niemals vorher abgelöst
sondern natürlich die Kohle behalten
und das wie gehabt weiter abgezahlt.
Denke also das man derzeit echt lange abwarten muss.
Hatte vorher niemals schlechte Erfahrungen mit der Comdirect!
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am 21.08.2024 15:48
Entweder hast du spezielle Kreditbedingungen, oder du willst wohl einen Grund für eine Klage finden.
Warum sonst würde jemand, der guten Willens ist, nicht den üblichen Restbetrag von 1 EUR stehenlassen?
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am 21.08.2024 16:15
Diese Rechnung kann ich nun nicht nachvollziehen.
Du hattest noch eine Restschuld die du jetzt tilgen wolltest.
Da sind doch keine zukünftigen Zinsen enthalten die man dir erstatten müsste.
Wenn du kündigst wird der Restbetrag fällig.
Und dann komen noch diese 1% für die Vorfälligkeit oben drauf.
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21.08.2024 18:17 - bearbeitet 21.08.2024 18:19
Da ist Null "Betrug" dabei, das ist ein Kredit mit der Laufzeit 48 Monate, nach meinen bescheidenen Rechenkünsten also am 20.1.2026 fällig und nicht einfach dann, wenn du entscheidest.
War das ein Tilgungskredit? Wenn ja, dann klappt die ganze Konstruktion nicht mehr, wenn du einfach mal so entscheidest vorzeitig zurückzuzahlen. Manche Verträge bieten Zwischentilgungen an, aber das wird ohnehin eingepreist, ergo sind sie teurer.
Mein Rat: Die codi wird das schon korrekt gemacht haben, zahle die Vorfälligkeitszinsen, bevor es richtig teuer wird und das nächste Mal würde ich bei Online-Krediten ohne Beratung und ohne Ansprechpartner, (<-die mit Sicherheit teurer als 2,99% sind), strikt an dem vereinbarten Ablauf festhalten.
Pacta sunt servanda.
hx.
(Prof. Dr. A. Celentano, Universität Mailand, 1967, Finanzprognostiker)
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am 21.08.2024 19:09
@ehemaliger Nutzer schrieb:https://de.wikipedia.org/wiki/Vorf%C3%A4lligkeitsentsch%C3%A4digung#Rechtslage_in_Deutschland
😄
Ich glaube in dem Wikipedia Artikel stehen einfach alternative Fakten.
Im weiteren Verlauf wird auf Ratenkredite verlinkt, mit folgender Aussage:
Sofern ein fester Zinssatz vereinbart ist, kann der Darlehensnehmer den Ratenkredit nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen (§ 489 Abs. 1 BGB).
In §489 steht aber, zumindest meiner leihenhaften Interpretation nach, was ganz anderes:
(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
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am 21.08.2024 19:16
Auch wenn der TE sich vom Acker gemacht hat: Es wäre schön, wenn ihr hierzu Stellung nehmen könntet - vielleicht lässt sich ja eine handfeste Pauschlaussage tätigen welche die Sache inhaltlich klarstellt.
Gruß Crazyalex
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