03.11.2025 12:28 - bearbeitet 03.11.2025 12:44
03.11.2025 12:28 - bearbeitet 03.11.2025 12:44
Hallo @Inkognito,
bist du dir sicher? Zwei unterschiedliche Gläubiger und Steuer-ID's und das wäre steuerfrei? Seltsam. Eigentlich ist das Kind ja ein eigenes Rechtssubjekt. In "Gegenrichtung" gibt es ja den Tipp, dass Eltern zur Vermeidung zu hoher Schenkungsteuer Vermögensübertragungen auf längere Zeiträume strecken.
@Inkognito schrieb:
@Glücksdrache schrieb:
@Methusalem: In der Sachfrage, dass es kein schlauer Zug ist dass Depot nunmehr auf deinen Namen zu eröffnen.. da stimme ich @Morgenmond sehr gerne zu.
Denn: Bei der Übertragung sind die Steuer-IDs der beiden Personen ungleich, womit du unverzüglich eine Abgeltungsteuerpflicht auslösen könntest, weil es als fiktiver Verkauf vor einer Schenkung gewertet werden könnte.
Diese Aussage ist falsch, der Übertrag wäre steuerneutral.
Das ist aber überhaupt nicht das Kernproblem.
Es geht hauptsächlich darum, dass sich Eltern nicht einfach „ am Eigentum der Kinder vergreifen“ dürfen.
Kann ich so nicht nachvollziehen, kann als Privatperson in einem Forum aber auch nicht steuerlich beraten. Nur unverbindlich meine Meinung abgeben.
Liebe Grüße
Gluecksdrache
am 03.11.2025 12:47
Vermutlich muss man zwischen Abgeltungssteuer und Schenkungssteuer unterscheiden.
am 03.11.2025 12:48
@Glücksdrache schrieb:bist du dir sicher? Zwei unterschiedliche Gläubiger und Steuer-ID's und das wäre steuerfrei? Seltsam. Eigentlich ist das Kind ja ein eigenes Rechtssubjekt. In "Gegenrichtung" gibt es ja den Tipp, dass Eltern zur Vermeidung zu hoher Schenkungsteuer Vermögensübertragungen auf längere Zeiträume strecken.
Wir müssen unterscheiden zwischen Abgeltungssteuer und Schenkungssteuer. Das sind zwei grundlegend unterschiedliche Dinge mit jeweils eigenen Regelungen.
Was die Abgeltungssteuer angeht ist ein Übertrag steuerfrei, selbst wenn er auf einen anderen Gläubiger erfolgt ("Fußstapfentheorie").
Gleichwohl kann der identische Vorgang durchaus eine Schenkungssteuer verursachen. Diese wäre selbstverständlich nicht steuerneutral, es sein denn der Freibetrag würde nicht überschritten. Der ist bei Übertragungen auf die Eltern mit 20.000 € allerdings nicht gerade üppig.
am 03.11.2025 12:48
@Inkognito schrieb:
@Glücksdrache schrieb:
@Methusalem: In der Sachfrage, dass es kein schlauer Zug ist dass Depot nunmehr auf deinen Namen zu eröffnen.. da stimme ich @Morgenmond sehr gerne zu.
Denn: Bei der Übertragung sind die Steuer-IDs der beiden Personen ungleich, womit du unverzüglich eine Abgeltungsteuerpflicht auslösen könntest, weil es als fiktiver Verkauf vor einer Schenkung gewertet werden könnte.
Diese Aussage ist falsch, der Übertrag wäre steuerneutral.
Das ist aber überhaupt nicht das Kernproblem.
Es geht hauptsächlich darum, dass sich Eltern nicht einfach „ am Eigentum der Kinder vergreifen“ dürfen.
Formal ist diese Aussage falsch: je nach Depotvolumen könnte eine Schenkungssteuerpflicht ausgelöst werden...
Gruß Crazyalex
am 03.11.2025 13:54
„steuerneutral“ in Bezug auf die Abgeltungssteuer da entgeltfreier Übertrag ( Schenkung)
Schenkungssteuer ist eher theoretisch, da dafür mind. 400.000 Euro Volumen zwischen Kind und Elternteil übertragen werden müssten. Bei Schenkungssteuer gibt es kein „neutral“, nur steuerfrei oder steuerpflichtig.
Bevor sich das zuständige Finanzamt meldet, klingelt vermutlich zuerst das Familiengericht.
BGB 1650 in Ver. mit BGB 1854.
03.11.2025 13:57 - bearbeitet 03.11.2025 13:58
03.11.2025 13:57 - bearbeitet 03.11.2025 13:58
@Inkognito schrieb:...
Schenkungssteuer ist eher theoretisch, da dafür mind. 400.000 Euro Volumen zwischen Kind und Elternteil übertragen werden müssten. Bei Schenkungssteuer gibt es kein „neutral“, nur steuerfrei oder steuerpflichtig.
...
Das ist mMn so nicht korrekt.
Der Freibetrag bei Schenkungssteuer:
Eltern->Kind = 400.000 €
Kind->Eltern = 20.000 €
am 03.11.2025 13:59
@Inkognito schrieb:BGB 1650
Diesen Paragraphen gibt es nicht mehr.
am 03.11.2025 14:04
Online-Bank hin oder her verstehe ich es dennoch nicht dass eine Bank nicht doch noch vor der Kündigung einen Papier-Brief vesendet welcher vermutlich automatisch ausgelöst höchstens 1 Euro bei einem Briefdienstleister incl. Versand kosten würde.
Eine Rückmeldung per Formular und Brief wäre ja auch bei fristgerechtem Lesen der Aufforderung möglich gewesen sodass mit solch einem Erinnerungsbrief tatsächlich nur 1 Euro Mehrkosten für den automatisierten Briefversand bei Bank entstanden wäre.
Entweder war deine Tochter eine "schlechte" Kundin oder es gab andere Dinge die die Bank doch dazu gebracht hat bei der Abwägung "1 Euro extra investieren und warten" oder "sofortige Kündigung" dann sofort zu kündigen.
Keinesfalls solltest du auf deinen Namen die Aktien deiner Tochter übernehmen ohne sie dafür zu entschädigen (Steuer beachten) .
Ich würde dir raten eher ein Depot bei einer anderen Bank für deine Tochter anzulegen die z.B. die ETF-Sparpläne "kostenlos" anbietet und die Aktien dann von der Comdirect aud dieses Konto zu transferieren.
Wichtig also für andere: Email-Benachrichtigung bei den Kinderkonten nicht vergessen für die Postbox
Tröstet dich - hätte mir auch passieren können.
Der Vorteil meiner Hausbank ist- wenn ich nicht in die Postbox schaue oder die digitalen Kontoauszüge abrufe bekommt ich nach 3 Monate die Schreiben automatisch kostenpflichtig (ich bezahle dann das Porto) zugeschickt.
am 03.11.2025 14:07
@Thorsten_ schrieb:
@Inkognito schrieb:BGB 1650
Diesen Paragraphen gibt es nicht mehr.
Ich hatte zu schnell den Text abgeschickt und kann leider nicht editieren ….😶
Die relevanten Paragraphen BGB 1643ff und 1850ff, hier 1854
am 03.11.2025 14:15
@Morgenmond schrieb:
@Inkognito schrieb:...
Schenkungssteuer ist eher theoretisch, da dafür mind. 400.000 Euro Volumen zwischen Kind und Elternteil übertragen werden müssten. Bei Schenkungssteuer gibt es kein „neutral“, nur steuerfrei oder steuerpflichtig.
...
Das ist mMn so nicht korrekt.
Der Freibetrag bei Schenkungssteuer:
Eltern->Kind = 400.000 €
Kind->Eltern = 20.000 €
Oh ja, mein Irrtum… 😓