am 17.08.2021 08:22
Hallo,
gestern erhielt ich eine Information, dass ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimmen soll. Zusätzlich hatte ich im Juli 2021 eine Anfrage, dass ich der Erhebung eines Verwahrentgeltes ab 50000€ zustimmen soll.
Sind diese beide Vorgänge komplett unabhängig voneinander?
Im neuen Preis-/Leistungsverzeichnis sind für das Verwahrentgelt augenscheinlich nur Kontoverbindungungen vorgesehen, die ab 2020 eröffnet worden sind. D.h. wenn ich den neuen Bedingungen und Preisen zustimme, würde für mich (Kontoeröffnung vor 2020) nicht unmittelbar ein Verwahrentgelt fällig werden, korrekt?
Vielen Dank und Grüße
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 17.08.2021 10:30
Mir fehlt also dein Punkt 2.
am 17.08.2021 10:33
Oder genauer gesagt, vor dem 17.1.2020
am 17.08.2021 10:44
Ich verstehe, @GrahamD, und versuche es an einem konkreten Beispiel zu erläutern:
Wenn dein Konto vor dem 15.02.2021 eröffnet wurde (das beinhaltet auch vor dem 17.01.2020) zahlst du seit dem 01.07.2021 ein Verwahrentgelt von 0,5 % auf ein Guthaben, das größer als 50.000 Euro ist.
Konnte ich deine Frage beantworten?
Gruß
Erik
17.08.2021 10:49 - bearbeitet 17.08.2021 11:34
*** hat sich erledigt ***
17.08.2021 10:51 - bearbeitet 17.08.2021 11:14
17.08.2021 10:51 - bearbeitet 17.08.2021 11:14
@SMT_Erik Nicht ganz - da ich erst heute die neuen Konditionen einsehen bzw zustimmen konnte, wie kann ich rueckwirkend ab dem 1.7 zahlen?
Koenntest du aus dem PLV zitieren, wo ich zB ein Kundenverhaeltnis vom 16.1.2020 einordnen kann? Mir ist es immer noch nicht klar.
17.08.2021 11:01 - bearbeitet 17.08.2021 11:01
@SMT_Erik die 50.000 Reduzierung zum 1.7 bezieht sich auf der Freigrenze die im vorherigen Satz erwaehnt wird, da es im Paragraf mehrere Freigrenzen gibt.
"Für ab 10.05.2021 neu eingerichtete Kundenverbindungen gilt eine
Freibetragsgrenze von 100.000 Euro bis 30.06.2021. Diese Freibetragsgrenze wird mit Wirkung zum 01.07.2021 auf 50.000 Euro reduziert"
Wenn der letzte Satz doch auf alle FBGs auswirkt, dann sind doch alle anderen unwirksam.
Oder soll es auf den vorherigen Satz und nebenbei auf alle vor dem 17.1.2020, aber nicht auf die anderen? Wie kann eine FBG reduziert werden, wenn sie bisher keine Hoehe hatte?
Waere es nicht besser, dies explizit in den PLV zu schreiben? Wenn ich zustimmen soll, auf Gebuehren die rueckwirkend sind, dann bitte explizit!
17.08.2021 11:06 - bearbeitet 17.08.2021 11:12
@SMT_Erik und da ich zwischen neue und alte Konditionen waehlen soll, die im Abschnitt VE vor dem 17.1.2020 sich nicht unterscheiden, will die comdirect mir jetzt, wenn ich 50.001 auf dem Konto habe, fuer den Zeitraum 1.7. bis 17.8 eine Rechnung stellen?
am 17.08.2021 11:11
@SMT_Erik schrieb:Ich verstehe, @GrahamD, und versuche es an einem konkreten Beispiel zu erläutern:
Wenn dein Konto vor dem 15.02.2021 eröffnet wurde (das beinhaltet auch vor dem 17.01.2020) zahlst du seit dem 01.07.2021 ein Verwahrentgelt von 0,5 % auf ein Guthaben, das größer als 50.000 Euro ist.
Konnte ich deine Frage beantworten?
Gruß
Erik
Hallo @SMT_Erik,
Entschuldigung, aber die Ausführungen zum Verwahrentgelt in eurem Preis-/Leistungsverzeichnis sind wirklich etwas schwer verständlich formuliert und deine Erklärungen tragen bei mir eher zur Verwirrung als zur Aufklärung bei, denn bisher hatte ich das neu Preis-/Leistungsverzeichnis ganz klar so verstanden, dass z.B. ich persönlich unabhängig von der Höhe der Sichteinlagen kein Verwahrentgelt zahle, weil meine Kundenbeziehung bereits seit dem Jahre 1999 oder 2000 (kann mich nicht mehr so genau erinnern) besteht. Auch deshalb habe ich dem neuen Preis-/Leistungsverzeichnis bereits zugestimmt. Ist meine bisherige Annahme falsch?
Konkret gefragt: Wenn meine Kundenverbindung bereits vor dem 17.01.2020 bestand und ich den neuen Bedingungen zugestimmt habe, zahle ich dann ein Verwahrentgelt und wenn ja welcher Freibetrag gilt dann?
Die rot markierte Aussage in deinem Beitrag widerspricht meiner Meinung nach dem Preil-/Leistungsverzeichnis.
Gruß paba
17.08.2021 11:35 - bearbeitet 17.08.2021 11:39
17.08.2021 11:35 - bearbeitet 17.08.2021 11:39
Hallo @GrahamD,
Hallo @papa,
ich kläre den Sachverhalt jetzt noch einmal mit unserer Fachabteilung und komme dann wieder auf euch zu.
Gruß
Erik
am 17.08.2021 11:59
@SMT_Erik schrieb:...
Wenn dein Konto vor dem 15.02.2021 eröffnet wurde (das beinhaltet auch vor dem 17.01.2020) zahlst du seit dem 01.07.2021 ein Verwahrentgelt von 0,5 % auf ein Guthaben, das größer als 50.000 Euro ist.
Konnte ich deine Frage beantworten?
Gruß
Erik
Diese Aussage ist nicht von den Ausführungen der neuen AGB, nebst PLV, gedeckt.
Die Formulierungen ergeben eindeutig, dass Geschäftsverbindungen, die vor dem 17.01.2020 geschlossen wurden, nicht von Verwahrentgelten betroffen sind. Aus der Zustimmung zu diesen AGB läßt sich auch mit viele juristischer Fantasie keine Zustimmung zu Verwahrentgelten für Altverträge von vor dem 17.01.2020, ableiten. Schon gar nicht rückwirkend ab dem 01.07.2021.
Nur so läßt sich auch Fußnote 8 des neuen PLV interpretieren:
"Erweiterungen bestehender Kundenverbindung mit Eröffnungsdatum vor dem 17.01.2020 sind hiervon ausgenommen."