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Verwahrentgelt - PLV ab 01.07.2022

zumbi08
Autor ★★
21 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe gerade eine Bitte um Zustimmung zu neuen Konditionen in der Postbox gefunden und eine Frage zur Änderung beim Verwahrentgelt.

 

Die neue Formulierung listet nach dem Verwahrentgelt nur noch Freibetragsgrenzen für neuere Kundenverbindungen auf.

Für mich ließt sich der Absatz damit nun so, als ob Altkunden ein Verwahrentgelt ohne Freibetragsgrenze entrichten müssen. Das ist aber nicht gemeint oder?

 

zumbi08_0-1650488413367.png

 

Das Kleingedruckte unter (8) scheint unverändert und enthält für mich nichts in diese Richtung außer der "Erweiterungen".

 

Hier zum Vergleich die aktuelle Formulierung, da würde ich mich als Altkunde passenderweise nicht wieder finden:

 

zumbi08_3-1650488892309.png

 

Vielen Dank für eure Hilfe

 

 

 

 

 

 

 

 

39 ANTWORTEN

Antonia
Mentor ★★★
3.356 Beiträge

Hallo @ETFNewbie 

 

Nein, scheint nicht mehr so zu sein

 

Verwahrentgeld 

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

__dpk
Mentor ★
1.402 Beiträge

Ich finde es auch merkwürdig, dass im PLV kein Hinweis auf veränderliche Zinsen beim Verwahrentgelt steht, sondern nur von fixen 0,5% die Rede ist, und dann nur ein Hinweis im FAQ was von 0% aus Kulanz  erzählt.

Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.
- Albert Einstein -

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

@__dpk  schrieb:

Ich finde es auch merkwürdig, dass im PLV kein Hinweis auf veränderliche Zinsen beim Verwahrentgelt steht, sondern nur von fixen 0,5% die Rede ist, und dann nur ein Hinweis im FAQ was von 0% aus Kulanz  erzählt.


Ich vermute da schlicht ein einfaches, rechtliches Problem dahinter: Eine Änderung des Verwahrentgelts im PLV müsste die Codi sich vom Kunden bestätigen lassen - dann geht wieder das Gemecker los weil man einer Vertragsänderung zustimmen soll.

Ein Hinweis auf veränderliche Zinsen geht heute auch nicht mehr: Der Kunde muss einer Änderung der Konditionen ausdrücklich zustimmen.

 

Der gewählte Weg über die "Kulanz" mit 0% ist m. E. schlicht der einfachste, praktikabelste bei dem es an sich eigentlich keien Probleme geben dürfte: Die Kunden sind besser gestellt als im PLV vereinbart, müssen nicht machen und wenn die Zeiten wieder schlechter werden sollten entfällt die Kulanz und das PLV greift wieder 😉

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

__dpk
Mentor ★
1.402 Beiträge

Bei den stetig steigenden Dispo- und Überziehungszinsen ist das auch kein Problem.
Warum sollte es beim Verwahrentgelt nicht genauso möglich sein?

Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.
- Albert Einstein -

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@ETFNewbie  schrieb:

 

Im PLV steht "Erweiterungen bestehender Kundenverbindung mit Eröffnungsdatum vor dem 17.01.2020 sind hiervon ausgenommen."

 

Ich habe mein Konto vor 2020 eröffnet, habe aber letztes Jahr gezwungenermaßen diese neuen Kontokonditionen zugestimmt.

Da hab ich leider keinen Überblick mehr was für wen gilt.


Es gilt das, was dort steht. Wenn die Eröffnung vor dem Datum war bist du ausgenommen, das ist jetzt keine Raketenwissenschaft.

 


@MikeCharly  schrieb:

Da sich codi diese Hintertür offen gelassen hat, muss man sagen: Ja!


Nein eben nicht. Das krumme Datum beruht auf einem BGH (oder BFH?) Urteil nach dem Verwahrentgelte für Bestandskunden nicht zulässig sind/waren. Wenn man bisschen in der Community stöbert findet man einige Posts zur Zustimmung zu individuellen Vereinbarungen für Bestandskunden, das wären aber dann Vertragszusätze unabhängig des PLV.

 


@__dpk  schrieb:

Bei den stetig steigenden Dispo- und Überziehungszinsen ist das auch kein Problem.
Warum sollte es beim Verwahrentgelt nicht genauso möglich sein?


Ich denke was Alex meint ist, dass es nicht mehr geht, das hätte von Anfang an variabel geregelt gewesen sein müssen. Wenn man es jetzt ändern möchte bräuchte man Zustimmung.

 

Dazu wäre die Frage ob Verwahrentgelte rechtlich überhaupt variabel sein dürfen, da es sich ja streng genommen nicht um Zinsen handelt sondern eben ein Entgelt - und damit läuft auch der Vergleich mit Dispo/Überziehung gegen die Wand. Ja sicher die Einführung derer beruht auf den Negativzinsen der EZB, aber es sind eben keine "Negativzinsen", sondern ein Entgelt und muss damit (so meine Vermutung) bindend und fix geregelt sein.

ETFNewbie
Autor ★★★
63 Beiträge

Danke euch für die Rückmeldung!

 

Noch eine Frage:

Im PLV steht "Das Entgelt wird auf Grundlage der kumulierten, bezogen auf sämtliche in der Kundenverbindung enthaltenen Konten (z B. Girokonto, Tagesgeld PLUS-Konto, Verrechnungskonto, CFD-Konto und Wertpapierkreditkonto), täglichen Salden (Kontostände) nach Abzug des Freibetrages berechnet."

 

Ist mit Wertpapierkreditkonto das Wertpapierdepot gemeint?

 

 

Danke!

 

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@ETFNewbie  schrieb:

 

Ist mit Wertpapierkreditkonto das Wertpapierdepot gemeint?

Nein. In deinem Depot sind schließlich keine Sichteinlagen sondern Wertpapiere.

 

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__dpk
Mentor ★
1.402 Beiträge

@Tarulia  schrieb:
@__dpk  schrieb:

Bei den stetig steigenden Dispo- und Überziehungszinsen ist das auch kein Problem.
Warum sollte es beim Verwahrentgelt nicht genauso möglich sein?


Ich denke was Alex meint ist, dass es nicht mehr geht, das hätte von Anfang an variabel geregelt gewesen sein müssen. Wenn man es jetzt ändern möchte bräuchte man Zustimmung.

 

Dazu wäre die Frage ob Verwahrentgelte rechtlich überhaupt variabel sein dürfen, da es sich ja streng genommen nicht um Zinsen handelt sondern eben ein Entgelt - und damit läuft auch der Vergleich mit Dispo/Überziehung gegen die Wand. Ja sicher die Einführung derer beruht auf den Negativzinsen der EZB, aber es sind eben keine "Negativzinsen", sondern ein Entgelt und muss damit (so meine Vermutung) bindend und fix geregelt sein.


Andere Banken sind in der Lage eine für den Kunden klare  Formulierung mit Bezug auf die EZB Zinsen zu finden, die ohne Kulanz auskommt.
Schade, dass die Comdirect dazu nicht in der Lage war.

Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.
- Albert Einstein -

Bakerman
Autor ★★
37 Beiträge

Hallo Comdirect-Team,

 

wenn man als Bestandskunde (über 25 Jahre) jetzt ein weiteres Konto (HebelSelect) eröffnet und hiermit dem Verwahrentgeld zustimmt, gilt dies dann für alle Konten bzw. die gesamte Kundenverbindung, auch wenn man bisher dem Verwahrentgeld noch nicht zugestimmt hat oder bezieht sich dies ausschließlich auf das neu eröffnete Konto?

Nur für den Fall daß irgendwann wieder Verwahrentgeld erhoben wird?

 

 

mfg

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @Bakerman,

 

die Zustimmung gilt dann nur für das neu eröffnete Konto. 

 

Viele Grüße

Mario