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Versehentlich Freistellungsauftrag doppelt ausgeschöpft

me1k
Autor ★★★
70 Beiträge

Guten Morgen,

folgendes ist mir gestern Abend aufgefallen: 

Anfang des Jahres habe ich bereits im Januar meinen Sparerpauschbetrag von 801€ bei der comdirect ausgeschöpft. Und zwar so, dass ich ihn auch mit realisierten Verlusten nicht mehr "wiederherstellen" konnte. Also ab Januar musste ich auf jeden Gewinn die Kapitalertragssteuer zahlen. Nun bin ich mit meinem Depot Mitte des Jahres aber zu einer anderen Bank. Dort habe ich auch einen Freistellungsauftrag eingerichtet und im November habe ich erneut Aktien mit Gewinn verkauft und auch wieder die kompletten 801€ ausgeschöpft. 

Nun wäre meine Frage, wie ich das wieder korrigieren kann? 

Könnte ich heute - oder auf jeden Fall noch vor dem letzten Handelstag dieses Jahr - einfach Aktien bei denen ich Verlust habe verkaufen, um die 801€ "wiederherzustellen" ? Das wäre für mich die einfachste Variante.

Ich würde diese Aktien verkaufen und direkt bzw nach 24h wieder kaufen. 

 

Geht das so einfach?

Wenn nicht, würde ich vermutlich dann einfach beim Finanzamt anrufen und die Fragen, wie ich mich nun verhalten soll.

Gruß

45 ANTWORTEN

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Als jemand, der ein Finanzamt von innen kennt, kann ich Entwarnung geben. Das kommt ständig immer mal wieder vor. Und solange man beim Finanzamt ein unbeschriebenes Blatt ist und anderweitig noch nicht negativ aufgefallen ist, wird meiner Erfahrung nach bis auf eine kleine Ermahnung ohnehin nichts passieren: "Du, du du, pass demnächst besser auf!"

 

Es wurde ja oben schon gesagt, dass das alles wieder gerade zu biegen ist mit der Steuererklärung für 2021. Dort trägst du also alle Kapitalerträge ein und die komplette Kapitalertragsteuer, die einbehalten worden ist. Dann wird der Rechner feststellen, dass zu wenig Steuern einbehalten worden ist. Und daraus resultiert eine entsprechende Nachzahlung. Und wie gesagt: Wenn es hochkommt, steht noch ein Satz im Bescheid, dass du bitte die FSA anzupassen hast und ein wenig vorsichtig sein sollst. 

 

Bevor ich also jetzt unter Zeitdruck übereilte Entscheidungen hinsichtlich des Verkaufs von Wertpapieren treffen würde, würde ich diesbezüglich eher nichts machen.

 

Alles andere ist schon gesagt worden. Mein Beitrag soll nur dazu dienen, etwas zu beruhigen. 🙂

 

Viele Grüße und viel Erfolg!

 

 

nmh
Legende
9.962 Beiträge

@me1k 

 

Nein, das reicht nicht, denn dadurch hast Du immer noch in 2021 zu hohe Freistellungsaufträge erteilt.

 

Mit "Löschen" meinte ich: setze (ändere) den Freistellungsauftrag für das Jahr 2021 auf Null. Das sollte online möglich sein. Dann wird die Bank (nicht das Finanzamt!) automatisch die noch ausstehende Steuer Deinem Konto nachbelasten. Das ist alles, was Du aus rechtlicher Sicht tun musst.

 

Natürlich ist es aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll, den Freibetrag bei der Bank auf Null zu setzen, wo Du ihn (den Freibetrag) noch nicht genutzt hast. Dann wird natürlich keine Steuer nachentrichtet. Aber wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du bei beiden Banken den Freistellungsauftrag in 2021 voll genutzt (verbleibender Freibetrag bei beiden Banken Null). Also ist es egal, bei welcher der beiden Banken Du den Freistellungsauftrag für 2021 auf Null setzt. Diese Bank wird in jedem Fall die Steuer nachbelasten. 

 

Erst danach bist Du juristisch auf der sicheren Seite. Wie gesagt: Anrufe beim Finanzamt sind überflüssig, weil das Finanzamt für die Veranlagung zuständig ist, nicht jedoch für die Kapitalertragsteuer und die damit zusammenhängenden Freistellungsaufträge.  

 

Ich hoffe, das hilft.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

KWie2
Mentor ★★
1.625 Beiträge

Hallo,

 


@me1k  schrieb:

Reicht das?

Nein.

Weiterhin:

Bei den Banken, die ich kenne, könntest Du ohne weiteres nur nicht genutzte Freistellungsaufträge löschen.
Nun hast Du ja Verluste realisiert, also könntest Du eventuell eine Möglichkeit finden, den nunmehr wieder ungenutzten Freibetrag bei der Bank zu löschen.

 

Gruß: KWie2

... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...

me1k
Autor ★★★
70 Beiträge

@nmh  schrieb:

@me1k 

 

Nein, das reicht nicht, denn dadurch hast Du immer noch in 2021 zu hohe Freistellungsaufträge erteilt.

 

Mit "Löschen" meinte ich: setze (ändere) den Freistellungsauftrag für das Jahr 2021 auf Null. Das sollte online möglich sein. Dann wird die Bank (nicht das Finanzamt!) automatisch die noch ausstehende Steuer Deinem Konto nachbelasten. Das ist alles, was Du aus rechtlicher Sicht tun musst.


Also ich habe heute morgen bei der zweiten Bank angerufen und die meinten, dass die den Betrag nicht einfach auf null setzen können. Ich werde aber mal bei der codi anrufen und fragen, was die machen können.

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@nmh  schrieb:

Lösung: Einfach bei einer der beiden Banken den Freistellungsauftrag löschen. Dann wird automatisch die ausstehende Steuer nachbelastet.


Da muss ich jetzt aber nochmal einhaken:

Soweit ich weiß ist doch innerhalb eines laufenden Jahres weder die komplette Löschung eines FSA möglich, noch eine Reduzierung des Betrages unter die bereits ausgeschöpfte Summe.

 

EIne kurze Internet-Recherche bestätigt meine Meinung weitgehend, ein Selbstversuch drei Tage vor Jahresende ist mir zu riskant.

 

Ich bin verwirrt.

nmh
Legende
9.962 Beiträge

@me1k 

 

Entschuldigung, offenbar war auch meine Auskunft falsch. Peinlich, nachdem ich mich oben so weit aus dem Fenster gelehnt habe. Ein Blick ins Gesetz verrät, dass man Freistellungsaufträge, die bereits genutzt wurden, wohl nur nach oben anpassen kann, aber nicht auf Null setzen.

 

Empfehlung: probiere trotzdem, bei comdirect online den Freibetrag auf Null zu setzen (persönlicher Bereich -> Verwaltung -> Steuerübersicht -> Freistellungsauftrag ändern -> in das Feld eine Null eintragen). Falls das nicht möglich ist, bleibt der Weg der Korrektur über die Veranlagung: Steuererklärung abgeben und die Steuer nachzahlen.

 

Wie @Fix1  richtig schreibt musst Du keine Angst vor Strafverfolgung haben.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

me1k
Autor ★★★
70 Beiträge

@nmh  schrieb:

@me1k 

 

Entschuldigung, offenbar war auch meine Auskunft falsch. Peinlich, nachdem ich mich oben so weit aus dem Fenster gelehnt habe. Ein Blick ins Gesetz verrät, dass man Freistellungsaufträge, die bereits genutzt wurden, wohl nur nach oben anpassen kann, aber nicht auf Null setzen.

 

Empfehlung: probiere trotzdem, bei comdirect online den Freibetrag auf Null zu setzen (persönlicher Bereich -> Verwaltung -> Steuerübersicht -> Freistellungsauftrag ändern -> in das Feld eine Null eintragen). Falls das nicht möglich ist, bleibt der Weg der Korrektur über die Veranlagung: Steuererklärung abgeben und die Steuer nachzahlen.

 

Wie @Fix1  richtig schreibt musst Du keine Angst vor Strafverfolgung haben.

 

nmh

 


Danke für die Klarstellung. selbiges hat mir die Dame am Telefon auch gesagt. Bei der comdirect erreiche ich niemanden und die "0" eintragen funktioniert nicht. Schon probiert. 

Ich habe bereits Verluste realisiert und auch schon die Aktien wieder gekauft :x 

Alles was ich jetzt noch machen werde, ist, sobald möglich die Jahressteuerbescheinigungen der jeweils zwei Banken anfordern und diese an die Steuererklärung anhängen. 


Und bevor ich mit weiteren voreiligen Aktionen noch mehr potenzielle Verwirrung stifte, mache ich nun gar nichts mehr und freue mich auf Neujahr.

Ich bedanke mich wirklich von Herzen bei allen, die mir hier Hilfestellung geleistet und Tips gegeben haben!

Ich wünsche euch einen guten Rutsch 🙂


Joerg78
Mentor ★★★
3.151 Beiträge

Ich würde mir auch nicht zu viele Gedanken machen: Gebe das bei der nächsten Steuererklärung sauber an, ein zusätzlicher Erklär-Text kann auch hilfreich sein - dann ist schon mal klar, dass du da nichts hinterziehen wolltest.

Was natürlich trotzdem sein kann, ist die Post vom Bundesamt für Finanzen (habe ich auch mal bekommen). Da du aber im Rahmen der Einkommenssteuererklärung in KAP deutlich auf das Missgeschick hingewiesen hast (und somit transparent mit der Sache umgehst), sehe ich da keine Gefahr.

 

Viele Grüße,

Jörg

NordlichtSH
Mentor ★★
2.004 Beiträge

@MikeCharly  schrieb:

Ich glaube, selbst wenn du jetzt noch verkaufen würdest, um Verluste zu realisieren, ändert das nichts an dem Problem. Denn das ist die Meldung der FStA durch die (depotführenden) Banken, welche die erlaubte Grenze überschreitet, egal ob ausgenutzt oder nicht. Wenn die Änderung (also Herabsetzung dergestalt, dass es bankenübergreifend max 801€ sind) noch möglich ist, dann tu es. Wenn dein Kundenkonto bei codi nicht mehr exisitiert, gehts da wohl nicht mehr. Alles weitere, auch mit der vmtl, formlosen Mitteilung an das FA und dann nötigen EStE inkl KAP für 2021, wurde ja bereits genannt.


Hier kann ich beruhigen:

 

Doch, der Verkauf der Aktien, der den bei der anderen Bank in Anspruch genommenen Freibetrag wieder auf Null bringt, schafft das Problem aus der Welt.

 

Die Banken melden nicht den beantragten FSA, sondern nur den genutzten FSA.

 

Wer also bei 5 Banken 5 Depots hat und bei allen Banken einen FSA von 801 € hinterlegt, aber nur bei einer Bank erzielt er positive Kapitalerträge, oder bei allen Banken zusammen nicht mehr als 801 €, der hat nichts zu befürchten.

 

Und wenn es doch mal passiert, dass man im Januar feststellt, dass man durch falsche Verteilung der FSA mehr als 801 € ausgeschöpft hat, dann reicht es, wenn man für die Zukunft die FSA anpasst und bei der nächsten Steuererklärung eine vollständig ausgefüllte Anlage KAP beifügt.

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

Da wir nun das konkrete Problem gelöst zu haben scheinen würde ich gerne noch kurz das grundsätzliche Prozedere rund um den Freistellungsauftrag besser verstehen.

 

Ich fange mal hiermit an:

 


@nmh  schrieb:

Wer Freistellungsaufträge abgibt, die in Summe höher sind als der zulässige Betrag, erhält Post vom Bundesamt für Finanzen. Dort wird das Register geführt.


Bedeutet das also, dass das Bundesamt für Finanzen eine Meldung über jeden eingereichten Freibetrag erhält? Andernfalls könnten die ja nicht wissen, ob man bei verschiedenen Banken in Summe zu viel eingereicht hat.

 

Oder erfahren die das erst nach Jahresende?

Dann würde aber ja nur der tatsächlich ausgenutzte Freibetrag relevant sein können, da die Einreichung von mehr als 801 € ja auch unproblematisch sein kann.

Im konkreten Beispiel von @me1k  hätte ja beispielsweise bei Bank A zu Jahresanfang ein Freibetrag von 801 € eingereicht worden sein können, der aber gänzlich ungenutzt blieb. Nach Umzug zur Bank B wäre dort eine erneute Einreichung von abermals 801 € zulässig.

 

Um das beurteilen zu können wäre aber das Wissen der unterjährigen Ausnutzung je Bank erforderlich. Diese Info dürfte aber ausser der Bank und dem Kontoinhaber niemand bekannt sein, da ja keine personalisierten Meldungen an die Finanzbehörden erfolgen.

Allenfalls die unmittelbare Meldung der Kontokündigung plus der dann aktiellen Zahlen könnte daran was ändern.

 

Vielleicht kann hierzu jemand mit Details aufwarten und mich erhellen. Ich stehe nämlich gerade auf dem Schlauch.