Jahressteuerbescheinigung 2021
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am
29.03.2022
16:46
- zuletzt bearbeitet am
25.04.2023
08:53
von
SMT_Chris
Hallo zusammen,
auf der nachstehenden Website
(https://kunde.comdirect.de/faq/jahressteuerbescheid)
ist nachzulesen, dass diese voraussichtlich bis Ende März zugestellt wird online.
Ich habe schon bei meinen alten Steuerbescheinigungen geschaut und gesehen, dass das Datum auf den Belegen teilweise bis zu einem Monat vordatiert ist (zb. 08.03 und am 20.03 erst zugestellt per Postbox)
Also müssten die Bescheide ja schon vorab erstellt worden sein..
Hat jemand schon seine Jahressteuerbescheinigung 2022 erhalten oder wird die zentral an alle erst zu Stichtag X verschickt?
Ich würde ja schon gerne die Steuererklärung machen..
Liebe Grüße
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Depot
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am 13.02.2023 18:02
Kleine Zwischeninfo.
Am 11.11.2022 hatte ich meine Jahressteuerbescheinigung erhalten.
Am 16.11.2022 bekam ich nach dem Login eine PopUp-Meldung, dass ich eine korrigierte Jahressteuerbescheinigung erhalten werde.
Mittlerweile habe ich jedoch meine Steuererklärung schon abgegeben und auch die Rückzahlungen vom Finanzamt im Januar 2023 erhalten.
Nun, am 07.02.2023 habe ich korrigierte Jahressteuerbescheinigungen zu meinen beiden GiroKonten erhalten (Wobei nur eins ein Depot hat). Diese sind tatsächlich anders. Ob die korrekt sind, habe ich nicht geprüft, da das Thema Jahressteuerbescheinigungen für mich erledigt ist. Es geht insgesamt um Kapitalerträge in einer mittleren, zwei-stelligen Summe.
Habe nicht erwartet, dass das Thema Jahressteuerbescheinigungen (Steuerjahr 2021) mich immer noch verfolgt ^^
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am 14.02.2023 00:00
@Noobi schrieb:Es geht insgesamt um Kapitalerträge in einer mittleren, zwei-stelligen Summe.
Klingt für mich nach einem der typischen Fälle, in denen es überhaupt keinen Grund gab auf die Jahressteuerbescheinigung zu warten. Angesichts derKapitalerträge war sie höchstwahrscheinlich für die Steuerklärung komplett verzichtbar oder hat allenfalls zu einem Unterschied im Gesamtergebnis von irgendwas zwischen 10 € und 15 € geführt.
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am 14.02.2023 12:59
@GetBetter schrieb:
@Noobi schrieb:Es geht insgesamt um Kapitalerträge in einer mittleren, zwei-stelligen Summe.
Klingt für mich nach einem der typischen Fälle, in denen es überhaupt keinen Grund gab auf die Jahressteuerbescheinigung zu warten. Angesichts derKapitalerträge war sie höchstwahrscheinlich für die Steuerklärung komplett verzichtbar oder hat allenfalls zu einem Unterschied im Gesamtergebnis von irgendwas zwischen 10 € und 15 € geführt.
Grundsätzlich absolut korrekt !
Wenn die Betroffenen gewusst hätten, dass sich das Procedere so lange hinzieht, hätte wohl die überwiegende Anzahl schon lange vorher anhand der vorhandenen Daten ihre Steuererklärung abgegeben.
Eine evtl. Änderung des Bescheids erfolgt ja automatisch.
So war die Wartezeit von der „Hoffnung“ geprägt, gleich alles „ richtig zu machen“
( ich bin/war glücklicherweise nicht betroffen)
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am 14.02.2023 13:28
Das soll jetzt bitte hoffentlich nicht die Schlamperei dieser aus meiner Sicht "Bank ohne Dienstleistungsgedanken" in irgendeiner Weise rechtfertigen.
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am 14.02.2023 13:33
@paej schrieb:
@GetBetter schrieb:
@Noobi schrieb:Es geht insgesamt um Kapitalerträge in einer mittleren, zwei-stelligen Summe.
Klingt für mich nach einem der typischen Fälle, in denen es überhaupt keinen Grund gab auf die Jahressteuerbescheinigung zu warten. Angesichts derKapitalerträge war sie höchstwahrscheinlich für die Steuerklärung komplett verzichtbar oder hat allenfalls zu einem Unterschied im Gesamtergebnis von irgendwas zwischen 10 € und 15 € geführt.
Grundsätzlich absolut korrekt !
Wenn die Betroffenen gewusst hätten, dass sich das Procedere so lange hinzieht, hätte wohl die überwiegende Anzahl schon lange vorher anhand der vorhandenen Daten ihre Steuererklärung abgegeben.
Eine evtl. Änderung des Bescheids erfolgt ja automatisch.
Wenn jemand in seiner Steuererklärung überhaupt Kapitalerträge angibt dann doch weil er
- unversteuerte Erträge oder
- eine Ersatzbemessung hatte oder
- eine Günstigerprüfung möchte.
Dazu braucht man eben die Steuerbescheigungen von allen Banken und ggf. Einzelbelege.
Wodurch sollte eine automatische Änderung des Bescheids erfolgen?
14.02.2023 13:37 - bearbeitet 14.02.2023 13:40
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14.02.2023 13:37 - bearbeitet 14.02.2023 13:40
@Exkunde schrieb:
Das soll jetzt bitte hoffentlich nicht die Schlamperei dieser aus meiner Sicht "Bank ohne Dienstleistungsgedanken" in irgendeiner Weise rechtfertigen.
Ich bin nicht GetBetter, aber das war mit Sicherheit nicht der Grundgedanke des Beitrags;
eher der nochmalige Hinweis, dass man eben nicht zwangsläufig immer auf die Jahresbestätigung der Bank warten muss.
Ob man die Verzögerungen der betroffenen Bestätigungen durch die Comdirect als „ Schlamperei“ bezeichnen kann oder muss, sei auch mal dahin gestellt.
Hintergrund war bekanntermassen der ( technisch nicht erfolgreiche) Übertrag zu HBSC .
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am 14.02.2023 13:43
@Silver_Wolf schrieb:
@paej schrieb:
@GetBetter schrieb:
@Noobi schrieb:Es geht insgesamt um Kapitalerträge in einer mittleren, zwei-stelligen Summe.
Klingt für mich nach einem der typischen Fälle, in denen es überhaupt keinen Grund gab auf die Jahressteuerbescheinigung zu warten. Angesichts derKapitalerträge war sie höchstwahrscheinlich für die Steuerklärung komplett verzichtbar oder hat allenfalls zu einem Unterschied im Gesamtergebnis von irgendwas zwischen 10 € und 15 € geführt.
Grundsätzlich absolut korrekt !
Wenn die Betroffenen gewusst hätten, dass sich das Procedere so lange hinzieht, hätte wohl die überwiegende Anzahl schon lange vorher anhand der vorhandenen Daten ihre Steuererklärung abgegeben.
Eine evtl. Änderung des Bescheids erfolgt ja automatisch.
Wenn jemand in seiner Steuererklärung überhaupt Kapitalerträge angibt dann doch weil er
- unversteuerte Erträge oder
- eine Ersatzbemessung hatte oder
- eine Günstigerprüfung möchte.
Dazu braucht man eben die Steuerbescheigungen von allen Banken und ggf. Einzelbelege.
Wodurch sollte eine automatische Änderung des Bescheids erfolgen?
Der Einwand ist berechtigt.
Es ist aber möglich, überhaupt „mal anzufangen“
Viele haben auf die Bestätigung gewartet und erst gar keine Steuererklärung abgegeben.
Auch wenn der Anteil der Kapitalerträge im Vergleich zu anderen Ertragsarten eher gering war.
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am 14.02.2023 13:47
@Exkunde schrieb:Das soll jetzt bitte hoffentlich nicht die Schlamperei dieser aus meiner Sicht "Bank ohne Dienstleistungsgedanken" in irgendeiner Weise rechtfertigen.
Mein Beitrag diente rein dazu meine vorher schon geäußerte Ansicht zu unterstreichen, dass eine Mehrzahl der vermeintlich Betroffenenen faktisch gar nicht betroffen sind da die JStB für sie völlig bedeutungslos ist.
Ob Du das als Rechtfertigung missinterpretieren möchtest obliegt selbstverständlich Deiner persönlichen Einschätzung. Es wäre damit dann aber auch nichts weiter als die Gegenposition zu solchen Communauten, die hier ohne echten Beitrag zum eigentlichen Thema vor allem aufwiegeln wollen und dies bereits durch die Wahl des persönlichen Nicks zum Ausdruck bringen.
14.02.2023 13:48 - bearbeitet 14.02.2023 13:50
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14.02.2023 13:48 - bearbeitet 14.02.2023 13:50
@Silver_Wolf schrieb:Wenn jemand in seiner Steuererklärung überhaupt Kapitalerträge angibt dann doch weil er
- unversteuerte Erträge oder
- eine Ersatzbemessung hatte oder
- eine Günstigerprüfung möchte.
Oder weil
- man noch Verlusttöpfe beim Finanzamt hat
- vergessen hat den Freibetrag bei der Bank anzugeben
- mehrere Konten verrechnen will
- aus sonstigen Gründen eine Verlustbescheinigung hat
- CFD und sonstige Katastrophen verrechnen will
- Totalverluste hatte
Die automatische Korrektur erschließt sich mir auch nicht.
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
14.02.2023 13:57 - bearbeitet 15.02.2023 13:39
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14.02.2023 13:57 - bearbeitet 15.02.2023 13:39
@ GetBetter
"Ob Du das als Rechtfertigung missinterpretieren möchtest obliegt selbstverständlich Deiner persönlichen Einschätzung. Es wäre damit dann aber auch nichts weiter als die Gegenposition zu solchen Communauten, die hier ohne echten Beitrag zum eigentlichen Thema vor allem aufwiegeln wollen und dies bereits durch die Wahl des persönlichen Nicks zum Ausdruck bringen."
Wenn Du meine vorherigen Beiträge gelesen hättest, wüsstest Du sicher, dass mein persönlicher Nickname durchaus berechtigt ist.
Mein Fall wurde nun sogar in einem Handelsblatt Artikel geschildert und auch dass der Ombudsmann die Bank verdonnert hat, Schadenersatz zu zahlen. Aber dies nur am Rande.
[Edit durch Moderator wegen Verstoß gegen Community-Regeln]

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