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Jahressteuerbescheinigung 2021

DannyS
Autor ★★
43 Beiträge

Hallo zusammen,

 

auf der nachstehenden Website

 

(https://kunde.comdirect.de/faq/jahressteuerbescheid)

 

ist nachzulesen, dass diese voraussichtlich bis Ende März zugestellt wird online.

Ich habe schon bei meinen alten Steuerbescheinigungen geschaut und gesehen, dass das Datum auf den Belegen teilweise bis zu einem Monat vordatiert ist (zb. 08.03 und am 20.03 erst zugestellt per Postbox)

 

Also müssten die Bescheide ja schon vorab erstellt worden sein..

 

Hat jemand schon seine Jahressteuerbescheinigung 2022 erhalten oder wird die zentral an alle erst zu Stichtag X verschickt?

 

Ich würde ja schon gerne die Steuererklärung machen..

 

Liebe Grüße

1.375 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

@AlexP82  schrieb:


Da Du keine Ahnung von steuerlichen Angelegenheit lass Dich doch hier mal aufklären... 😉

 

Ich hatte die betreffenden Steuererklärungen jedenfalls noch nicht abgegeben ohne die JStB zu haben und mir kam das Finanzamt noch nicht mit irgendwelchen Fristen das die Abgabefrist der Steuererklärung auch noch nicht abgelaufen war/ist.

 

Gruß Crazyalex


Irgendwie hast du es nicht kapiert, vor 2 Jahren war die Frist Ende Juli, da hatte ich die JStB von der Codi noch nicht! eine Fristverlängerung wurde nicht akzeptiert. Nach dem ich diese eingereicht hatte ohne JStB, da die Frist ablief! wurde verlangt diese nachzureichen. Frist bis Ende August.

wie gesagt zum Glück hatte ich sie Mitte August von der Codi bekommen. Nochmal was kapier ich nicht?


@AlexP82 

Was Du nicht kappierst?

-> Z.B. dass der @GetBetter sich aufklären lassen sollte zum Thema "Steuern" - nicht Du da Du ja bereits alles weißt....

 

Gruß Crzayalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@AlexP82  schrieb:

Zum anderen Thema, bei mir geht es um eine 4stellige Summe. Ersetzt du sie mir ?


Nö, ersetze ich Dir natürlich nicht.

Was mich aber mal ernsthaft interessieren würde: Wie kann aus einer fehlenden JStB ein 4-stelliger Schaden (!) entstehen?

 

 


@AlexP82  schrieb:

Zum anderen Thema, bei mir geht es um eine 4stellige Summe. Ersetzt du sie mir ? oder kommen dann auch so schöne Worte wie relax einfach mal. Wenn du sie mir ersetzt, dann ja dann relaxe ich ansonsten. Meckere ich und nerve ich so lange ich will.

Und wie ich bereits geschrieben habe, hat es wohl was gebracht


Du meinst, weil Du heute verstanden hast, dass die JStB nicht aus vermeintlicher Faulheit der Fachabteilung sondern aufgrund eines nicht-trivialen Zusammenhangs mit dem Dividendenthema so spät kommt?

 

Na Glückwunsch. Das hat man aber auch ganz ohne einen einzigen Anruf bei der Hotline nur durch ein wenig Nachdenken und lesen erahnen können. Siehe beispielsweise hier, und dabei war ich nichtmal der Erste, der den Verdacht geäußert hat.

baha
Mentor ★★★
2.834 Beiträge

@AlexP82  schrieb:

Sie hat dann aber noch mal mein anliegen aufgenommen und an die "Fachabteilung" weitergeleitet. Mittlerweile frage ich mich, ob es diese "Fachabteilung" überhaupt gibt.s Denn auf die Frage, wie diese Abteilung den hieße kam nur ist eine interne "Fachabteilung". oh s je mir schwant übles. 


Aus persönlicher Erfahrung und direktem Kontakt mit dieser Fachabteilung kann ich dir als Kunde (und nicht Mitarbeiter!) der Comdirect garantieren, dass es diese Abteilung gibt. Die dortigen Mitarbeiter sind wirklich Fachleute, sind aber mit Steuerdetails und -fällen beschäftigt und haben normalerweise nicht direkten Kontakt mit Kunden (Ausnahmen bestätigen die Regel).

 

Macht ja auch Sinn, wenn 99% der Steuerfragen von der Hotline beantwortet werden können, nicht die Fachabteilung mit diesen aufzuhalten.

 

PS: habe meine Bescheinigung für 2021 für eine Kundenverbindung hier auch noch nicht! Die anderen sind da, aber für die Steuererklärung brauch ich halt dummerweise alle 😉 

 

Und nein, ich rufe deswegen nicht täglich, wöchentlich oder auch nur monatlich bei der Bank an. Weils eben nichts nützt.

Morgenmond
Mentor ★★★
2.411 Beiträge

@AlexP82  schrieb:



Irgendwie hast du es nicht kapiert, vor 2 Jahren war die Frist Ende Juli, da hatte ich die JStB von der Codi noch nicht! eine Fristverlängerung wurde nicht akzeptiert. Nach dem ich diese eingereicht hatte ohne JStB, da die Frist ablief! wurde verlangt diese nachzureichen. Frist bis Ende August.

wie gesagt zum Glück hatte ich sie Mitte August von der Codi bekommen. Nochmal was kapier ich nicht?

 

...


Hi @AlexP82 

ich kapier auch was nicht.

Wie du schreibst hattest du vor 2 Jahren auch schon Probleme. Diese liegen an einem Investment (reality income) von dir, welches die comdirect nicht auf die Reihe bekommt. Richtig ?

Warum hast du denn vor 2 Jahren nicht schon Konsequenzen gezogen und dir z.B. für bestimmte Investments einen anderen Broker gesucht ?

Ich hätte dies sofort gemacht.

Dein Ärger ist verständlich da geben dir ja alle recht, aber es bringt absolut NULL sich hier im Forum oder an der Hotline täglich "auszukotzen".

Dadurch wirst du die JStB nicht eine Minute eher erhalten.

Die Kommunikation der comdirect ist unterirdisch und dies generell und nicht nur im Fall der fehlenden JStB.

Ob es nächstes Jahr besser läuft ? Ist zu bezweifeln.

Wie wäre es wenn du daraus die nötigen Rückschlüsse ziehst und dementsprechend handelst ?

 

Gruß Morgenmond

AlexP82
Experte ★
205 Beiträge

Ganz einfach, vor 2 Jahren war es nicht  klar woran es lag, es hieß nur irgendwelche Emittenten. Welche? Null Info!

Denn damals hatte ich die Reality Income noch nicht.

Ich habe keine Konsequenzen gezogen, weil ich sonst mit der CoDi zufrieden bin/war.

Aber dieses Jahr bzw. startend mit den neuen AGBs die auch nie sauber Kommuniziert worden sind sowie andere Punkte bin ich mittlerweile nicht mehr so richtig zufrieden und ich handle schon wie ich es für richtig halte.

walex
Autor ★★
11 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

Was mich aber mal ernsthaft interessieren würde: Wie kann aus einer fehlenden JStB ein 4-stelliger Schaden (!) entstehen?

 

Vielleicht kann ich da aushelfen: Es gibt Menschen, die haben ausschließlich Kapitalerträge und sonst kein oder sehr geringes Einkommen.  Und diese Menschen erhalten in der Regel keine Nichtveranlagungsbescheinigung. Also wird bei denen immer die Abgeltungssteuer abgezogen, sobald der eingereichte Freistellungsauftrag überschritten ist.

 

Die gezahlte Abgeltungssteuer holt man sich dann mit der Einkommensteuererklärung zurück. 

 

Und wenn Du die JStB nicht vorlegen kannst, kannst Du dem FA nicht nachweisen, in welcher Höhe die Abgeltungssteuer angefallen ist. Sobald der Steuerbescheid rechtskräftig ist hast Du ein echtes Problem.  Dann ist das Geld halt weg (ok, dass ist eine Vermutung, ich werde mich hüten das auszuprobieren)

 

Und Ja, das kann tatsächlich einen vier-stelligen Betrag ausmachen. 

 

Grüße

 

walex

 

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

...und diese Menschen haben dann einen Grenzsteuersatz kleiner 25% obwohl ein Schaden* im vierstelligen Bereich entsteht?

 

Gruß Crazyalex

 

* Man beachte das Wort 'Schaden' - der ja nur ein zweitrangiges Resultat sein kann....


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frabro
Autor ★★
29 Beiträge

Hallo @walex

Das betrifft auch sicher 90% aller Rentner, deren Renten gar nicht oder mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, der meist weitaus niedriger ist als der Kapitalertragssteuersatz von 25% + Soli.
Rentner können nur über die Günstigerprüfung der EkSt-Erklärung die Erstattung zuviel gezahlter Kapitalertragssteuer beantragen - wenn sie denn eine Steuerbescheinigung der Bank haben.
Ebenso betrifft das alle Anleger die Depots bei mehreren Banken haben - zB 20T Gewinn bei der comdirect und 20T Verlust bei Bank B (und C..). Der Verlust kann nur über die Steuererklärung mit Gewinn bei comdirect verrechnet werden - wenn sie denn eine Steuerbescheinigung der Bank haben.

Hätte ich schon im März die Steuerbescheinigung der comdirect gehabt (alle meine anderen Banken mit zT größeren und komplexeren Depots haben das geschafft) hätte ich schon eine 4-stellige Steuerrückzahlung vom FA erhalten und hätte diese zB in Rohstoff-Aktien/Fonds mit vielleicht 30% Gewinn investieren können.
Insoweit hat mir die comdirect schon jetzt einen Vermögensschaden zugefügt. Ich habe daher jetzt schon mal alle Aktien und ETF auf eine andere Bank übertragen.

Peter1953
Autor ★
9 Beiträge

4-stellige Erstattung trifft bei mir gleich 2mal zu. 

 

1.) Die CD ist derzeit (noch) nicht in der Lage die im EStG vorgeschriebene vorrangige Gewinn-und Verlustverrechnung bei Ehegatten durchzuführen. Dadurch wird bei uns die Gutschrift eines mittleren 4stelligen Erstattungsbetrages für von der Bank zu viel abgeführte Kapitalertragssteuer blockiert. JStBs haben wir erhalten. Nur können wir damit nichts anfangen da die falschen Beträge drinstehen die die Verrechnung nicht berücksichtigen. Wir brauchen also nach erfolgter Ehegatten-Verrechnung demzufolge neue JStBs mit den dann (hoffentlich) korrekten Angaben. 

 

Über das Thema werden wir auch von Monat zu Monat vertröstet.

 

2.) Liegen endlich korrekte JStBs vor , die die Verrechnung berücksichtigen, können wird diese beim FA einreichen. Da unterm Strich immer noch ein positiver Rest-Gewinn verbleibt, kann dieser nun beim FA mit Altverlusten der Vorjahre verrechnet werden.

 

3.) Beide Erstattungssummen zusammen (CD+FA) ergeben sogar einen niederen 5stelligen Betrag zu unseren Gunsten.

 

Im Prinzip alles nicht sonderlich kompliziert. Wie jede/r von euch könnten wir dieses Geld natürlich gut gebrauchen.

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@walex 

Ok, akzeptiert. Das wäre tatsächlich ein denkbares Szenario wenngleich ich das hier aus verschiedenen Gründen für nicht zutreffend halte.

Im konkreten Fall scheitert es allerdings schon alleine daran, dass die Frist für die Abgabe der Steuererklärung und damit ein potentiell realer Schadenseintritt noch ziemlich weit weg ist.

Sollte es aber tatsächlich eng werden und die Frist zu verstreichen droht, dann hilft meiner Erfahrung nach ein Anruf beim FA. Entgegen der landläufigen Meinung kann man mit den Leuten nämlich durchaus reden. Angesichts der Tatsache, dass die aktuellen Probleme sogar bereits in der Presse standen sollte dies noch einfacher sein.

 

 

 


@frabro  schrieb:

Ebenso betrifft das alle Anleger die Depots bei mehreren Banken haben - zB 20T Gewinn bei der comdirect und 20T Verlust bei Bank B (und C..). Der Verlust kann nur über die Steuererklärung mit Gewinn bei comdirect verrechnet werden - wenn sie denn eine Steuerbescheinigung der Bank haben.


Das wäre ein Thema für eine Verlustbescheinigung, nicht für die Jahressteuerbescheinigung.

 


@frabro  schrieb:

Hätte ich schon im März die Steuerbescheinigung der comdirect gehabt (alle meine anderen Banken mit zT größeren und komplexeren Depots haben das geschafft) hätte ich schon eine 4-stellige Steuerrückzahlung vom FA erhalten und hätte diese zB in Rohstoff-Aktien/Fonds mit vielleicht 30% Gewinn investieren können.
Insoweit hat mir die comdirect schon jetzt einen Vermögensschaden zugefügt. Ich habe daher jetzt schon mal alle Aktien und ETF auf eine andere Bank übertragen.


Sorry, aber das sind ja nu' genau die Geschichten, die ich wirklich gar nicht mehr hören kann.

Plötzlich mutieren immer alle zu den hellsehenden Superanlegern, die selbstverständlich tolle Gewinne eingefahren hätten, wenn die anderen so nur einfach gelassen hätten.

Diese Berechnung des Dir entstandenen Schadens kannst Du ja gerne mal einem Anwalt vorlegen, der Deine Interessen gegenüber dem vermeintlichen Schadensverursacher (comdirect) geltend machen soll. Berichte anschließend bitte mal von dessen Reaktion.