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Handel für Dritte auf Girokonto
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am 04.09.2023 17:01
Hallo, ich habe seit 22 Jahren mein Konto bei CD. Meine Frau ist bevollmächtigt. Aller Zahlungsverkehr läuft über dieses Konto (ausser Gehalt der Frau). Jetzt will mir CD kündigen, weil ich Geschäfte für Dritte tätige. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass das Kilndergeld von der Familienkasse beanstandet wird, da der Empfänger meine Frau ist. Leider wurde nicht gesagt, warum das jetzt falsch sein soll. Hatte jemand hier schon einmal dasselbe Problem?
Danke schon mal.
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Girokonto
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am 25.03.2025 17:38
Es ist wie bei fast allen Verträgen: Beide Seiten dürfen ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis jederzeit fristgemäß kündigen. Nur wenn die Kündigung fristlos erfolgen soll, muss diese natürlich begründet werden.
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am 25.03.2025 17:39
Und was heißt nun "auf eigene Rechnung"? Alle Zahlungen sind für mich, beziehen sich auf mich oder werden für mich getätigt. Da ist kein Dritter involviert, alles läuft "auf eigene Rechnung". Wo ist hier also das Problem, das die Bank sieht? Ich sehe keins. Die Androhung der Kündigung ist in meinen Augen völlig gegenstandslos.
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25.03.2025 17:44 - bearbeitet 25.03.2025 17:48
@gk schrieb:Und was heißt nun "auf eigene Rechnung"? Alle Zahlungen sind für mich, beziehen sich auf mich oder werden für mich getätigt. Da ist kein Dritter involviert, alles läuft "auf eigene Rechnung". Wo ist hier also das Problem, das die Bank sieht? Ich sehe keins. Die Androhung der Kündigung ist in meinen Augen völlig gegenstandslos.
Wenn du den Text nicht wörtlich und vollständig hier einstellst, machen weitere Fragen deinerseits und diesseitige
Vermutungen nur wenig Sinn. 😐
Was möchtest du konkret von der Community wissen ?
Die Bedeutung von „auf eigene Rechnung" kann man googeln.
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am 25.03.2025 17:45
Bitte konkrete Angaben machen. Wurde gekündigt oder wurde dir das nur angedroht? Wenn nur angedroht, mit der Begründung, dass du nicht auf eigene Rechnung handelst und das einstellen musst? Hast du nachgefragt, was genau nicht passt? Schau mal deine regelmäßigen Transaktionen an, ob dir eine auffällt, die das System als problematisch identifiziert haben könnte.
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am 25.03.2025 17:49
Also, da steht nur allgemein: "comdirect bietet ausschließlich Privatkonten auf eigene Rechnung an. Diese dürfen nicht für
geschäftliche Zwecke genutzt werden." Welche Zahlungen die in meinem Fall meinen, ist wird nicht klar. Es gehen nur Zahlungen an und für mich ein, ich überweise gelegentlich auf ein anderes Konto, das war's. Ich habe keine Zahlungen gefunden, die einen derartigen Verdacht nähren könnten.
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am 25.03.2025 17:56
Dann antworte darauf, dass du das Konto nur privat und auf eigene Rechnung nutzt, und bitte um Prüfung des Sachverhalts.
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am 25.03.2025 18:11
@gk schrieb:Die Androhung der Kündigung ist in meinen Augen völlig gegenstandslos.
Das ist ja erst mal nicht relevant, da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist und dir die Kündigung auch ohne Grund ausgesprochen werden kann. Insofern ist die Androhung der Kündigung nicht gegenstandslos sondern sollte ernst genommen werden, auch wenn es dir nicht plausibel erscheint, im Zweifel bist du nämlich dann derjenige der dann nicht mehr handlungsfähig ist. Ergo, wie von @syuk vorgeschlagen, das Problem zeitnah mit der Bank erörtern und lösen und / oder (besser und) ebenfalls zeitnah Alternativen suchen.
Das du eventuell nichts falsch gemacht hast ändert nichts daran dass die Bank am sinnbildlich längerem Hebel sitzt.
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
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am 25.03.2025 18:59
Hier geht es wahrscheinlich nicht um die fremde Rechnung, sondern um geschäftliche Umsätze.
Bist du etwa selbständig und lässt Kunden auf dieses Konto zahlen, oder bezahlst deine Lieferanten oder Mitarbeiter von diesem Konto?
Das will die Comdirect auch nicht.
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am 26.03.2025 18:17
Hallo ironmike,
ich/wir waren vor einigen Jahren ebenfalls in der Situation Einzelkonto mit Vollmacht, deshalb nun folgender Schwank dazu.
Ich hätte gern daraus ein Gemeinschaftskonto gemacht, aber das ist nicht möglich, der einzige Weg ist ein neues Konto mit neuer Konto-Nr.. Irgendwann war das für uns aber doch der sinnvolle Weg und wir haben das gemacht. Alles ok soweit, keine Probleme.
Einige Jahre danach (ca. 4 oder 5?) wurde dann ein VL-Sparvertrag bei der cd-Partnerbank ebase, heute FNZ, fällig. In meinem Profil war noch die alte Konto-Nr. des Einzelkontos hinterlegt.
Bei der Auszahlung habe ich das nicht sofort gemerkt, erst kurz nachdem ich die Auszahlung dort veranlasst hatte. Habe mir aber keine Sorgen gemacht, da das Konto ja nicht mehr existierte und es somit zu einem Rückläufer kommen würde.
Tja, es kam aber nicht zu einem Rückläufer, ebase/FNZ teilte mir nur mit das die Überweisung ausgeführt wurde. Commerzbank/comdirect teilte mir mit das sie mir nicht mitteilen dürfe, nicht einmal ob es das Konto bei ihnen gibt.
Nach diversen Telefonaten habe ich dann einen Cent auf mein altes Konto überwiesen verbunden mit der Bitte um Rückmeldung der Mail oder Telefon.
Die Überweisung war möglich, denn Commerzbank/comdirect hatte die Konto-Nr. bereits wieder für ein anderes Konto vergeben. Hier hätte ich eine Ruhezeit von 10 Jahren erwartet.
Es gab eine Rückmeldung von einem sehr netten Menschen und nachdem ich ihm alle Unterlagen zugeschickt habe hat er mir das Geld zurück überwiesen.
Eine Überprüfung der Überweisung seitens Commerzbank/comdirect und/oder ebase/FNZ gab es nicht, da allein die gültige IBAN notwendig ist. Schön das sie jetzt doch irgendwas prüfen.
Ich bin nochmal glimpflich davon gekommen, aber das war kein Einzelfall. Insbesondere bei Krankenkassen, Arbeitsamt, etc., mit denen man evtl. jahrelang nichts zu tun hat, kommt das häufiger vor. Das Geld ist nahezu verloren, es muss vor Gericht eingeklagt werden (Stichwort Unrechtmäßige Bereicherung).
Bin froh das ich jetzt das Gemeinschaftskonto habe und es dürfte nichts mehr passieren.
Viele Grüße
RolfD
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am 26.03.2025 21:43
@RolfD schrieb:
Eine Überprüfung der Überweisung seitens Commerzbank/comdirect und/oder ebase/FNZ gab es nicht, da allein die gültige IBAN notwendig ist.
Ja, das ist die aktuelle Rechtslage.
Ich habe letztes Jahr einen Kontoumzug durchgeführt und es war kein Spaß, alle potentiellen Transaktionspartner zu finden und zu benachrichtigen. Obwohl ich gründlich vorgegangen bin, habe ich ein paar (unregelmäßige) Abbucher übersehen und prompt Strafgebühren bezahlt. Ähnliches gilt für Telefonnummern, wenn man nach langer Zeit bei irgendeinem Dienst das Passwort zurücksetzen muss und die Bestätigungs-SMS an eine Nummer geht, die schon seit Jahren gelöscht ist...

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