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am 08.08.2023 19:28
Hallo,
ich habe am 1.8. einen nicht unerheblichen Betrag von einem Tagesgeldkonto in den Niederlanden auf mein Comdirect - Konto überwiesen.
Die Auszahlung wurde in den Niederlanden verbucht. Die Gutschrift ist bisherauf meinem Comdirect-Konto nicht erfolgt.
Die telefonsche Rückfrage bei der comdirect ergab, dass ich bei der niederländischen Bank nachfragen müsse.
Diese teilt mir schriftlich mit, dass es Probleme bei der Comdirect mit Gutschriften geben würde.
Wer zahlt mir eigentlich den Zinsverlust von mindestens 1 € täglich bei einer Guthabenverzinsung oder
wenn ich einen so hohen Dispo hätte, von täglich 2,80 € ?
Das interessante ist, dass eine 2. Überweisung vom 2.8. taggleich gut geschrieben wurde.
Wie lange soll ich auf mein Geld noch warten ?
mfg
haebaeaet
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Girokonto
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am 08.08.2023 22:30
@haebaeaet, herzlich willkommen in unserer Krabbelgruppe!
Deine Frage kann dir nur die Kundenhotline beantworten, weil nur die in dein Konto schauen können.
Bei hohen Beträgen aus dem Ausland kann es sein, dass ein Geldwäsche-Alarm-Algorithmus zugeschlagen hat.
Aber auch das ist hypothetisch ...
Grüße,
Andreas
FAQ zu Finanz-Informationsquellen im Internet | FAQ zu Apps | Papiere mit monatlicher Aussschüttung

am 08.08.2023 22:54
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am 08.08.2023 22:54
Alles reine Spekulation @digitus . Zumal, wenn es sich um den gleichen Kontoinhaber handelt. Im Zweifelsfall hilft nur ein Nachforschungsauftrag bei der niederländischen Bank. Ich hatte dieses Jahr schon mehrere SEPA-Überweisungen als Ausgänge und Eingänge, die einwandfrei und schnell verbucht wurden.
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am 08.08.2023 23:03
@digitus schrieb:
Deine Frage kann dir nur die Kundenhotline beantworten, weil nur die in dein Konto schauen können.
Bei hohen Beträgen aus dem Ausland kann es sein, dass ein Geldwäsche-Alarm-Algorithmus zugeschlagen hat.
Aber auch das ist hypothetisch ...
Ich würde sagen das ist sehr wahrscheinlich. 🙂
Deshalb wird der Support auch keine Auskunft dazu geben und nur vertrösten.
Da hilft nichts außer Abwarten bis die Prüfung abgeschlossen ist.
Es ist heute keine gute Idee mehr ungewöhnlich hohe Summen zu überweisen.
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am 09.08.2023 08:23
Hallo,
damit keine Missverständnisse aufkommen, das zuständige Finanzamt weiß mehr über die Herkunft unseres Familieneinkommens was wohl ausreichend ist.
Es ist jedoch wenig hilfreich, wenn in Zeiten der Cyberkriminalität der Kunde sehr wahrscheinlich aus Angst vor Schadensersatzforderungen über die vermutete Geldwäscheprüfung im Ungewissen gelassen wird.
Ich werde den entstandenen Schaden auf jeden Fall geltend machen und bei Weigerung zuerst den Ombudsmann des Bankenverbandes und ggf. dann mit Sicherheit leider ein Gericht bemühen, da ein Algorithmus auch feststellen kann, das man das Geld auch ggf. in Teilbeträgen auf ein Anlagekonto eingezahlt hat.
Das Verhalten, den Kunden über diese "Geldwäscheprüfung" nicht zu informieren ist in jedem Fall eine Unverschämtheit.
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am 09.08.2023 08:42
Die Bank darf den Kunden überhaupt nicht informieren, das ist da ja der Knackpunkt.
Dennoch viel Erfolg vor Gericht wegen 3,50 €.

am 09.08.2023 09:44
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am 09.08.2023 09:44
Es gibt ja die AWV-Meldepflicht bei "Auslandsüberweisungen" ab 12500 Euro.
D.h. gesendete wie auch empfangene Überweisungen müssen der Bundesbank gemeldet werden (und ich glaube sogar der Kunde muss dies tun) - frag mal bei der niederländischen Bank nach ob das ein Grund für die Verspätung ist. Evtl. musst du da selbstständig tätig werden wenn der Betrag über der Freigrenze lag. Vielleicht gibt es in den Niederlanden ähnliche Vorschriften.
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am 09.08.2023 09:51
Das mit der AWV ist mir bekannt. Hier habe ich uns auch schon registriert.
Da der Betrag unter 12500 € lag, war und ist es nicht notwendig.
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am 09.08.2023 09:59
Lt. GWG liegt die Grenze zu den Sorgfaltspflichten bei Bargeld bei 10T€ und bei Überweisungen bei 15T€.
Im übrigen sind es bisher positiv gerechnet 7 € und bei Inanspruchnahme eines Dispos bis heute 20 €.
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am 09.08.2023 17:34
Wenn eine Bank schuldhaft die Überweisung verzögert (innerhalb SEPA ist Gutschrift bis zum Ende des nächsten Geschäftstages vorgeschrieben - wenn der Auftrag cor Cut-Off eingeht). Wie das bei Geldwäsche-Alarm ist, weiß ich nicht.
Wenn es eine Umbuchung zwischen eigenen Konten ist, entfällt die AWV-Meldepflicht zudem.
Ich würde wegen den 15 € jetzt kein Fass aufmachen. Was du machen kannst: Schreib die andere Bank mal freundlich an und bitte um eine Entschädigung - mehr als nein sagen können sie nicht.
