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Freistellungsauftrag Tagesgeld 2023

AlbertoGodin
Autor ★
4 Beiträge

Hello everybody,

one quick question. If the interests (zinsen) derived from the Tagesgeldkont are seen on the customer account on the 1st Jan. 2024, for the Freistellungsauftrag do these interests count for the fiscal year 2023 or for the year 2024?

Many thanks in advance!

 

Hallo zusammen,

eine kurze Frage. Wenn die Zinsen aus dem Tagesgeldkonto am 1.1.2024 auf dem Kundenkonto zu sehen sind, zählen diese Zinsen für den Freistellungsauftrag für das Geschäftsjahr 2023 oder für das Jahr 2024?

Vielen Dank im Voraus!

3 ANTWORTEN

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@AlbertoGodin  schrieb:

 

eine kurze Frage. Wenn die Zinsen aus dem Tagesgeldkonto am 1.1.2024 auf dem Kundenkonto zu sehen sind, zählen diese Zinsen für den Freistellungsauftrag für das Geschäftsjahr 2023 oder für das Jahr 2024?

Vielen Dank im Voraus!


Der Abschluss erfolgt vermutlich am 29.12. und somit in 2023

 

Crazyalex
Legende
9.378 Beiträge

Es gilt das Zuflussprinzip: In dem Jahr in dem die Zinsen zugeflossen sind wird auch der Freistellungauftrag genutzt.

 

Ich weiß es nicht, vermute aber, dass selbst bei einer Buchung am 1.1. mit Valuta 31.12. der Vorjahres-Freistellungsauftrag beanspricht wird.

Sollte Buchung und Valuta im neuen Jahr liegen ist der vom neuen Jahr fällig.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Hallo,

 

die Antwort auf die Frage, wann Einnahmen aus Kapitalvermögen zu besteuern sind, ergibt sich tatsächlich aus dem Grundsatz des Zuflussprinzips.

 

Allerdings regelt Par 11 (1) Satz 2 EStG, dass regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die innerhalb kurzer Zeit (bis zu zehn Tage) nach Beendigung des Kalenderjahres zugeflossen sind, ausnahmsweise als in diesem Kalenderjahr  bezogen gelten. Diese Durchbrechung des Zuflussprinzips gilt tatsächlich auch für Zinseinnahmen.

 

Selbst wenn also der Zufluss der Zinsen für Zeiträume in 2023 erst innerhalb der ersten 10 Tage des Jahres 2024 erfolgen würde, müssten sie in 2023 versteuert werden (also entgegen dem Zuflussprinzip in Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit).

 

Im Allgemeinen findet beim Tagesgeld der Zufluss der Zinsen für 2023 aber spätestens am letzten Bankarbeitstag des Jahres 2023 statt. Also alles unproblematisch.

 

Viele Grüße

 

Lukas