am 19.08.2021 10:45
@SMTcomdirect : Der Ursprungsbeitrag auf Seite 1 könnte auch ein Update vertragen, jetzt wo die Aussetzung wieder ausgesetzt wurde 😉
am 19.08.2021 10:50
@SMT_Jan-Ove schrieb:
Die Buchung der Zusatzmodule und das Girokonto Plus ist erst ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Umstellung des Kontos zum 01.11.2021 möglich und nicht direkt nach der Zustimmung. Für die Verwirrung bitten wir um Entschuldigung.
Beste Grüße
Jan-Ove
Hallo @SMT_Jan-Ove — alles gut 😂
Aber ich will euch doch so gern Geld geben.
Danke für die Info 🙂
am 19.08.2021 11:59
@Antonia schrieb:
Danke @SMT_Erik und lieben Gruß an die Fachabteilung!
Das ist äußerst verwirrend, denn ich soll ja kostenpflichtig zustimmen.
Wenn ich aber zustimme, habe ich eventuell Kosten, je nach persönlicher Präferenz.
Wenn ich nicht zustimme, habe ich auf jeden Fall Kosten.
Aber hier auf dem Button steht: "kostenpflichtig zustimmen".
Wieviel kostet denn die Zustimmung???
Sehr unpassende und irreführende Beschreibung!
🥴
Hallo @Antonia,
ich verstehe nicht so ganz, was du mit "Wenn ich nicht zustimme, habe ich auf jeden Fall Kosten." meinst. Eigentlich würde der Vertrag in diesem Falle ja bis auf weiteres zu den bisherigen (kostenfreien) Konditionen fortgeführt werden.
Nichtsdestotrotz ist die Beschriftung des Buttons ja gesetzlich geregelt. Sicherlich könnte man den Text noch ausführlicher gestalten, wenn er auf völliges Unverständnis stoßen würde.
Gruß
Erik
19.08.2021 14:34 - bearbeitet 19.08.2021 14:34
19.08.2021 14:34 - bearbeitet 19.08.2021 14:34
@Thorsten_ schrieb:
Aber da hätte ich doch tatsächlich auch mal eine Frage:
In den AGB steht nun:
1.2 Änderungen
c) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion
Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn
(bb) der Kunde das Änderungsangebot der Bank nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.
Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
Das heißt doch dann, dass Nichtstun dem aktiven Zustimmen gleichgesetzt ist?
Und in dem aktuellen Änderungsangebot lese ich nichts von einem Hinweis auf die Folgen des Schweigens 🤔
Hallo @Thorsten_ ,
die Abstimmung hat etwas gedauert, aber nun habe ich eine Antwort auf deine Frage.
Die neuen Formulierungen wurden auf Verbandsebene entwickelt und werden in dieser oder in ähnlicher Form zukünftig von nahezu allen Kreditinstituten verwendet werden. Sie dienen der Umsetzung der Anforderungen der vorgenannten BGH-Entscheidung und setzen diese um. So wird einerseits geregelt, in welchen Fällen eine Zustimmungsfiktion noch zulässig ist, andererseits werden aber auch eindeutig die Grenzen festgelegt, wann diese nicht mehr verwendet werden darf.
Insofern ist der von dir zitierte Passus im Kontext mit den Ausführungen unter (aa)* zu verstehen. Dort werden die Szenarien beschrieben, in denen die Annahme der Änderungen auf dem Wege der Zustimmungsfiktion erfolgen kann. Diese Szenarien entsprechen jedoch nicht den vorliegenden Änderungen, es ist entsprechend eine Zustimmung erforderlich.
Wenn den aktuellen Änderungen nicht zugestimmt wird, wird der Vertrag bis auf weiteres zu den bisherigen Bedingungen und Konditionen weitergeführt.
Gruß
Erik
*
am 19.08.2021 14:47
Danke @SMT_Erik.
Ich musste es jetzt noch ungefähr 10 Mal lesen, glaube aber, dass ich es jetzt verstanden habe 😂
Wichtig ist das klitzekleine Wörtchen "und", dass ich zuerst unterschlagen hatte:
1.2 Änderungen
c) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion
Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn
(aa) ...
und
(bb) der Kunde das Änderungsangebot der Bank nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.
Mein Mitleid mit den Kollegen, die solche Passagen formulieren müssen und noch größeres Mitleid mit denen, die es verstehen sollen (mich eingeschlossen).
am 19.08.2021 19:08
@der_münchner schrieb:Inwiefern sollte das EU-Recht vorgeben, dass Banken in ihren privatrechtlich organisierten Kontovereinbarungen für den Erlass der Kontoführungsgebühren Eingänge aus dem In- und Ausland gleich behandeln müssen?
Für SEPA-Überweisungen macht das EU-Recht in der Tat Vorgaben, siehe z.B. (!) hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/S/035_SEPA.html?view=renderHelp
Auch wenn gerne auf die EU geschimpft wird:
Es gibt viele verbraucherfreundliche EU-Regelungen, die entweder als selbstverständlich oder gar nicht wahrgenommen werden. Leider.
Weiteres Beispiel:
EU-Regelung zum Roaming. Auch das betrifft privatwirtschaftliches Handeln (von Mobilfunkanbietern).
19.08.2021 19:11 - bearbeitet 19.08.2021 19:26
19.08.2021 19:11 - bearbeitet 19.08.2021 19:26
@mySenf.cd schrieb:
@eneri81 schrieb:Ich habe eine Frage zum Mindestgeldeingang:
In den FAQs heißt es:
Berücksichtigt werden alle inländischen bzw. SEPA-Überweisungseingänge innerhalb eines Monats. ...
Nicht gewertet werden Bargeldeinzahlungen, Gutschriften aus dem Ausland ...Gilt nun eine Überweisung von einem belgischen Konto (mit IBAN) als SEPA Überweisung (wird für den Mindestgeldeingang gezählt) oder als Auslandsüberweisung (zählt nicht)?
Vielen Dank im Voraus,
Irene
Bei Eingängen aus dem EU-Ausland verstößt die Klausel mit ziemlicher Sicherheit gegen EU-Recht, zumindest bei SEPA-Transfers. Würde ich persönlich anfechten.
SEPA-Überweisungen werden doch berücksichtigt - und damit Belgien.
So, das wurde nun doppelt und dreifach geklärt. 😀
am 19.08.2021 19:21
@AdrianW schrieb:Hallo @SMTcomdirect,
beim Lesen der neuen AGB sowie des Preis- und Leistungsverzeichnisses ist es mir aufgefallen, dass das Vereinigte Königreich weiterhin als EWR-Mitgliedstaat und der Britische Pfund weiterhin als eine EWR-Währung aufgelistet werden, obwohl das Land seit dem 1. Januar ein Drittland geworden ist. Ich nehme an, dass das aus versehen nicht geändert wurde. Falls nein, würde ich mich über eine kurze Rückmeldung freuen. Und wenn doch, dann gäbe es eine Lücke im PLV: Es sind weiterhin SEPA-Überweisungen von/in das VK möglich. Bleiben diese kostenlos (bzw. kosten diese spätestens ab 1. November 1 € als Echtzeitüberweisungen) oder werden auch hier Entgelte eingeführt?
Mit dem VK (UK) wurden div. Übergangsregelungen vereinbart. Das könnte (Konjunktiv!) eine Erklärung sein.
Ob es auch eine zu Überweisungen gibt, weiß ich aber nicht.
Deshalb bin ich ebenfalls auf die Antwort der Comdirect gespannt.
am 19.08.2021 20:24
@SMT_Erik schrieb:
Wenn den aktuellen Änderungen nicht zugestimmt wird, wird der Vertrag bis auf weiteres zu den bisherigen Bedingungen und Konditionen weitergeführt.
Was passiert, wenn die bisherigen Bedingungen irgendwann einmal ("bis auf weiteres") nicht mehr weiter geführt werden ? Werde ich dann erneut nach einer Zustimmung der neuen Bedingungen gefragt oder wird das Konto von der comdirect gekündigt? Oder resultiert daraus, das die alten Bedingungen, so lange bis der Kunde selbstständig kündigt, weitergeführt werden müssen?
Ist meine Visa Debit bei Nichtzustimmung ab 1.11. nicht mehr gültig ist und ich bekomme automatisch wieder eine kostenlose Visa Kredit? Die Debit ist beim alten Modell ja eigentlich kein Bestandteil. Die Visa Credit wiederum schon aber die hatte ich logischerweise vor dem 1.5. gekündigt.
am 19.08.2021 20:40
Hallo,
da ich nächste Woche nach Norwegen fahre: Kann man die neuen Konditionen auch früher hinnehmen? Würde sich in Bezug auf meine Visa Kreditkarte eher rechnen.