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Comdirect/Commerzbank Konto bei arbeitslosigkeit möglich /sinnvoll?

TotalLoss
Autor ★★
13 Beiträge

Hallo Community,

ich wurde gerade von einem Freund, der arbeitslos/arbeitssuchend ist gefragt, ob ich das Konto der Comdirect empfehlen kann.

 

Jetzt ist das bei einigen Banken ja ein Nogo da flattert dann gleich die Kündigung ins Haus. Mir ist da vor einigen Monaten bei meinen Ing-Diba Konto z. B. eine Änderung der Vertragsbedingungen aufgefallen, das man die Ing sofort informieren muss wenn man arbeitslos wird, da kommt dann wohl zeitig die Kündigung..

 

Achso von wegen Geldeingang meinte er da kämen jeden Monat so ca. 880€, das wäre ja zumindest über den geforderten 700€ von wegen kostenlos. An der Kreditkarte war er nicht interessiert ihm geht es einfach nur um das Girokonto mit Girocard.

 

Wie ist das die policy  bei der Comdirect/Commerzbank? Die Handhabung der Coba wird ja wohl immer wichtiger in nächster Zeit. Bitte Klartext, ist ihm wohl nicht geholfen wenn es erst heißt kein Problem und 3 Monate später muss er dann doch wieder ein neues Konto suchen/ummelden etc.

 

Grüße ans Board!

9 ANTWORTEN

digitus
Legende
8.350 Beiträge

Nachdem die comdirect auch ein Basiskonto anbietet, dürfte es eigentlich keinen Grund geben, eine Bankverbindung zu kündigen, selbst wenn es mit dem erforderlichen Geldeingang nicht klappen sollte ...

 

Nichts Gewisses weiß man aber natürlich nicht.

 

Grüße,

Andreas

TotalLoss
Autor ★★
13 Beiträge

Hi digitus,

also die 880 ebbes € sind nicht unsicher die kommen mit Bonitätsrisiko 0 von der Bundesrepublik Deutschland. Schufa ist bei ihm auch kein Problem.

 

Frage ist ob der Coba 800+ dauerhaft ausreicht oder ob die Grenze von 700€ eher mit der Hoffnung auf mehr verbunden ist von Seiten der Bank (und mehr wird es wohl nicht werden)...

 

Gruß

digitus
Legende
8.350 Beiträge

@TotalLoss  schrieb:

Frage ist ob der Coba 800+ dauerhaft ausreicht oder ob die Grenze von 700€ eher mit der Hoffnung auf mehr verbunden ist von Seiten der Bank


Naja, das mit der 700€-Grenze wurde doch gerade erst etabliert. Ich denke, das wars erstmal mit neuen Voraussetzungen ...

 

Grüße,

Andreas

TotalLoss
Autor ★★
13 Beiträge

Nein ich meine nicht weitere Änderungen sondern wie die Bank zu Arbeitslosen steht. Weil wenn sie sagt 700€ sind genug im Monat dann, wäre ein arbeitsloser mit 800-900€ im Monat ein viel besserer Kunde als jemand Friseur-Azubi ist und auch 800 einbringt. die 850€ vom deutschen staat kommen immer und mit einem Ausfallrisiko von 0.  Jetzt wissen wir aber das Banken auf Arbeitslose nicht besonders scharf sind.....

 

Nur hat die Bank da dann auch weniger Hoffnung dass das ein richtig guter Kunde wird (in Zukunft) deswegen wohl die Ungleichbehandlung...

GetBetter
Legende
7.283 Beiträge

@TotalLoss  schrieb:

Mir ist da vor einigen Monaten bei meinen Ing-Diba Konto z. B. eine Änderung der Vertragsbedingungen aufgefallen, das man die Ing sofort informieren muss wenn man arbeitslos wird, da kommt dann wohl zeitig die Kündigung..


Das ist nicht ganz richtig.

 

Du musst die ING nicht proaktiv informieren, musst aber auf Nachfrage korrekt Auskunft geben. Ich habe keine Ahnung wie oft eine solche Nachfrage üblicherweise zu erwarten ist, während der gesamten Kundenbeziehung mit der ING kam bisher aber noch nie eine.

 

Gleiches gilt übrigens auch für die comdirect.

Insofern sähe ich jetzt keinen Grund das Konto nicht zu empfehlen.

TotalLoss
Autor ★★
13 Beiträge

Hi GetBetter,

 

da bist Du nicht ganz richtig informiert. Mir ist das in der Mitteilung aufgefallen (die ich jetzt nicht parat habe), aber hier steht das auch:

 

https://www.deutscheskonto.org/de/ing-arbeitslos-melden/

 

Gruß

MikeCharly
Experte ★★
305 Beiträge

@TotalLoss  schrieb:

Nein ich meine nicht weitere Änderungen sondern wie die Bank zu Arbeitslosen steht. [...] Jetzt wissen wir aber das Banken auf Arbeitslose nicht besonders scharf sind.....


Unter "Meine Daten" erwartet die codi ja Angaben zur "Beschäftigung" usw.

Eine Auswahlmöglichkeit darunter ist Privatier.

Diese akzeptierte Personengruppe ist nicht erwerbstätig (Gründe vielfältig) und trägt ganz offiziell aus eigenen finanziellen Mitteln alle z.T. verpflichtenden Sozialversicherungen u.ä. selbst (weil die Möglichkeiten dazu bestehen).

Arbeitslosigkeit allein wäre daher (nach meinem Empfinden) kein hinreichender Grund für eine Ablehnung oder Andersbehandlung.

Außer bei Kreditanfragen denke ich ist das auch zumeist im normalen Geschäftsverkehr irrelevant.

__dpk
Mentor
856 Beiträge

@TotalLoss  schrieb:

Hi GetBetter,

 

da bist Du nicht ganz richtig informiert. Mir ist das in der Mitteilung aufgefallen (die ich jetzt nicht parat habe), aber hier steht das auch:

 

https://www.deutscheskonto.org/de/ing-arbeitslos-melden/

 

Gruß


Der Artikel bezieht sich ja im wesentlichen auf die Höhe Dispos. Und wenn der sich aus den regelmäßigen Einnahmen bestimmt (x-mal Gehalt), dann ist eine Änderung der Vermögensverhältnisse für die Bank natürlich wichtig. Wobei die Bank das nicht aus den Angaben des Kunden, sondern aus den Geldeingängen bestimmen sollte. 

Wer einen Dispo in der dort beschriebenen Höhe (bis zu 25.000 EUR) hat und auch ausschöpft macht m.E. ohnehin was falsch und hat im Falle der Arbeitslosigkeit wrklich ein Problem.

 

PS: Ich kann in den AGB der Comdirect keinen vergleichbaren Passus finden.

Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.
- Albert Einstein -

GetBetter
Legende
7.283 Beiträge

@TotalLoss  schrieb:

Hi GetBetter,

 

da bist Du nicht ganz richtig informiert. Mir ist das in der Mitteilung aufgefallen (die ich jetzt nicht parat habe), aber hier steht das auch:

 

https://www.deutscheskonto.org/de/ing-arbeitslos-melden/


Darstellungen und Meinungen auf irgendwelchen Webseiten sind immer nur die zweitbeste Informationsquelle. Für mich ist entscheidend was die ING mitteilt und das habe ich vor meinem Beitrag selbstverständlich geprüft Smiley (zwinkernd)

 

Zur Klarstellung hier mal die beiden entscheidenden Passagen aus der ING-Mitteilung vom 30.12.2020 im Wortlaut (Hervorhebungen von mir):

 


Sie müssen uns nicht über jede Änderung Ihres Beschäftigungsverhältnisses informieren. Eine Mitteilungspflicht besteht nur dann, wenn wir Sie bitten, uns die Korrektheit Ihrer bei uns vorhandenen Kundendaten zu bestätigen oder diese zu ändern und gegebenenfalls zu ergänzen. Die Angaben zum Beschäftigungsverhältnis beziehen sich lediglich auf Ihren Beschäftigungsstatus (z.B. angestellt, selbstständig, in Rente) und auf die Branche, in der Sie beruflich tätig sind.

(6) Weitere Mitteilungspflichten
Die ING stellt gemäß den Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz sicher, dass Dokumente, Daten und Informationen über Kunden und wirtschaftlich Berechtigte, über deren Geschäftstätigkeit und – soweit erforderlich – über die Herkunft der Vermögenswerte (nachfolgend „Kundendaten“) in angemessenen zeitlichen Abständen aktualisiert werden. Informationen zur Herkunft der Vermögenswerte umfassen auch Angaben zum Beschäftigungsstatus (z.B. angestellt, selbstständig, in Rente) und zur Branche, in der die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird (z.B. Handel, Baugewerbe, öffentlicher Dienst). Um die Kundendaten aktuell halten zu können, erteilt der Kunde - nach ausdrücklicher Aufforderung der ING - zum Zwecke der Geldwäscheprävention Auskunft darüber, ob und ggf. wie sich die vorhandenen Kundendaten geändert haben. Die ING ist berechtigt, vom Kunden geeignete Nachweise anzufordern. Zusätzlich zu den Mitteilungspflichten gemäß Absatz 1 hat der Kunde der ING jede Änderung seiner Staatsangehörigkeit, seiner Telefonnummer sowie seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.

Somit:

  • Eine Mitteilungspflicht des Kunden besteht nur nach ausdrücklicher Aufforderung.
  • Grundlage ist offenbar das Geldwäschegesetz, so dass die genannten Bedingungen auch für andere Banken mit Sitz in Deutschland in gleicher oder ähnlicher Form gelten dürften.

Ungeachtet dessen habe ich eine solche Aufforderung noch nie von irgendeiner Bank erhalten. Nicht von der ING, nicht von der comdirect, nicht von irgendeiner anderen Bank.

Insofern betrachte ich den Passus als die notwendige Erfüllung einer gesetzlichen Vorgabe, die aber in der Praxis (bisher) scheinbar keine wesentliche Rolle spielt.