Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Vorläufige Jahressteuerbescheinigung 2017

paba
Mentor
889 Beiträge

Hallo Community,

 

ich habe heute meine vorläufige Jahressteuerbescheinigung für 2017 erhalten. Dort ist angemerkt, dass ein ausländischer ausschüttender ETF bisher keine Steuerdaten für 2017 gemeldet hat. Ich bin mir aber sicher, dass dieser ETF nach § 56 Abs. 7 InvStG zum 31.12.2017 Erträge thesaurieren musste, die in der Steuererklärung für 2017 abgabepflichtig sind.

 

Wie geht ihr denn damit um? Einfach die Steuererklärung mit den falschen (fehlenden) Steuerdaten machen? Am 31.05.2018 ist ja Abgabeschluss und ich erwarte nicht, dass dieser ETF bis dahin noch seine Steuerdaten veröffentlicht (laut Gesetz haben die ja bis zum 31.12.2018 Zeit dafür; § 56 Abs. 1 Satz 4 InvStG).

 

Vielen Dank vorab für eure Anregungen.

 

Gruß paba

42 ANTWORTEN

Thorsten_
Legende
3.744 Beiträge

Interessiert mich auch.

 

Es heißt "Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Steuerbescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentfonds bekannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung in Zeile 15 der Anlage KAP sämtliche Erträge anzugeben haben."

Nur wie machen, wenn unbekannt?

Joerg78
Mentor ★★★
2.728 Beiträge

Eine weitere Frage, die vielleicht das SMT-Team beantworten kann: Bekommen wir auch noch eine endgültige Steuerbescheinigung (von "vorläufig" steht bei mir nämlich nichts drin, obwohl auch für einen ausländischen ETF die Daten nicht vorliegen), wenn alle Daten zur Verfügung stehen? Lieber beantrage ich beim Finanzamt eine Fristverlängerung und warte auf die endgültige Bescheinigung.

 

Viele Grüße,

Jörg

 

paba
Mentor
889 Beiträge

Das Problem ist, dass der Gesetzgeber Gesetze macht, die nicht kompatibel miteinander sind: Auf der einen Seite muss der Privatanleger seine Steuererklärung bis zum 31.05.2018 abgeben auf der anderen Seite bekommen die Fondsgesellschaften bis zu 31.12.2018 Zeit die Steuerdaten zu veröffentlichen ohne die der Privatanleger seine Steuererklärung gar nicht machen kann. Das soll noch einer verstehen!

paba
Mentor
889 Beiträge

Hallo @Joerg78,

 

du hast wahrscheinlich Recht. Schon mal prophylaktisch eine Fristverlängerung zu beantragen, ist sicher sinnvoll. Das werde ich gleich mal anstoßen.

 

Gruß paba

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Nach meiner Erfahrung aus früheren Jahren gibt es keine aktualisierte Steuerbescheinigung. Man kann sich eine ausführliche Erträgnisaufstellung machen lassen, das ist allerdings kostenpflichtig.

 

Der offizielle Weg dürfte in der Tat sein, eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung zu beantragen; es sei denn, man weiß, daß die Thesaurierung ohnehin 0 sein wird (bei Swap-Fonds). Vielleicht läßt sich das Finanzamt zur Vereinfachung auch auf eine Abschätzung ein („die thesaurierten Erträge können nicht mehr als X Euro ausmachen“) – vor allem, wenn man noch Freibetrag übrig hat und es auf die genaue Höhe letztlich gar nicht ankommt.

Don99
Autor ★★
36 Beiträge

Ich hatte vor Jahren mal einen ähnlich gelagerten Fall.

 

Ich habe dann in der Steuererklärung einen Betrag von 100€ als "geschätzt" angegeben und versteuert und habe dann auch nie wieder etwas vom FA diesbezüglich gehört.

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @paba, @Thorsten_ und @Joerg78,

 

dass eine Jahressteuerbescheinigung nur "vorläufig" ist, erkennt man lediglich daran, dass der bereits von @Thorsten_ erwähnte Zusatz auf Seite 2 angehakt ist. Es steht also nicht explizit das Wort "vorläufig" darin.

 

Es wird auch noch automatisch eine vollständige bzw. endgültige Jahressteuerbescheinigung erstellt, sobald die fehlenden Daten geliefert wurden.

 

Bitte habt Verständnis, dass wir zur genauen Vorgehensweise bei der Steuererklärung keine Ratschläge geben können.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@SMT_Jan-Ove  schrieb:

Es wird auch noch automatisch eine vollständige bzw. endgültige Jahressteuerbescheinigung erstellt, sobald die fehlenden Daten geliefert wurden.


Ist das neu für 2017? Früher gab es das nämlich nicht, ich mußte mir Daten selbst zusammensuchen.

 

Dieses Mal habe ich allerdings schon vor ein paar Wochen eine Bescheinigung ohne Einschränkung bekommen, bin also nicht betroffen.

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Gut, dass du hier ein wenig skeptisch warst, @chi!

 

Ich habe noch einmal bei den Kollegen nachgefragt und muss mich tatsächlich korrigieren.

 

Es wird keine zusätzliche endgültige Jahressteuerbescheinigung erstellt, wenn die fehlenden Daten bekannt sind. Bitte entschuldigt meine falsche Aussage zuvor.

 

Die fehlenden Daten erhält man stattdessen über die Thesaurierungsanzeige oder aus anderen Quellen, wie dem Bundesanzeiger. Es soll auch die Möglichkeit geben, das Finanzamt danach suchen zu lassen. Ob das aber jedes Finanzamt mitmacht, ist uns nicht bekannt.

 

Beste Grüße

Jan-Ove