am 26.04.2018 16:16
Hallo,
ich habe gleich heute Morgen State Street bezüglich der bei mir noch fehlenden Steuerdaten zu einem SPDR Fonds angeschrieben und bereits jetzt folgende Antwort bekommen:
"Sehr geehrter <paba>,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Veröffentlichung der steuerlichen Daten per 31.12.2017 sind zum Ende April 2018 geplant. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dies konform mit geltendem Recht ist.
Die veröffentlichten Daten können Sie dann unter www.bundesanzeiger.de abrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Stephan
SPDR Sales Germany
State Street Global Advisors GmbH
SPDR
Solmsstraße 83
D-60486 Frankfurt
www.spdrseurope.com / www.ssga.com"
Zumindest was die Beantwortung von Kundenanfrage angeht sind das nicht so große Schlafmützen wie man vermuten könnte, wenn man nur die Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Steuerdaten kennt.
Gruß paba
am 26.04.2018 16:57
Interessant. Ich habe mal HSBC eine Mail geschrieben 🙂
am 27.04.2018 08:14
Ergebnis:
Sehr geehrter Herr baha,
vielen Dank, dass Sie sich mit uns in Verbindung gesetzt haben.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Fonds HSBC MSCI Emerging Markets UCITS ETF (ISIN DE000A1JXC94) um einen ausschüttenden Fonds mit Geschäftsjahresende 31.12. handelt.
Gerne teilen wir Ihnen mit, dass die Veröffentlichung der steuerlichen Daten für das abgelaufene Geschäftsjahr innerhalb der regulären 4-Monats-Frist nach Geschäftsjahresende, d.h. bis zum Ende dieses Monats, beabsichtigt ist. Die Veröffentlichung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de).
Haben Sie Fragen zu den übersandten Informationen oder benötigen Sie weiterführende Angaben? Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte und Strategien im individuellen Beratungsgespräch erläutert werden sollten. Die Anlageberatung von Privatkunden (i.S.d. § 67 Abs. 3 WpHG) wird von uns nicht erbracht. Ihr Ansprechpartner hierfür ist Ihr persönlicher Finanzberater. Zur Unterstützung seiner Beratungstätigkeit erhält Ihr Finanzberater von uns auf Wunsch weiterführende Informationen. Sollten im persönlichen Gespräch Fragen aufkommen, für deren Klärung Rücksprache mit uns erforderlich ist, so stehen wir Ihrem Berater hierfür gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich mit steuerlichen Fragen an Ihren Steuerberater, da die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängt und künftigen Änderungen unterworfen ist.
Wir laden Sie ein, auch die Informationsmöglichkeiten auf unserer Homepage http://www.assetmanagement.hsbc.com/de zu nutzen. Hier finden Sie Verkaufsunterlagen, Factsheets sowie ein umfassendes Spektrum an Fondsdaten.
Mit freundlichen Grüßen
Teile der Antwort lassen mich zweifeln, dass die meinen Text überhaupt richtig gelesen haben 😉
Aber es scheint, dass auch hier in Kürze die Daten kommen werden.
am 27.04.2018 09:06
Immerhin haben sie schnell geantwortet, bei iShares dauert das - nach meinen Erfahrungen - immer ein bisschen länger.
Dann werde ich Anfang Mai mal schauen, was die da eingetragen haben und was ich dann in Elster übernehmen muss.
Viele Grüße,
Jörg
27.04.2018 10:26 - bearbeitet 27.04.2018 10:45
27.04.2018 10:26 - bearbeitet 27.04.2018 10:45
Zwei Tage nach der vorläufigen Jahressteuerbescheinigung habe ich nun eine von zwei fehlenden Thesaurierungsmitteilungen erhalten:
Thesaurierung pro Stück 0,00 Euro (LU0390221256).
Heißt das, dass ich bei der Steuererklärung hier nichts zusätzlich beachten/angeben muss?
am 27.04.2018 10:34
@Joerg78 schrieb:Dann werde ich Anfang Mai mal schauen, was die da eingetragen haben und was ich dann in Elster übernehmen muss.
Eine Frage noch zu diesem Thema. Vielleicht weiß auch @paba dazu mehr:
Ich habe mir mal das Dokument im Bundesanzeiger für letztes Jahr angesehen. Die Zahlen dort sind alle in USD angegeben. Schätzungsweise wird das auch diesmal wieder so sein. Welchen Kurs zieht man da für die Umrechnung in EUR heran? Den vom 31.12.? Und dann ist natürlich die Frage, welcher Kurslieferant...
am 27.04.2018 11:01
Hallo @baha,
ich würde den Referenzkurs der Deutschen Bundesbank nehmen (siehe "CVS herunterladen"). Zum 29.12.2017 war der Referenzkurs EUR/USD = 1,1993 und zum 02.01.2018 war er EUR/USD = 1,2065 (dazwischen gab’s keinen Referenzkurs).
Also wahrscheinlich ist EUR/USD = 1,1993 der korrekte Kurs
Gruß paba
am 27.04.2018 11:11
Danke @paba. Ist nachvollziehbar und werde ich (falls es Erträge gab) so machen.
am 27.04.2018 11:23
@Thorsten_ schrieb:Zwei Tage nach der vorläufigen Jahressteuerbescheinigung habe ich nun eine von zwei fehlenden Thesaurierungsmitteilungen erhalten:
Thesaurierung pro Stück 0,00 Euro (LU0390221256).
Heißt das, dass ich bei der Steuererklärung hier nichts zusätzlich beachten/angeben muss?
Hallo @Thorsten_,
ja, wenn das der einzige Fonds war, der in deiner Jahressteuererklärung gefehlt hat, so ändert sich durch diesen Fonds nichts an deiner derzeitigen Jahressteuererklärung. Scheinbar ist dies ein gemanagter Fonds, der die Wertentwicklung per Swap nachbildet (bin mir aber nicht ganz sicher).
Gruß paba
27.04.2018 11:28 - bearbeitet 27.04.2018 11:50
27.04.2018 11:28 - bearbeitet 27.04.2018 11:50
@Thorsten_: Ja, wenn die Erträge Null sind, ist nichts weiter anzugeben. Es wundert mich allerdings, daß das bei diesem Fonds der Fall sein soll, denn er legt offenbar direkt in Aktien an und müßte daher zumindest Dividenden einnehmen.
Edit: Im Bundesanzeiger steht auch 0. Zumindest ist es dann wohl kein Übertragungsfehler. Trotzdem erstaunlich.