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zur Marktlage

3.255 ANTWORTEN

DieMacht
Experte ★★
470 Beiträge

@nmh  schrieb:

Übrigens ist eine gute Strategie, Anfang Dezember mal zu schauen, ob der Freibetrag aufgebraucht ist. Wenn nein, lohnt es sich steuerlich, Aktien mit Gewinn (falls es welche gibt) zu verkaufen und sofort wieder zurückzukaufen. Dadurch wird der Freibetrag verbraucht, und der steuerliche Einstiegkurs steigt. Bei einem späteren erneuten Verkauf zahlst Du entsprechend weniger Steuern. Natürlich muss man dabei auch die Bankgebühren berücksichtigen.


Anders herum aber auch, oder? Wenn mein Freibetrag aufgebraucht/überschritten ist, kann ich Aktien mit Verlust verkaufen, um mir bereits gezahlte Steuern zurückzuholen, oder irre ich mich?

 

Viele Grüße

Stefan

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

Aber beim Rückkauf hast Du einen niederigeren Einstandspreis als vorher.... Smiley (zwinkernd)

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

DieMacht
Experte ★★
470 Beiträge

@Crazyalex  schrieb:

Aber beim Rückkauf hast Du einen niederigeren Einstandspreis als vorher.... Smiley (zwinkernd)

 


Absolut richtig. Aber vielleicht kaufe ich die Aktie ja gar nicht zurück. Halten wir fest, im Dezember sollte man auf jeden Fall einen kleinen Depot-Putz abhalten. 🙂

 

Viele Grüße

Stefan

huhuhu
Legende
8.776 Beiträge

@Shane 1  schrieb:

@codiO 

vorab, wir haben in Deutschland ein unheimlich komplexes Steuersystem, von welchem der Staat aus Unkenntnis seiner Bürger stark profitiert, und gerade bei Spareinlagen (Zinsen und Dividenden) Kleinsparer stark benachteiligt sind und Reiche stark profitieren. Hier wird die Unwissenheit ausgenutzt.

 

Am 1. Januar 2009 zog Vater Staat mal wieder die Steuerschraube an und brachte dem Sparer und Privatanleger in der Regel zusätzliche Belastungen. Die Vermögensbildung wurde schwieriger und ungerechter. An diesem Tag hielt die Abgeltungssteuer Einzug und wird den deutschen Anleger wohl so schnell nicht mehr verlassen.

Seit diesem Datum ziehen inländische Banken von allen Kapitalerträgen 25 Prozent plus 1,375 Prozent Solidaritätszuschlag ab. Die Kirchensteuer von 9,0 beziehungsweise 8,0 Prozent (nur in Bayern und Baden-Württemberg) kommt bei Kirchenmitgliedern seit 2 Jahren noch dazu, so dass am Ende die Steuer zwischen 26,375 Prozent (ohne Kirchensteuer) und 27,995 Prozent liegt. Diese Kirchensteuer entfällt jedoch ersatzlos bei Kirchenaustritt, welcher bei der Gemeinde seines Wohnsitzes gegen eine Gebühr von rund 15 Euro sofort bescheinigt und weitergeleitet wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Guten Abend Shane,

 

ich habe ja lange auf einen Beitrag mit solchen Passagen gewartet.

 

Ich kann Ihn natürlich vollends verstehen.

 

DIE REICHEN, wobei das Wort "reich" schwierig zu definieren ist,

...ich glaube es wurde hier schon einmal erfolglos versucht.

 

Ich finde es auch unsagbar ungünstig,

dass diese reichen keine !! Steuern zahlen müssen,

weder die "normalen" noch diese unnötigen Kapitalertragsteuern !!

 

...und wenn SIE dann mal ganz selten regelrecht genötigt werden Steuerfrei,

ein Häusle zu ......na ja...hat ja auch kein Mensch was von.

 

 

Ich hatte letztens, vor Corona, in einem Brauhaus mal die These gehört,

das reiche angeblich manchmal mehr Steuern in einem Jahr zahlen,

als wo, wie andere im Jahr anschaffen.

...aber DAS kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen,

echt nicht.

 

 

Tschüs

P.hu

 

PS

ich/wir zahlen gerne Steuern, in diesem unserem Ländle

...ja echt !!!

 

 

 

 

Shane 1
Mentor ★★★
2.059 Beiträge

@huhuhu 

Hallo huhuhu, ich bin völlig neidlos gegenüber betuchtenBürgern. Allerdings sollten sie wie alle Bürger gleich behandelt werden.

 

Um dies am Thema bzw.@codiO s Frage festzumachen:

 

der normale Steuerzahler (A) wird mit etwa 20% besteuert, der Spitzensteuersatz beträgt 45 %. Angaben zu Kapitaleinkünften (KAP) sind freiwillig, da diese bereits an der Quelle (Bank) versteuert wurden.

 

Nehmen wir einmal an, (A) hat 1000 Euro Zinsen erhalten, es wurden ihm 250 Euro von der Bank einbehalten. Aus Unkenntnis gibt er das nicht in die Erklärung (muss er ja auch nicht). Gibt er es aber an, erhält er 50 Euro mehr Erstattung vom Finanzamt.

 

Der Bankdirektor, Richter, Chefarzt usw. (B) hat 100.000 Euro Zinsen erhalten und einen Steuersatz von 45% (früher lag dieser bei 53%). Er müßte also darauf 45.000 Euro Steuern bezahlen. Da keine Erklärungspflicht vorliegt, gibt er diese Zinsen nicht an und bezahlt nur die einbehaltene Steuer der Bank in Höhe von von 25.000 Euro.

Seine Ersparnis in einem Jahr sind glatte 20.000 Euro (ohne Soli und KISt.)

Das nennt die Bundesregierung Vereinfachung der Steuererklärung. Denn die richtige Steuer wird nur dann korrekt einbehalten oder bezahlt, wenn der Steuersatz des Pflichtigen genau 25% betragen würde, nur dann wäre es egal, ob die Zinsen erklärt werden.

Und beachten muss man, dass 100.000 Euro Kapitaleinkünfte Aktien,Zinsen,Zertifikate, Dividenden usw.) ja keine Seltenheit sind und wir da über viel höhere Beträge reden.

 

Das meine ich mit Ungerecht (Kleinanleger zur Kasse bitten und Großverdiener bevorzugen). Und das ist wirklich nur ein Punkt unter vielen, welcher zu kritisieren wäre. (festgesetzte VZ beziehen sich ja auch nicht auf laufende Einkünfte, sondern auf Einkünfte aus 2019 - USt-Anmeldungen sind abzuführen, auch wenn der Kunde keine Zahlung leistet (das Problem sollte dir nicht fremd sein).

Dieses Steuersystem hat Vor-und Nachteile, aber eines ist es bestimmt nicht, nämlich für alle gerecht. Und das hat nichts mit Futterneid zu tun.

Grüße - Shane

 

 

 

DieMacht
Experte ★★
470 Beiträge

@Shane 1  schrieb:

@huhuhu 

Nehmen wir einmal an, (A) hat 1000 Euro Zinsen erhalten, es wurden ihm 250 Euro von der Bank einbehalten. Aus Unkenntnis gibt er das nicht in die Erklärung (muss er ja auch nicht). Gibt er es aber an, erhält er 50 Euro mehr Erstattung vom Finanzamt.


Wegen der Günstigerprüfung, weil der persönliche Steuersatz von (A) nur 20% beträgt?

 

Bei (B) ist es doch egal, ob er die Zinsen in der Steuererklärung angibt oder nicht, er muss nichts nachzahlen.

 

So funktioniert doch die "Abgeltungssteuer", oder nicht?

 

Viele Grüße

Stefan

HaBe
Mentor ★
1.152 Beiträge

@DieMacht  schrieb:

Bei (B) ist es doch egal, ob er die Zinsen in der Steuererklärung angibt oder nicht, er muss nichts nachzahlen.

 

So funktioniert doch die "Abgeltungssteuer", oder nicht?


So hatte ich diese Steuer auch verstanden. Ich hab mal irgendwo gelesen, dass sie Abgeltungssteuer heißt, weil damit ALLE Steuern aus dem Kapitalertrag abgegolten sind. Also kein Nachzahlen, auch bei einem höheren persönlichen Steuersatz. 

jürgen1955
Autor ★★
32 Beiträge

@Shane 1  schrieb:

@huhuhu 

Hallo huhuhu, ich bin völlig neidlos gegenüber betuchtenBürgern. Allerdings sollten sie wie alle Bürger gleich behandelt werden.

 

Um dies am Thema bzw.@codiO s Frage festzumachen:

 

der normale Steuerzahler (A) wird mit etwa 20% besteuert, der Spitzensteuersatz beträgt 45 %. Angaben zu Kapitaleinkünften (KAP) sind freiwillig, da diese bereits an der Quelle (Bank) versteuert wurden.

 

Nehmen wir einmal an, (A) hat 1000 Euro Zinsen erhalten, es wurden ihm 250 Euro von der Bank einbehalten. Aus Unkenntnis gibt er das nicht in die Erklärung (muss er ja auch nicht). Gibt er es aber an, erhält er 50 Euro mehr Erstattung vom Finanzamt.

 

Der Bankdirektor, Richter, Chefarzt usw. (B) hat 100.000 Euro Zinsen erhalten und einen Steuersatz von 45% (früher lag dieser bei 53%). Er müßte also darauf 45.000 Euro Steuern bezahlen. Da keine Erklärungspflicht vorliegt, gibt er diese Zinsen nicht an und bezahlt nur die einbehaltene Steuer der Bank in Höhe von von 25.000 Euro.

Seine Ersparnis in einem Jahr sind glatte 20.000 Euro (ohne Soli und KISt.)

Das nennt die Bundesregierung Vereinfachung der Steuererklärung. Denn die richtige Steuer wird nur dann korrekt einbehalten oder bezahlt, wenn der Steuersatz des Pflichtigen genau 25% betragen würde, nur dann wäre es egal, ob die Zinsen erklärt werden.

Und beachten muss man, dass 100.000 Euro Kapitaleinkünfte Aktien,Zinsen,Zertifikate, Dividenden usw.) ja keine Seltenheit sind und wir da über viel höhere Beträge reden.

 

Das meine ich mit Ungerecht (Kleinanleger zur Kasse bitten und Großverdiener bevorzugen). Und das ist wirklich nur ein Punkt unter vielen, welcher zu kritisieren wäre. (festgesetzte VZ beziehen sich ja auch nicht auf laufende Einkünfte, sondern auf Einkünfte aus 2019 - USt-Anmeldungen sind abzuführen, auch wenn der Kunde keine Zahlung leistet (das Problem sollte dir nicht fremd sein).

Dieses Steuersystem hat Vor-und Nachteile, aber eines ist es bestimmt nicht, nämlich für alle gerecht. Und das hat nichts mit Futterneid zu tun.

Grüße - Shane

 

 

 


Das ist doch nur die halbe Wahrheit.

Zu der Zeit als noch der persönlichen Steuersatz auf Kapitalerträge gerechnet wurde, galt auch das Halbeinkünfteverfahren. Damit mußte nur die Hälfte der Dividende versteuert werden. Bei einem Steuersatz von 45 Prozent war das für mich günstiger und ich würde gerne wieder die alte Regelung nehmen.

Das Halbeinkünfteverfahren gab es weil das Unternehmen ja seine Gewinne bereits vor der Ausschüttung versteuer hat und der volle Steuersatz deshalb eine unzulässige Doppelbesteuerung wäre.

Also Vorsicht, bei deiner Berechnung der Einsparung für die besser verdienende Gruppe, die zahlen nicht nur die meisten Steuern, sondern mit der Abgeltungssteuer auch noch mehr.

 

Shane 1
Mentor ★★★
2.059 Beiträge

@DieMacht 

Richtig, er muss nichts nachbezahlen, er hat ja auch zuviel bezahlt. Den 25% Steuerabzug entkommt man nicht (selbst bei ausländ. Dividenden oder bei Doppelbesteuerabkommen mit anderen Ländern). Diese werden immer einbehalten, bei dem überwiegenden Teil der Sparer zum Nachteil, während B die Wahlfreiheit hat. Dieser wird natürlich stillschweigend die 25% Abzug hinnehmen und sich die Hände reiben.

 

@jürgen1955 

das hat ja nichts mit diesem bis bis zu diesem Zeitpunkt gängigen Halbeinkünfteverfahren zu tun, das war eben die damalige Versteuerung. Vor diesem Halbeinkünfteverfahren waren beispielsweise alle Gewinne auf Aktien  (Jahresfrist) steuerfrei. Früher (bis 1999) war ja auch der Sparerfreibetrag 6.000 DM (3.068 Euro) und wurde durch den Sparer-Pauschbetrag ersetzt.

 

Es geht um Gleichheit vor dem Gesetz, wenn schon Einkünfte aus bereits versteuerten Einnahmen (was übrigens vollkommen zu Recht besteuert wird, da es noch keine versteuerten Gewinne sind) der Steuer unterliegen, setzen wir doch einen Abgeltungssteuer von 45% für alle Kapitaleinkünfte fest (siehe Schweiz), damit bezahlt zuerst jeder gleich für alle Gewinne und später über seine Veranlagung nur seinen eigenen Steuersatz. 

 

Das zeigt uns doch, dass Regierungssprüche wie bewußte Altersvorsorge, Eigenverantwortung durch Riester und Rürup-Vertäge nur Placebos für das Volk und Lippenbekenntnisse sind, seit Jahrzehnten werden Sparer benachteiligt, die Gesetze verbösert und sie in Zeiten der Nullzinspolitik (und gewünschten Inflationserhöhung) um ihr Erspartes betrogen werden. 

 

Im Gegenteil, im Volksmund werden Aktien als riskante Anlagen gehandelt, wir tragen das erhöhte Risiko, bei Belohnung dafür (Kursgewinne) werden wir als schädliche Zecken im Fell der Gemeinschaft - und gerne als Sündenbock hingestellt.

 

Wenn ein Finanzminister (Hr. Scholz) im TV erklärt, er spare noch mit Sparbuch, darf ich wohl unterstellen, dass er in seinem Job und bereits geäußerten Interviews leider überfordert ist.

Das ist nicht schlimm, er befindet sich in bester Gesellschaft bei Merkels Elferratskabinett.

 

 

 

   

 

haxo
Legende
3.787 Beiträge

@Shane 1  schrieb:

[....]

 

Der Bankdirektor, Richter, Chefarzt usw. (B) hat 100.000 Euro Zinsen erhalten und einen Steuersatz von 45% (früher lag dieser bei 53%). Er müßte also darauf 45.000 Euro Steuern bezahlen. Da keine Erklärungspflicht vorliegt, gibt er diese Zinsen nicht an und bezahlt nur die einbehaltene Steuer der Bank in Höhe von von 25.000 Euro.

Seine Ersparnis in einem Jahr sind glatte 20.000 Euro (ohne Soli und KISt.)

[...]

Das meine ich mit Ungerecht (Kleinanleger zur Kasse bitten und Großverdiener bevorzugen).

[...]

Dieses Steuersystem hat Vor-und Nachteile, aber eines ist es bestimmt nicht, nämlich für alle gerecht. Und das hat nichts mit Futterneid zu tun.

Grüße - Shane

 


Sehe ich ganz anders, obwohl ich (leider [noch])nicht zu den "armen" Spitzenverdienern gehöre.

 

"Besser 25 von x als 42 von nix"  Das ist ungelogen der erste und einzige geldpolitische Satz eines SPD-Politikers, dem ich unwidersprochen zustimme.

 

1. Durch die viel kompliziertere Erhebung mit dem persönlichen Steuersatz würden Milliarden (<-?) in chronisch überforderten Beamten und nervigen Prüfungen versickern. Ich schätze mal ganz grob aus dem Bauch mindestens die Hälfte.

 

2. Wer ohnehin mit großen Summen jongliert, der hat auch weniger Schwierigkeiten die kompletten Spekulationsgewinne über die Caymans o.ä. zu verschleiern. Da ist ohnehin schöneres Wetter.

 

3. Bankdirektoren, Richter, (<- Richter?), Chefärzte usw. tragen mit ihren Abgaben ohnehin schon die Hauptlast der Steuern.

Nicht wer anderer Leute Geld verteilt ist sozial, sondern der, der es verdient hat.

 

Die Quellensteuer geht m.E. schon klar.

 

MCGA - Make Community Great Again