Wertpapiemitteilungen bei Comdirect erneut nicht erhalten
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am 10.04.2021 14:03
Hallo Leute, liebes Comdirect Team,
leider musste ich erneut feststellen, dass ich für meine ausländischen Aktien keine Wertpapiermitteilungen von der Comdirect weitergeleitet bekommen hab.
Dies ist aber meines kenntnisstandes nach verpflichtend.
Meine Mutter hat für eine der Aktien die ich selbst auch halte von ihrer Depotbank die Wertpapiermitteilungen in der Vergangenheit und auch jetzt immer erhalten.
Als ich mich zum letzten mal beim "Nichterhalt von Wertpapierinformationen" mit der Comdirect Hotline in Verbindung gesetzt habe, wurde mir gesagt: Wir machen das bei auslandischen Aktien nicht.
Ich möchte diese aber erhalten, um so z.B. über eine HV in kenntnis gesetz werden,
damit ich meine Stimmrechte wahrnehmen kann.
Im Anhang seht ihr die Wertpapiermitteilung anonymisiert, die meine Mutter von ihrer Depotbank erhalten hat.
Wie bekomme ich in Zukunft diese Wertpapierinformationen?
Vielen Dank
eu-shopper
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Aktien
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am 11.04.2021 08:32
Ich habe so eine Mitteilung noch nie erhalten, weder von der comdirect noch von anderen Banken bei denen ich Depots habe oder hatte. Und ich handele Aktien schon seit Ende der 80er Jahre. Daher bezweifele ich ob so eine Mitteilung verpflichtend ist.
Vielleicht sollte man sich auf den websites der Firmen selber informieren. Bei McDonalds z.B weiß ich dass man sich dort selber registrieren muß um eine Einladung zur HV zu erhalten.
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am 12.04.2021 12:26
Hallo @eu-shopper,
ich habe mich bei der Fachabteilung erkundigt und folgende Antwort bekommen:
Kunden werden bei im Ausland stattfindenden HVs nicht von uns angeschrieben. Die Teilnahme an HVs ausländischer Aktiengesellschaften ist aber möglich. Anfragen zu ausländischen HVs sind per Auftrag mit Angabe der Gesellschaft und des Versammlungstermins an uns zu stellen. Die Fachabteilung prüft, ob eine Kartenbestellung möglich ist und welche Spesen dafür anfallen würden.
Ausnahme: Mit Einführung ARUG II im September 2020 werden europäische Hauptversammlungen angeschrieben. Kunden erhalten - analog zum Inland - die Anschreiben in die PostBox eingestellt bzw. postalisch, sollte dieser Versandweg explizit von der Gesellschaft vorgegeben werden.
Viele Grüße
Jessica
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am 12.04.2021 15:09
Dann wäre jetzt die Frage, um welches Unternehmen es sich hier denn dreht?
Ich habe auch schon für ausländische (europäische) HV Einladungen erhalten.
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am 13.04.2021 15:35
Hallo,
Was bedeutet in diesem Fall "europäische Hauptversammlungen"?
Und ich habe für bisher KEINE meiner nicht deutschen aber europäischen Aktien die einladung zu einer HV erhalten.
(Beispiele Sind hier: A2DW7N - AIB Group , A2DR6L BK of Ireld, 891823 Finnair oyj)
Lediglich über eine Kapitalmaßnahme wurde ich in Kenntnis gesetzt.
In wiefern wiederspricht das "nicht anschreiben" bezüglich ausländischer Hauptversammlungen und Wertpapiermitteilungen den Regeln der Bafin?
Siehe Hier:
"12. Mitteilungspflicht nach § 128 des Aktiengesetzes (AktG)
(1) Die Mitteilungen einer Gesellschaft sind den Depotkunden eines Kreditinstituts, für die es Aktien dieser Gesellschaft verwahrt, unverzüglich zuzuleiten, wenn sie dem Kreditinstitut aufgrund von § 125 Abs. 1 AktG übersandt worden sind. Die Pflicht zur Weitergabe besteht unabhängig davon, ob die Mitteilungen dem Kreditinstitut unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch ein anderes Kreditinstitut übersandt worden sind. Gehen die Mitteilungen dem Kreditinstitut erst nach Ablauf der in § 125 Abs. 1 AktG vorgeschriebenen Frist von zwölf Tagen zu, so sind sie den Depotkunden zuzuleiten, wenn dies im Hinblick auf ihre rechtzeitige Unterrichtung mit Rücksicht auf den bevorstehenden Termin der Hauptversammlung noch sinnvoll erscheint."
Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsrecht/Verfuegung/vf_981221_depot.htm...
Bei meiner vorherigen Depotbank (auch eine Direktbank) wurden mir zumindest mehr Wertpapiermitteilungen weitergeleitet.
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am 13.04.2021 15:40
In diesem Fall handelt es sich um die AIBGroup A2DW7N für die ich keine Einladung zur HV bekommen habe
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am 13.04.2021 17:51
@eu-shopper schrieb:In wiefern wiederspricht das "nicht anschreiben" bezüglich ausländischer Hauptversammlungen und Wertpapiermitteilungen den Regeln der Bafin?
Siehe Hier:"12. Mitteilungspflicht nach § 128 des Aktiengesetzes (AktG)
...
aufgrund von § 125 Abs. 1 AktG
...
Ohne wirklich eine Ahnung zu haben: Eine ausländische Gesellschaft wird sich nicht viel um das AktG scheren.
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am 13.04.2021 20:02
@eu-shopper schrieb:Was bedeutet in diesem Fall "europäische Hauptversammlungen"?
Und ich habe für bisher KEINE meiner nicht deutschen aber europäischen Aktien die einladung zu einer HV erhalten.
Ich schon. Beispiel Steinhoff A14XB9.
@eu-shopper schrieb:In diesem Fall handelt es sich um die AIBGroup A2DW7N für die ich keine Einladung zur HV bekommen habe
Vielleicht kann ja @SMT_Jessica etwas zu diesem konkretem Fall beisteuern...
13.04.2021 20:03 - bearbeitet 13.04.2021 20:08
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13.04.2021 20:03 - bearbeitet 13.04.2021 20:08
Das Problem ist hier ja auch nicht die ausländische Aktiengesellschaft, sondern der Intermediär, also die COMDIRECT Bank AG/Commerzbank.
Die Aktiengesellschaft sendet ja die Mitteilungen an die Banken/Clearingstellen hier Clearstream. Lediglich Comdirect kommt nicht ihrer Plicht nach, diese weiterzuleiten.
Ich sehe ja, dass andere Banken in Deutschland diese Informationen weiterleiten, da meine Mutter für die (WKN A2DW7N) AIB Group plc ihre einladung zur HV erhalten hat
Dort steht auch, dass Sie verpflichtet sind diese weiterzuleiten (rot eingerahmt).
Siehe Anhang hier und auch oben
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am 26.04.2021 14:26
Hallo @eu-shopper,
bitte entschuldige die späte Rückmeldung. Die Recherche hat länger gedauert, als erhofft. 🤷♂️
Wir haben leider keine Information zu der Hauptversammlung der AIB Group Inc erhalten und konnten sie dementsprechend nicht weiterleiten. Gemäß der seit 2020 geltenden Richtlinie ARUG II besteht eine Informationspflicht, sofern die depotführende Bank entweder von der Emittentin oder von der Lagerstelle eine Mitteilung erhält. Es obliegt der Emittentin, die Infos allen Lagerstellen zur Verfügung zu stellen.
Wir empfehlen dir als Aktionär, der AIB Group mitzuteilen, dass an die Commerzbank bzw. comdirect keine Mitteilungen übermittelt worden sind. Grundsätzlich ist eine Bestellung von Eintrittkarten ausländischer Aktiengesellschaften spätestens 6 Wochen vor dem Versammlungstermin erforderlich. Die Bestellung kann uns telefonisch übermittelt werden. Wir prüfen nach der Auftragserteilung, ob eine Teilnahme möglich ist.
Gruß
Erik

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