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Vorläufige Jahressteuerbescheinigung 2017

paba
Mentor
962 Beiträge

Hallo Community,

 

ich habe heute meine vorläufige Jahressteuerbescheinigung für 2017 erhalten. Dort ist angemerkt, dass ein ausländischer ausschüttender ETF bisher keine Steuerdaten für 2017 gemeldet hat. Ich bin mir aber sicher, dass dieser ETF nach § 56 Abs. 7 InvStG zum 31.12.2017 Erträge thesaurieren musste, die in der Steuererklärung für 2017 abgabepflichtig sind.

 

Wie geht ihr denn damit um? Einfach die Steuererklärung mit den falschen (fehlenden) Steuerdaten machen? Am 31.05.2018 ist ja Abgabeschluss und ich erwarte nicht, dass dieser ETF bis dahin noch seine Steuerdaten veröffentlicht (laut Gesetz haben die ja bis zum 31.12.2018 Zeit dafür; § 56 Abs. 1 Satz 4 InvStG).

 

Vielen Dank vorab für eure Anregungen.

 

Gruß paba

42 ANTWORTEN

paba
Mentor
962 Beiträge

Hallo,

 

ich habe gerade beim Finanzamt Regensburg angerufen und folgende Auskunft erhalten:

 

  1. In Bayern gibt es bereits eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung 2017 bis zum 31.07.2018, falls der Steuerzahler seine Steuererklärung authentifiziert per Elster abgibt. Ob das für andere Bundesländer auch gilt, kann ich nicht sagen. Eigentlich war diese Fristverlängerung bundesweit erst für 2018 vorgesehen (dann aber ohne die Bedingung der authentifizierten Abgabe per Elster).
  2. Ich solle deswegen zunächst noch abwarten, ob die fehlenden Daten noch rechtzeitig kommen und dann gegebenenfalls damit die Steuererklärung erstellen.

  3. Falls die fehlenden Daten nicht rechtzeitig kommen, solle ich schriftlich (z.B. per E-Mail) eine weitere Fristverlängerung beantragen. Diese würde aber wahrscheinlich abgelehnt!

  4. Falls die Fristverlängerung abgelehnt wird, solle ich meine Steuererklärung zunächst mit der vorläufigen Jahressteuerbescheinigung erstellen und für die fehlenden Daten Schätzwerte annehme.

  5. Gegen den daraufhin erfolgenden fehlerhaften Steuerbescheid solle ich Einspruch einlegen und mit den bis dahin dann hoffentlich vorliegenden Daten eine Korrektur beantragen.

 

Verrückter geht’s ja wohl nicht mehr.

 

Gruß paba

Joerg78
Mentor ★★★
3.155 Beiträge

Das wird ja ein Spaß. Bislang hatte ich die Problematik nicht und Ursache für meine "Vorläufigkeit" ist ein ausschüttender ausländischer Investmentfonds (ein ETF von HSBC) , der zum Jahresende thesauriert hat.

Stellt sich die Frage, ob wenigstens die Ausschüttungen vom letzten Jahr in der Steuerbescheinigung korrekt hinterlegt wurden (und somit nur die Jahresendthesaurierung ignoriert wurde) oder ob der komplette Fonds ignoriert wurde. Ich vermute mal, dass nur die Thesaurierung nicht berücksichtigt wurde (da für die Ausschüttungen ja auch Steuern abgeführt wurden).

 

Viele Grüße,

Jörg

 

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Es sind tendenziell die südlicheren Länder, die die von @paba erwähnte automatische Fristverlängerung bei Nutzung von Elster gewähren. Letztes Jahr waren es Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern; für dieses Jahr habe ich keine vollständige Liste gefunden, nur, daß NRW, Hessen und Bayern wieder dabei sind.

paba
Mentor
962 Beiträge

Hallo @Joerg78,

 

bei mir ist es ein ETF von SPDR (State Street). Ich kann bestätigen, dass zumindest in meinem Fall alle Ausschüttungen des vergangenen Jahres in der "vorläufigen" Jahressteuerbescheinigung enthalten sind. Es geht hier also lediglich um die Thesaurierung zum 31.12.2017.

 

Gruß paba

paba
Mentor
962 Beiträge

Hallo @SMT_Jan-Ove,

 

ich finde es äußerst bedauerlich, dass die betroffenen Kunden kein automatisches Update der Jahressteuerbescheinigung bekommen. Ich bin mir nicht mal sicher, ob das überhaupt der geltenden Gesetzeslage entspricht. Wie auch immer, besonders Kundenfreundlich finde ich es auf jeden Fall nicht. Deswegen möchte ich dich bitten, noch einmal in der Fachabteilung nachzufragen, ob es wirklich bei dieser kundenunfreundlichen Negativaussage bleiben soll (ich kann’s mir von comdirect eigentlich gar nicht vorstellen).

 

Vielen Dank für Bemühungen

 

Gruß paba

Joerg78
Mentor ★★★
3.155 Beiträge

Hallo @SMT_Jan-Ove,

 

das Anliegen von @paba kann ich nur unterstützen, zumal die Jahressteuerbescheinigung in vielen Fällen sowieso nicht mehr postalisch verschickt wird und sich die Mehrkosten demnach in Grenzen halten dürften. 

 

Viele Grüße,

Jörg

 

baha
Mentor ★★★
2.834 Beiträge

Schließe mich dem Wunsch der Vorschreiber an, und hätte gerne eine endgültige Bescheinigung, sobald nach Datenlage möglich (bei mir ists auch HSBC).

dg2210
Legende
7.780 Beiträge

Gibt es bei Elster überhaupt ein Freitext-Feld, in das man reinschreiben kann "Erträge noch nicht bekannt" o.ä.?

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

paba
Mentor
962 Beiträge

@dg2210  schrieb:

Gibt es bei Elster überhaupt ein Freitext-Feld, in das man reinschreiben kann "Erträge noch nicht bekannt" o.ä.?


… nein, gibt’s meines wissen nicht.

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @paba, @baha und @Joerg78,

 

es bleibt leider definitiv bei meiner Aussage. Wie ihr gemerkt habt, hatte ich in dieser Sache die von euch gewünschte Lösung als gegeben angesehen, aber leider ist das nach Rücksprache mit unserer Steuerabteilung nicht der Fall.

 

Ich habe das aber gerne zum Anlass genommen, die automatische Erstellung der Jahressteuerbescheinigung nach Eingang aller Daten als Verbesserungsvorschlag weiterzuleiten.

 

Beste Grüße

Jan-Ove