am 26.04.2018 07:14
Hallo Community,
ich habe heute meine vorläufige Jahressteuerbescheinigung für 2017 erhalten. Dort ist angemerkt, dass ein ausländischer ausschüttender ETF bisher keine Steuerdaten für 2017 gemeldet hat. Ich bin mir aber sicher, dass dieser ETF nach § 56 Abs. 7 InvStG zum 31.12.2017 Erträge thesaurieren musste, die in der Steuererklärung für 2017 abgabepflichtig sind.
Wie geht ihr denn damit um? Einfach die Steuererklärung mit den falschen (fehlenden) Steuerdaten machen? Am 31.05.2018 ist ja Abgabeschluss und ich erwarte nicht, dass dieser ETF bis dahin noch seine Steuerdaten veröffentlicht (laut Gesetz haben die ja bis zum 31.12.2018 Zeit dafür; § 56 Abs. 1 Satz 4 InvStG).
Vielen Dank vorab für eure Anregungen.
Gruß paba
am 26.04.2018 10:27
Hallo,
ich habe gerade beim Finanzamt Regensburg angerufen und folgende Auskunft erhalten:
Verrückter geht’s ja wohl nicht mehr.
Gruß paba
26.04.2018 10:32 - bearbeitet 26.04.2018 10:35
26.04.2018 10:32 - bearbeitet 26.04.2018 10:35
Das wird ja ein Spaß. Bislang hatte ich die Problematik nicht und Ursache für meine "Vorläufigkeit" ist ein ausschüttender ausländischer Investmentfonds (ein ETF von HSBC) , der zum Jahresende thesauriert hat.
Stellt sich die Frage, ob wenigstens die Ausschüttungen vom letzten Jahr in der Steuerbescheinigung korrekt hinterlegt wurden (und somit nur die Jahresendthesaurierung ignoriert wurde) oder ob der komplette Fonds ignoriert wurde. Ich vermute mal, dass nur die Thesaurierung nicht berücksichtigt wurde (da für die Ausschüttungen ja auch Steuern abgeführt wurden).
Viele Grüße,
Jörg
am 26.04.2018 10:43
Es sind tendenziell die südlicheren Länder, die die von @paba erwähnte automatische Fristverlängerung bei Nutzung von Elster gewähren. Letztes Jahr waren es Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern; für dieses Jahr habe ich keine vollständige Liste gefunden, nur, daß NRW, Hessen und Bayern wieder dabei sind.
am 26.04.2018 10:53
Hallo @Joerg78,
bei mir ist es ein ETF von SPDR (State Street). Ich kann bestätigen, dass zumindest in meinem Fall alle Ausschüttungen des vergangenen Jahres in der "vorläufigen" Jahressteuerbescheinigung enthalten sind. Es geht hier also lediglich um die Thesaurierung zum 31.12.2017.
Gruß paba
am 26.04.2018 10:54
Hallo @SMT_Jan-Ove,
ich finde es äußerst bedauerlich, dass die betroffenen Kunden kein automatisches Update der Jahressteuerbescheinigung bekommen. Ich bin mir nicht mal sicher, ob das überhaupt der geltenden Gesetzeslage entspricht. Wie auch immer, besonders Kundenfreundlich finde ich es auf jeden Fall nicht. Deswegen möchte ich dich bitten, noch einmal in der Fachabteilung nachzufragen, ob es wirklich bei dieser kundenunfreundlichen Negativaussage bleiben soll (ich kann’s mir von comdirect eigentlich gar nicht vorstellen).
Vielen Dank für Bemühungen
Gruß paba
am 26.04.2018 11:03
Hallo @SMT_Jan-Ove,
das Anliegen von @paba kann ich nur unterstützen, zumal die Jahressteuerbescheinigung in vielen Fällen sowieso nicht mehr postalisch verschickt wird und sich die Mehrkosten demnach in Grenzen halten dürften.
Viele Grüße,
Jörg
am 26.04.2018 11:36
Schließe mich dem Wunsch der Vorschreiber an, und hätte gerne eine endgültige Bescheinigung, sobald nach Datenlage möglich (bei mir ists auch HSBC).
am 26.04.2018 11:43
Gibt es bei Elster überhaupt ein Freitext-Feld, in das man reinschreiben kann "Erträge noch nicht bekannt" o.ä.?
am 26.04.2018 11:57
@dg2210 schrieb:Gibt es bei Elster überhaupt ein Freitext-Feld, in das man reinschreiben kann "Erträge noch nicht bekannt" o.ä.?
… nein, gibt’s meines wissen nicht.
am 26.04.2018 12:41
Hallo @paba, @baha und @Joerg78,
es bleibt leider definitiv bei meiner Aussage. Wie ihr gemerkt habt, hatte ich in dieser Sache die von euch gewünschte Lösung als gegeben angesehen, aber leider ist das nach Rücksprache mit unserer Steuerabteilung nicht der Fall.
Ich habe das aber gerne zum Anlass genommen, die automatische Erstellung der Jahressteuerbescheinigung nach Eingang aller Daten als Verbesserungsvorschlag weiterzuleiten.
Beste Grüße
Jan-Ove