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Vorabpauschale (aktualisiert für 2025)

292 ANTWORTEN

Thorsten_
Legende
4.967 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

Noch nie habe ich eine Abrechnung oder auch nur die Forderung nach einer solchen gesehen, in der diese Summenbildung kleinteilig aufgelistet wird. Jeder nimmt das Ergebnis stillschweigend zur Kenntnis und vertraut darauf, dass schon alles passen werde. Allenfalls einige Nerds rechnen vielleicht mit Excel nach (wenn sie denn zuvor gewissenhaft die dafür notwendige Datenpflege betrieben haben).


Die Abrechnungen von der Baader-Bank weisen das schön aufgedröselt aus (VAP nach Monaten, bei Verkauf nach FIFO-Portionen).

VAP kontrolliere ich nicht und vertraue auf die IT der Banken. Bei Verkäufen hilft Portfolio Performance.

haxo
Legende
3.882 Beiträge

280 Antworten für ein steuerliches Nullsummenspiel, was für eine Verschwendung von Ressourcen. :cat-sad:

 

Mich würde mal die Gesamtbilanz interessieren, die Einkünfte des Staates durch den Zinsgewinn (ha-ha-ha) der vorzeitig eingezogenen Steuer, verglichen mit  den volkswirtschaftlichen Kosten für die Eintreibung, der IT der Broker und Banken, die Kosten für die Beamten, die sich mit dem Murks befassen, bishin zu der Zeit, die wir hier verplempern, statt volkwirtschaftlich sinnvolle Dinge zu tun.

 

Da liegen wir beim Wirkungsgrad vermutlich weit unter dem berühmten ->Cugnot-Dampfwagen von 1770.

Wahrscheinlich ist Deutschland deshalb auch das einzige Land der Erde mit dieser verquasten Regelung.

 

Was mich eher interessieren würde: Zieht ihr daraus Konsequenzen oder leidet ihr still und un- bzw. halbwissend weiter?

 

Ich für meinen Teil habe die reine Anzahl meiner ETFs seit den begeisterten Anfangszeiten schon stark reduziert und konzentriere mich mehr auf Einzelaktien. Weniger wegen der 2,50 Vorabpauschale, aber ich mag es eben nicht, wenn von meinem Konto Summen ab- und zugebucht werden, die ich nicht nachvollziehen kann und wo ich mich in vielleicht zehn Jahren auf die korrekte Behandlung von vor fünf Jahren verlassen muss.

 

Wie seht ihr das?

 

 

MCGA - Make Community Great Again

Pramax
Legende
3.865 Beiträge

@haxo 

 

Als alter Latriner möchte ich Dir zurufen "Redde Caesari quae sunt Caesaris" - "Gib dem Kaiser, was des Kaisers ist".

 

Es ist nun mal so, dass die vermaledeite Vorabpauschale bei ETFs dieses Jahr so richtig durchschlägt. Aber: man weiß

ja dank solch fachlich kompetenter Communauten wie @Joerg78 , was Sache ist und kann sich darauf einstellen, d.h., z.B. seine

ETFs dort zu poolen, wo man seinen Freistellungsauftrag eingerichtet hat, damit einem der Fiskus nicht

gleich zu Jahresbeginn das dazugehörige Referenzkonto anzapft.

 

Der Deutsche hat als Wesenszug eine Art "German Besessenheit" mit den Finanzbehörden und übersieht dabei meist das Wesentliche: wichtig ist, dass man als Anleger Gewinne macht, denn nur diese führen zu einer Steuerpflicht. Und letztendlich ist es so,

wie Helmut Kohl zu sagen pflegte: Wichtig ist, was hinten herauskommt. Am Ende kackt die Ente,

sprich: auf das Nachsteuerergebnis kommt es an.

 

Für Modelleisenbahner gibt es dabei ein bewährtes Ventil, um seinen Steuerfrust abzureagieren:

Spoiler
Das brennende Finanzamt:

Screenshot 2026-01-27 200612.jpg

.

An alle anderen kann ich nur appellieren: Macht Euch keinen Kopf wegen der Vorabpauschale!


So, und jetzt komme ich zu einem ganz interessanten Fallbeispiel.

 

Ich hatte bis gestern den WisdomTree Global Quality Dividend Growth ETF im Depot WISDOMTR.GL.QUAL.DV.GR.DL (A2AG1D) 

Dieser hatte als ausschüttender Dividenden-ETF zuletzt in 2025 nur noch eine Ausschüttungsrendite von 1,28 Prozent.

Peng: da schlug die Vorabpauschale zu, da der errechnete Basisbetrag (1,771 Prozent des ETF-Kurswerts vom 02.01.2025) höher

als der in 2025 zugeflossene Ausschüttungsbetrag war.

 

Da besagter ETF in den letzten beiden Jahren eine maue Dividendenentwicklung und in 2025 auch noch eine wenig befriedigende
Kursentwicklung aufwies, habe ich ihn gestern verkauft. 

 

Wie gestaltet sich so ein Verkauf eines mit Vorabpauschale belasteten ETFs?

 

In meinem Fall zu berücksichtigende Parameter vor der Steuerberechnung (hier vereinfacht):

 

a) Veräußerungergebnis nach Verkauf, vor Steuern: 1000 EUR

b) gezahlte Vorabpauschale: 50 EUR

c) zu berücksichtigender Sparerfreibetrag: 100 EUR

d) anzurechnende ausländische Quellensteuer: 5 EUR

 

Auf geht's zur Steuerberechnung durch comdirect - man beachte die Reihenfolge!

 

1. Abzug der gezahlten Vorabpauschale vom Veräußerungsergebnis: 1000 EUR - 50 EUR = 950 EUR
2. Ergebnis von 1:                                                                                            950 EUR
3. Teilfreistellung des Ergebnisses von Schritt 1 (30 Prozent):              950 EUR * 70/100 = 665 EUR
4. Ergebnis von 3:                                                                                            665 EUR
5. Abzug des Freibetrags:                                                                              665 EUR - 100 EUR = 565 EUR
6. Steuerbemessungsbetrag (Ergebnis von Schritt 5):                            565 EUR
7. Berechnung von Kapitalertragsteuer + Soli (= 26,375 Prozent):       565 EUR * 26,375/100 = 565 EUR * 0,26375 = 149,02 EUR
8. Ergebnis von 7:                                                                                            149,02 EUR
9. Abzug der anzurechnenden Quellensteuer (wenn vorhanden):         149,02 EUR - 5 EUR = 144,02 EUR
10. Steuerbetrag:                                                                                            144,02 EUR

 

Das macht dann nach Adam Riese und Eva Zwerg:

 

Gewinn vor Steuern: 1000 EUR
Steuerbetrag: 144,02 EUR
Gewinn nach Steuern: 855,98

 

Als Ersatz für den Wisdom Tree-ETF habe ich mir folgenden ETF von Invesco zugelegt: INVESCOM3 EUROSTX HDL A (A2ABHF) 

Dieser ETF hat eine aktuelle Ausschüttungsrendite von 4,64 Prozent. Wenn sich diese bis nächstes Jahr nicht dramatisch verschlechtert,

kann ich der nächsten Vorabpauschalenrunde im Januar 2027 gelassen entgegensehen.

 

Gruß, Pramax

 

 

 

 

__________________

Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.

ae
Legende
3.617 Beiträge

@Pramax  schrieb:

@haxo 

 

Als alter Latriner möchte ich Dir zurufen "Redde Caesari quae sunt Caesaris" - "Gib dem Kaiser, was des Kaisers ist".


So, und jetzt komme ich zu einem ganz interessanten Fallbeispiel.

 

Ich hatte bis gestern den WisdomTree Global Quality Dividend Growth ETF im Depot WISDOMTR.GL.QUAL.DV.GR.DL (A2AG1D) 

Dieser hatte als ausschüttender Dividenden-ETF zuletzt in 2025 nur noch eine Ausschüttungsrendite von 1,28 Prozent.

Peng: da schlug die Vorabpauschale zu, da der errechnete Basisbetrag (1,771 Prozent des ETF-Kurswerts vom 02.01.2025) höher

als der in 2025 zugeflossene Ausschüttungsbetrag war.

 

 

Als Ersatz für den Wisdom Tree-ETF habe ich mir folgenden ETF von Invesco zugelegt: INVESCOM3 EUROSTX HDL A (A2ABHF) 

Dieser ETF hat eine aktuelle Ausschüttungsrendite von 4,64 Prozent. Wenn sich diese bis nächstes Jahr nicht dramatisch verschlechtert,

kann ich der nächsten Vorabpauschalenrunde im Januar 2027 gelassen entgegensehen.

 

Gruß, Pramax

 


Steuern sind einfach zu kompliziert! Und das mit Absicht (ist eine Unterstellung, ich weiss, aber das Gegenteil kann auch nicht einwandfrei bewiesen werden) um den / die Simplicissimus / Simplicissimi zu verwirren.

@haxo : für mich ist die 30% Teilfreistellung bei Etfs ein Argument nicht komplett darauf zu verzichten. 

 

@Pramax : Super Idee! Tausche Qualitäts Dividenden gegen Dividenden Quantität 👍🏻

 

gruss ae

—————————
>>> Meine Glaskugel funktioniert, ist geputzt und auf dem neuesten Stand der Technik
>>>> Leider weigert sie sich konsequent, mit mir zu reden

ttplayer
Experte ★
154 Beiträge

Tatsächlich hatte ich jetzt erstmalig den Verkauf eines ETF für den ich 2025 erstmalig Vorabpauschale bezahlt hatte  (kumulierte Vorabpauschale 53,08 Euro, Kapitelertragssteuer+Soli 9,80 Euro). Diese Anteile habe ich kurze Zeit später zur ING übertragen. Zum 06.01.2026 habe ich weitere, in 2025 gekaufte Anteile zu FlatEx geschoben. Für diese Anteile, die sich faktisch zum 31.12.2025 noch im Ing-Depot befanden wurde mir (noch) keine Vorabpauschale in Rechnung gestellt. Für alle Anteile bei FlatEx belief sich die die zum 02.01.2026 fällige, kumulierte Vorabpauschale auf 101,73 Euro und damit 18,77 Euro Kapitalertragssteuer+Soli.

Unglücklierweise wurden gestern alle Anteile des ETF per Trailing-Stop verkauft. Die Abrechnung der Order habe ich gerade vor mir liegen und komme zu dem Schluss, dass ich zu dumm bin, das zu kapieren, oder FlatEx die einzelnen Posten der von mir entrichteten Vorabpauschale nicht korrekt ausgewiesen hat:

 

Gewinn: 3.282,24 Euro

Kumulierte Vorabpauschale : 101,73 Euro

Teilfreistellung: 951,78

Bemessungsgrundlage: 2.220,83

Einbeh. Steuer:  585,74 ???????


 

 

 

 

Der Einfachheit halber nehme ich obige Tabelle von @Pramax:

 

1. Abzug der gezahlten Vorabpauschale vom Veräußerungsergebnis: 3282,24 EUR - 101,73 EUR = 3180,51 EUR
2. Ergebnis von 1: 3180,51 EUR
3. Teilfreistellung des Ergebnisses von Schritt 1 (30 Prozent): 3180,51 EUR * 70/100 = 2.297,40 EUR
4. Ergebnis von 3: 2.297,40 EUR
5. Abzug des Freibetrags: 2.297,40 EUR - 0 EUR = 2.297,40 EUR
6. Steuerbemessungsbetrag (Ergebnis von Schritt 5): 2.297,40 EUR
7. Berechnung von Kapitalertragsteuer + Soli (= 26,375 Prozent): 2.297,40 EUR * 26,375/100 = 605,94 Euro
8. Ergebnis von 7: 149,02 Euro

9. Abzug Quellensteuer: 0

10. Steuerbetrag: 605,94 Euro

 

 

 

 

Nach den duch FlatEx ausgewiesenen Beträgen hätte ich eigentlich 20,20 Euro zu wenig Steuern entrichtet. 

 

Gibt jetzt mehrere Möglichkeiten.

 

FlatEx hat richtig gerechnet und nur "vergessen", die zum 02.01.2025 (bei ING) bezahlte Vorabpauschale von 53,08  Euro sowie die noch nicht berechnete aber zum 02.01.2026 wohl fällige Vorabpauschale (ebenfalls ING) aufzuführen. 

Dementsprechend müssten mir in den nächsten Tagen  noch 10,40 Euro (Kapitalertragssteuer+Soli)  berechnet werden.

 

Alternativ könnte auch alles Bull**piep** sein und macht so keinesfalls Spaß, von der Sinnhaftigkeit ganz zu schweigen.

 

ae
Legende
3.617 Beiträge

@ttplayer  schrieb:

Der Einfachheit halber nehme ich obige Tabelle von @Pramax:

 

1. Abzug der gezahlten Vorabpauschale vom Veräußerungsergebnis: 3282,24 EUR - 101,73 EUR = 3180,51 EUR
2. Ergebnis von 1: 3180,51 EUR
3. Teilfreistellung des Ergebnisses von Schritt 1 (30 Prozent): 3180,51 EUR * 70/100 = 2.297,40 EUR
4. Ergebnis von 3: 2.297,40 EUR
5. Abzug des Freibetrags: 2.297,40 EUR - 0 EUR = 2.297,40 EUR
6. Steuerbemessungsbetrag (Ergebnis von Schritt 5): 2.297,40 EUR
7. Berechnung von Kapitalertragsteuer + Soli (= 26,375 Prozent): 2.297,40 EUR * 26,375/100 = 605,94 Euro
8. Steuerbetrag: 605,94 EUR

 

Alternativ könnte auch alles Bull**piep** sein und macht so keinesfalls Spaß, von der Sinnhaftigkeit ganz zu schweigen.

 


den letzten Satz unterstreiche ich, auch wenn ich bei der Wortwahl „Mumpitz“ bevorzuge 😉

 in Deiner Berechnung fehlt Punkt 9:

 

9. Abzug der anzurechnenden Quellensteuer (wenn vorhanden): 

 

Vielleicht erklärt das den Unterschied

 

gruss ae

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ttplayer
Experte ★
154 Beiträge

Ich hab die Quellensteuer-Zeile noch eingepflegt. Das war es aber auch nicht.

GetBetter
Legende
8.301 Beiträge

@ttplayer  schrieb:

Gibt jetzt mehrere Möglichkeiten.


Eine der Möglichkeiten hast Du in Deiner Aufzählung vergessen, nämlich die, dass Du Dich verrechnet haben könntest. Genau das ist aber passiert und erklärt zumindest den Löwenanteil des Differenzbetrages:

 


@ttplayer  schrieb:

1. Abzug der gezahlten Vorabpauschale vom Veräußerungsergebnis: 3282,24 EUR - 101,73 EUR = 3180,51 EUR
2. Ergebnis von 1: 3180,51 EUR
3. Teilfreistellung des Ergebnisses von Schritt 1 (30 Prozent): 3180,51 EUR * 70/100 = 2.297,40 EUR 2.226,36 EUR
4. Ergebnis von 3: 2.297,40 EUR 2.226,36 EUR
5. Abzug des Freibetrags: 2.297,40 EUR 2.226,36 EUR - 0 EUR = 2.297,40 EUR 2.226,36 EUR
6. Steuerbemessungsbetrag (Ergebnis von Schritt 5): 2.297,40 EUR 2.226,36 EUR
7. Berechnung von Kapitalertragsteuer + Soli (= 26,375 Prozent): 2.297,40 EUR 2.226,36 EUR * 26,375/100 = 605,94 Euro 587,20 EUR
8. Ergebnis von 7: 149,02 Euro 587,20 EUR

9. Abzug Quellensteuer: 0

10. Steuerbetrag: 605,94 Euro 587,20 EUR


Die Abweichung zum tatsächlichen Ergebnis beträgt somit schon nur noch 1,45 €.

Für einen reinen Rundungsfehler scheint das etwas zu viel zu sein, es stellt sich aber die Frage, woher Du den Betrag von 101,73 € für die kumulierte VAP kennst, wenn für die Anteile – zumindest wenn ich die beschriebneen Abläufe richtig verstehe – noch gar keine Abrechnung vorliegt.

 

Hast Du die evtl. selber ausgerechnet und dabei ein etwas anderes Ergebnis herausbekommen als Flatex bzw. die ING?
Oder ist Dir möglicherweise durch das scheinbar annähernd gleichzeitige Verschieben von Anteilen hin zur und weg von der ING irgendwas durcheinandergeraten und die bei Flatex verkauften Anteile sind andere, als Du derzeit glaubst?

ttplayer
Experte ★
154 Beiträge

Danke für die Korrektur. Ist natürlich schon super, ein Rechenfehler gleich in der dritten Zeile (von zehn), war schon früher in der Schule eine meiner Stärken -(.

Mit dem korrigierten Wert, kommt dann die Abrechnung von FlatEx aber noch weniger hin. 

 

Ich versuche nochmal ne Klarstellung:

 

Anfang 2025 habeich erstmals Anteile von der ING zu FlatEx übertragen. Für diese hat FlatEx meinem Verrechnungskonto zum 02.01.2026 entsprechende KapESt+SolZ für die kumulierte Vorabpauschale vor Teilfreistellung von 101,73 Euro belastet, da die ja zum 31.12.2025 im Depot waren.

Das habe ich schriftlich (Wertpapierbeleg Abrechnung Vorabpauschale) und genau dieser Wert ist auch (als einziger) auf der Verkaufsabrechnung aufgeführt. Für genau diese Anteile habe ich aber ein Jahr zuvor zum 02.01.2025 schon einmal KapESt+SolZ für die kumulierte Vorabpauschale vor Teilfreistellung von damals 53,08 Euro bezahlt. Diese Anteile befanden sich am 31.12.2024 bei der ING im Depot und der Betrag wurde meinem dortigen Verrechnungskonto belastet. Und genau davon findet sich auf der Verkaufsabrechnung aber nichts.

 

Für den Übertrag des zweiten Postens,  Anfang Januar 2026 wieder von der ING zu FlatEx, die kurz danach zusammen mit den älteren in Gänze verkauft wurden, muss ich noch Vorabpauschale entrichten. Die befanden sich zum 31.12.2025 ja noch bei der ING im Depot. Eine Berechnung ist aber offensichtlich noch gar nicht erfolgt - mein dortiges Verrechnungskontos wurde zumindest noch nicht belastet. Auch dieser Betrag, ich nenne ihn mal X findet sich nicht in der Verkaufsabrechnung.

 

Es ist zwar nicht so, dass es hier insgesamt um Riesenbeträge geht - die Abrechnung ist aber einfach unvollständig und damit falsch. Es wurden nämlich weder die 53,08 Euro (aus 2024) noch die Vorabpauschale X für 2025 (Depot ING) angesetzt. FlatEx hat einfach nur den ihnen bekannten Wert angesetzt und @GetBetter zufolge zudem falsch gerechnet.

Das bedeutet im Umkehrschluß, dass Depotübertragungen, Vorabpauschale und Anteilsverkäufe in den ersten 3 Monaten eines Jahres nicht miteinander harmonieren. Genau das kann aber nicht sein.

GetBetter
Legende
8.301 Beiträge

@ttplayer  schrieb:

Ich versuche nochmal ne Klarstellung:

[...]

Für genau diese Anteile habe ich aber ein Jahr zuvor zum 02.01.2025 schon einmal KapESt+SolZ für die kumulierte Vorabpauschale vor Teilfreistellung von damals 53,08 Euro bezahlt. Diese Anteile befanden sich am 31.12.2024 bei der ING im Depot und der Betrag wurde meinem dortigen Verrechnungskonto belastet. Und genau davon findet sich auf der Verkaufsabrechnung aber nichts.


Ok, jetzt habe ich es kapiert. Die Geschichte mit den 53,08 € hatte ich zunächst falsch verstanden.

Demnach gebe ich Dir recht und die in 2025 für 2024 ermittelte VAP müsste beim jüngst durchgeführten Verkauf tatsächlich berücksichtigt werden (vorausgesetzt natürlich, es handelt sich wirklich um genau diese Anteile).

 


@ttplayer  schrieb:

Für den Übertrag des zweiten Postens,  Anfang Januar 2026 wieder von der ING zu FlatEx, die kurz danach zusammen mit den älteren in Gänze verkauft wurden, muss ich noch Vorabpauschale entrichten. Die befanden sich zum 31.12.2025 ja noch bei der ING im Depot. Eine Berechnung ist aber offensichtlich noch gar nicht erfolgt - mein dortiges Verrechnungskontos wurde zumindest noch nicht belastet. Auch dieser Betrag, ich nenne ihn mal X findet sich nicht in der Verkaufsabrechnung.


Das wiederum ist natürlich nachvollziehbar, denn wie sollte Flatex die Vorabpauschale berücksichtigen können, wenn die ING diese noch nicht berechnet und folglich wohl auch noch nicht übermittelt hat?

 

Die Frage ist, welche Steuerdaten die ING im Rahmen dieses kürzlich durchgeführten Übertrages überhaupt gemeldet hat. Die ING muss ja gewusst haben, dass im Moment des Übertrages keine endgültigen Daten bekannt waren, da zumindest deren eigene VAP-Berechnung noch ausstand.

  • Werden dann vorläufige Daten übertragen, die nach Festlegung der VAP für 2025 nochmal korrigiert werden und folglich zu einer späteren Berücksichtigung durch die aufnehmende Bank führen?
  • Oder werden zunächst gar keine Daten übertragen und die dann vollständige Mitteilung erfolgt erst, sobald die VAP feststeht?
  • Oder wird da gar nicht mehr nachgeliefert und die VAP wird quasi vom Fonds-Anteil entkoppelt, d.h. er verbleibt als Merkposten bei der abgebeneden Bank und wird dort wie ein Zugang zum allgemeinen Verlusttopf behandelt (unwahrscheinlich)?

 

Ich weiß es nicht. Und ich weiß auch nicht, ob es dafür überhaupt klare Vorgaben gibt, oder ob jeder Broker verfahren kann wie es ihm gerade beliebt.

 


@ttplayer  schrieb:

Das bedeutet im Umkehrschluß, dass Depotübertragungen, Vorabpauschale und Anteilsverkäufe in den ersten 3 Monaten eines Jahres nicht miteinander harmonieren.


Offenbar wird die Sache selbst nach Ablauf der 3 Monate nicht viel besser, sonst bräuchtest Du jetzt nicht rätseln, wo denn die 58,03 € von vor 12 Monaten geblieben sind.

 

Losgelöst von Deinem konkreten Fall sollte man sich die Frage stellen, ob solche eine inflationäre Übertragerei wirklich sein muss. Falls es nicht um einen grundsätzlichen Anbieterwechsel geht weil man die Kundenverbindung mit dem bisherigen Broker komplett beenden will und einigen Spezialfällen (z.B. weil der ETF beim bisherigen Broker aufgrund limitierter Anzahl der Handelsplätze nicht mehr gehandelt  werden kann) kann man sich solche Dinge nämlich problemlos ersparen. Die paar gesparten Gebühren-Euro stehen jedenfalls oftmals in keinem sinnvollen Verhältnis zu dem Zeitaufwand, der für die Prüfung der Abrechnung anfällt – insbesondere, wenn sich dann noch Reklamationsaufwand ergibt, der sehr wahrscheinlich nicht entstanden wäre, wenn für den gesamten Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf nur ein einziger Broker verantwortlich wäre.