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Vorabpauschale (aktualisiert für 2025)

293 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
9.860 Beiträge

@natalka_vi 

Das ist einfach - und ich formuliere es jetzt etwas oberflächlich um es nicht unnötig kompliziert zu machen: wenn der ETF weniger ausgeschüttet hat als die entsprechende steuerliche Berechnung ergibt ist es "zu wenig" - dann kommt die Differenz eben hinzu.

 

Gruß Crazyalex 


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Silver_Wolf
Legende
5.622 Beiträge

@natalka_vi  schrieb:

Hallo @Joerg78 , eine Frage diesbezüglich. Wer entscheidet dann, dass ETF zu wenig ausgeschüttet hat und was bedeutet "zu wenig"? Gibt es für "zu wenig" bestimmten Grenzen? Danke im Voraus! 


Die Genze ist natürlich der Basisertrag der erreicht werden muss.

Also Kurs am Jahresbeginn (2025) mal Basiszins (0,0253) mal 0,7.   🙂

 

Schon etwas lästig wenn ein ETF der das eigentlich möchte zu wenig ausschüttet. 

Bei meinem Schweiz ETF kam gerade noch eine Nachbelastung über  0,00250254 EUR pro Stück.

Da möchte ich meinen Stundenlohn für die Buchhaltung wirklich nicht wissen.  😞

natalka_vi
Autor ★★★
63 Beiträge

@Silver_Wolf  Vielen lieben Dank! Ist diese Formel nicht die Formel für die Berechnung der Vorabpauschale? Falls ja, dann verstehe ich der Sinn der Sache, Danke! 🙂 

GetBetter
Legende
8.303 Beiträge

@natalka_vi  schrieb:

Wer entscheidet dann, dass ETF zu wenig ausgeschüttet hat und was bedeutet "zu wenig"? Gibt es für "zu wenig" bestimmten Grenzen?


Das hat der Gesetzgeber entschieden als er den Text der relevanten Paragraphen im InvStG beschlossen hat.

 

Wer es lieber nicht im Juristen-Deutsch lesen möchte kann sich das Ganze auch in einem wirklich guten Artikel von justetf.com ansehen (klick). Aber warum in die Ferne schweifen? All das hat @Joerg78 nämlich auch in seinem Startbeitrag dieses Threads beschrieben.

MarvOne
Autor ★
10 Beiträge

Hallo Zusammen, gibt es eigentlich eine Möglichkeit einzusehen wie viel Vorabpauschale schon für ein Position bezahlt wurde? Nur anhand der Steuermitteilungen selbst errechnen oder gibt es da eine einfachere Option von Comdirect?

CurtisNewton
Legende
5.465 Beiträge

Steuerliche Detailansicht als CSV exportieren und dann Excel rechnen lassen

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"Video meliora proboque, deteriora sequor"

Silver_Wolf
Legende
5.622 Beiträge

@natalka_vi  schrieb:

@Silver_Wolf  Vielen lieben Dank! Ist diese Formel nicht die Formel für die Berechnung der Vorabpauschale? Falls ja, dann verstehe ich der Sinn der Sache, Danke! 🙂 


Das ist natürlich die Formel für die Berechnung der Vorabpauschale.

Davon gehen dann i.d.R nochmal 30% Teilfreistellung ab und darauf zahlst du dann die Steuer.    🙂

 

huhuhu
Legende
9.126 Beiträge

Guten Morgen Jungs,

 

STEUERN

 

was wären wir OHNE Steuern...armes Deutschland, sag ich nur.

 

Also, nimmt es hin, und freut Euch das Ihr hier leben dürft, und deshalb sind Steuern notwendig 😉

 

Schönes Wochenende

 

Grüße

Daniel <bei der Steuererklärung> 🤓

Silver_Wolf
Legende
5.622 Beiträge

@huhuhu  schrieb:

 

was wären wir OHNE Steuern...armes Deutschland, sag ich nur.

 

Also, nimmt es hin, und freut Euch das Ihr hier leben dürft, und deshalb sind Steuern notwendig 😉

 

Schönes Wochenende

 

🤓


Wenn sie denn mal kommen würden.

Ich warte jetzt die 4. Woche auf den Steuerbescheid.  😞

Klever
Mentor ★★★
2.281 Beiträge

Als "Steuerlaie" habe ich zwei Fragen zur Vorabpauschale: 

 

Szenario: Für Fonds im Depot bei einer Bank fällt die Steuer auf die Vorabpauschale an. Diese wird eingezogen, weil kein oder kein ausreichender Freistellungsauftrag vorlag.

Nun stellt der Kunde nachträglich bei dieser Bank einen Freistellungsauftrag oder erhöht den bestehenden. 

Bei der Steuer auf Zinsen / Dividenden / Ausschüttungen würde das zu einer Neuberechnung und Erstattung (ganz oder teilweise) der abgeführten Steuern führen. 

Frage: Gilt das auch für die Steuer auf die Vorabpauschale? Wird die dann auch neu berechnet und erstattet (ganz oder teilweise)? 

 

Zweite Frage: Gilt der Antrag auf Günstigerprüfung in der Steuererklärung auch für die Steuer auf die Vorabpauschale? Kann es durch die Günstigerprüfung zu einer Erstattung (ganz oder teilweise) der Steuer auf die Vorabpauschale kommen? 

 

Danke!

 

Grüße

Klever