am 06.12.2020 09:47
Hi zusammen,
ich hab im Januar 2020 Tesla mit Gewinn verkauft und natürlich Steuern auf meine Gewinne bezahlt. Während Corona hab ich dann Verluste realisiert. Aktuell ist mein Saldo im Minus. Kann ich mir die Steuern, die ich auf die Tesla-Gewinne bezahlt habe zurückholen? Danke vorab.
Viele Grüße
Johann
am 06.12.2020 10:08
Hallo und herzlich willkommen!
Wenn das alles beim gleichen Broker ist und innerhalb eines Jahres wird es sogar automatisch verrechnet ![]()
Gruß Crazyalex
am 06.12.2020 10:46
@Crazyalex schrieb:Hallo und herzlich willkommen!
Wenn das alles beim gleichen Broker ist und innerhalb eines Jahres wird es sogar automatisch verrechnet
Gruß Crazyalex
Wenn nicht werden die Verluste ins nächste Jahr übertragen.
gruss ae
am 06.12.2020 10:50
@ae schrieb:
@Crazyalex schrieb:Hallo und herzlich willkommen!
Wenn das alles beim gleichen Broker ist und innerhalb eines Jahres wird es sogar automatisch verrechnet
Gruß Crazyalex
Wenn nicht werden die Verluste ins nächste Jahr übertragen.
gruss ae
Soweit richtig. Aber der Gewinn dieses Jahr würde dann tatsächlich besteuert werden.
Er müsste dann rechtzeitig mit einem Verlustvortrag beim Finazamt vorstellig werden...
Gruß Crazyalex
am 06.12.2020 10:52
Und um es bei unterschiedlichen Brokern dennoch ausgleichen zu können, musst Du Dir den Verlust "herausgeben lassen" und kannst ihn dann beim Finanzamt in der Jahressteuererklärung gegenrechnen.
am 06.12.2020 11:04
@JoHan2020 schrieb:Kann ich mir die Steuern, die ich auf die Tesla-Gewinne bezahlt habe zurückholen?
Hallo @JoHan2020,
bitte prüf doch noch mal genau auf deine Abrechnungen: Wenn du die Verluste aus der Veräußerung deiner anderen Anlagen (egal ob das Aktien oder "sonstige Anlagen" waren)* bei derselben Bank und im selben Jahr erzielt hast wie die Gewinne aus der Veräußerung von Tesla Aktien, dann müsstest du die gezahlten Steuern aus den Teslagewinnen bereits beim Verkauf deiner verlustreichen Wertpapiere zurückerhalten haben. Ein darüber hinausgehender Verlust wird getrennt nach Aktienverlusten und sonstigen Verlusten automatisch ins Folgejahr vorgetragen, wenn du dir keine Verlustbescheinigung ausstellen lässt.
* Eine Verlustverrechnung erfolgt nur im Rahmen der Veräußerung von Wertpapieren. Dabei können Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien ausgeglichen werden. Umgekehrt können aber sonstige Verluste sowohl mit sonstigen Gewinnen als auch mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien ausgeglichen werden.
Gruß paba