am 22.11.2019 07:50
Moin Community,
vielleicht wurde die Frage hier schon beantwortet... jedoch habe ich zu dem Thema nichts gefunden.
Folgende Frage:
Wenn ich bei Bank A einen Verlustverrechnungstopf in Höhe X habe und bei einer anderen Bank B auch ein Depot habe und dort bei Bank B einen Freistellungsautrag einrichte, läuft das dann ohne Probleme oder gibt es nachher irgendwie Komplikationen beim Finanzamt ?
Gruß
Nordish
am 22.11.2019 08:34
Falls die Frage ist, ob Du grundsätzlich einen FSA einreichen kannst obwohl bei einer anderen Bank ein Verlust steht: Natürlich kannst Du das.
Falls Du ein bestimmtes Verrechnungs-Szenario im Kopf hast dann müsstest Du das allerdings noch beschreiben.
am 22.11.2019 12:29
Der Verlustverrechnungstopf zählt pro Bank.
Wenn du also einen gut gefüllten Topf bei einer Bank und gleichzeitig laufende Zins- bzw. Dividendeneinnahmen hast, aber den Sparerpauschbetrag nicht verschwenden willst, solltest du alle entsprechenden Aktien/ETFs zu Bank B transferieren. Dort "brauchen" die Dividenden dann den FSA auf und der Verlustverrechnungstopf bleibt unangetastet.
Achtung: Auf keinen Fall eine Verlustbescheinigung beantragen, sonst wird sie das Finanzamt am Ende des Jahres trotzdem verrechnen.
am 27.11.2019 14:32
Genau das war meine Frage, ob ich einen Freistellungsautrag bei der Bank B einreichen kann, obwohl ich bei Bank A einen Verlustverrechnungstopf habe.
Danke für die Antwort 🙂