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Verlustverrechnungstopf / Freistellungsauftrag

Nordish
Autor ★★
26 Beiträge

Moin Community, 

 

vielleicht wurde die Frage hier schon beantwortet... jedoch habe ich zu dem Thema nichts gefunden. 

Folgende Frage: 

Wenn ich bei Bank A einen Verlustverrechnungstopf in Höhe X habe und bei einer anderen Bank B auch ein Depot habe und dort bei Bank B einen Freistellungsautrag einrichte, läuft das dann ohne Probleme oder gibt es nachher irgendwie Komplikationen beim Finanzamt ? 

 

Gruß 

Nordish 

3 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

Falls die Frage ist, ob Du grundsätzlich einen FSA einreichen kannst obwohl bei einer anderen Bank ein Verlust steht: Natürlich kannst Du das.

 

Falls Du ein bestimmtes Verrechnungs-Szenario im Kopf hast dann müsstest Du das allerdings noch beschreiben.

Tastenhauer
Experte ★
210 Beiträge

Der Verlustverrechnungstopf zählt pro Bank.

 

Wenn du also einen gut gefüllten Topf bei einer Bank und gleichzeitig laufende Zins- bzw. Dividendeneinnahmen hast, aber den Sparerpauschbetrag nicht verschwenden willst, solltest du alle entsprechenden Aktien/ETFs zu Bank B transferieren. Dort "brauchen" die Dividenden dann den FSA auf und der Verlustverrechnungstopf bleibt unangetastet.

 

Achtung: Auf keinen Fall eine Verlustbescheinigung beantragen, sonst wird sie das Finanzamt am Ende des Jahres trotzdem verrechnen.

Nordish
Autor ★★
26 Beiträge

Genau das war meine Frage, ob ich einen Freistellungsautrag bei der Bank B einreichen kann, obwohl ich bei Bank A einen Verlustverrechnungstopf habe. 

Danke für die Antwort 🙂