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Nach Aktienverkauf falscher Verlustverrechnungstopf verwendet?

DanielNeu
Autor ★
6 Beiträge

Guten Tag,

 

ich habe eine US-Aktie verkauft und dabei einen Gewinn gemacht. Dieser wurde zu einem Teil mit meinem "Verlustverrechnungstopf Aktien" ausgeglichen, so dass dieser jetzt auf "0 EUR" steht. Soweit, so gut.

 

Für den darüber hinausgehenden Teil hätte meiner Meinung nach zunächst der Freistellungsauftrag herangezogen und für den darüber hinausgehenden Teil wiederum die Kapitalertragssteuer einbehalten werden müssen. Tatsächlich ist beides nicht passiert. Stattdessen wurde der restliche Gewinn mit dem "Verlustverrechnungstopf Sonstige" verrechnet. Weiß jemand, wie das sein kann? Ich dachte immer, dass ein Finanzprodukt genau in EINEN der beiden Töpfe fällt, aber niemals gleichzeitig mit Verlusten aus beiden Töpfen verrechnet werden kann.

 

Ich lerne aber gerne dazu und bin für jeden Hinweis dankbar.

5 ANTWORTEN

CurtisNewton
Legende
3.809 Beiträge

Aktiengewinne werden mit Verlusten aus Aktien und sonstigen Verlusten verrechnet. Sonstige Gewinne können aber nur mit sonstigen Verlusten verrechnet werden. Warum es diese Asymmetrie gibt weiß vermutlich nicht mal das Bundesfinanzministerium genau.

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

DanielNeu
Autor ★
6 Beiträge

Danke!

apfelbaum
Autor ★★
12 Beiträge

Was schnell vergessen wird: Auch bei "Einzelaktien" gibt es REITs wie z.B. Realty Income, die steuerlich nicht als Einzelaktie behandelt werden, sondern idR wie ein Fonds. Das könnte hier der Fall gewesen sein.

paej
Mentor ★★★
3.126 Beiträge

@apfelbaum  schrieb:

 Auch bei "Einzelaktien" gibt es REITs wie z.B. Realty Income, die steuerlich nicht als Einzelaktie behandelt werden, sondern idR wie ein Fonds.


korrekt

 

 


@apfelbaum  schrieb:

Das könnte hier der Fall gewesen sein.


falsch

Dann wäre der Aktien-Verlusttopf  nicht ausgeglichen worden

 

 

apfelbaum
Autor ★★
12 Beiträge

Da haste Recht, kann hier so nicht sein 🙂

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