am 28.02.2023 19:11
Ich mach's kurz und schnell 🙂
Die Frage mag etwas trivial klingen, aber bin mir einfach nicht 100% sicher.
Angenommen mein Verlustverrechnungstopf ist -1000 Euro.
Ich habe ein paar Aktien an der Börse New York in USD. Wenn ich diese nun verkaufe mit einem Gewinn von 2.400 USD (= ca 2.240 Euro), wären das ja knapp 600 Euro Steuer.
1. Wird mein Verlustverrechnungstopf hier genauso dann angewandt wie bei reinen EUR-Verkäufen?
2. Oder wird gar erst mein Freistellungsauftrag in Anspruch genommen?
VG Oliver
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 28.02.2023 19:29
Vollkommen egal wo und in welcher Währung der Gewinn realisiert wird.
am 28.02.2023 19:32
Danke. Aber gilt auch die Reihenfolge so dass
zuerst Verlustverrechnungstopf (wenn vorhanden)
dann Freistellungsauftrag?
am 28.02.2023 19:35
Natürlich werden Verluste zuerst verrechnet.
Also wenn sie verrechenbar sind.
Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen.
am 28.02.2023 20:10
Dank nochmals für die schnelle Hilfe 🙂