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Verlustverrechnung ab 2021
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04.08.2020 15:31 - bearbeitet 04.08.2020 16:41
Verlustverrechnung als Stolperfalle
Stand: 04.08.2020, 14:24 Uhr
Eine Gesetzesänderung, die noch schnell im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht wurde, wird Anlegern ab 2021 Kopfzerbrechen bereiten. Kurzfristiges "Traden" mit Derviaten wird damit zum heiklen Risiko, aber auch Absicherungs-Strategien können zum Bumerang werden.
Bereits seit Anfang 2020 hat sich die Besteuerung von Verlusten aus Termingeschäften verändert. Wer wertlos verfallene Anteile oder Anleihen von Unternehmen oder verfallene Finanzderivate wie etwa Optionen gehandelt hat, kann daraus entstehende Verluste beim Verkauf innerhalb eines Jahres nur noch bis zu einer Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen aus Kapitalgeschäften verrechnen.
Dass Verluste aus wertlos verfallenen Finanzderivaten wie Optionen, Optionsscheinen oder Zertifikaten überhaupt steuerlich geltend gemacht werden konnten, war lange umstritten. Einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums, wonach eine solche Anrechnung nicht möglich sei, widersprach der Bundesfinanzhof (BFH) in mehreren Urteilen Anfang 2016.
Drei Töpfe zur Verrechnung
Seit 2020 ist nun für solche Finanzgeschäfte eine Obergrenze bei der Verlustverrechnung eingezogen. Die Regelung trifft auch Anleger, die etwa in Crowdfunding-Projekte, Sachwerte oder Anleihen investiert haben, die ebenfalls einen Totalverlust erleiden können. Verluste über die Obergrenze hinaus können ins nächste Jahr vorgetragen werden, wo aber ebenfalls die Deckelung bei 10.000 Euro greift.
Noch drastischer wird für einige Anleger aber die zweite Stufe der Gesetzesänderung, die ab 2021 greift: Denn dann können Verluste aus dem Handel mit Finanzprodukten, deren Wertentwicklung von Termingeschäften beeinflusst wird, steuerlich nur noch mit Gewinnen aus genau diesen Produkten (oder mit Gewinnen aus Stillhaltergeschäften) verrechnet werden. Die Deckelung der anrechenbaren Verlusthöhe liegt ebenfalls bei 10.000 Euro, ebenso besteht die Möglichkeit eines Vortrages ins Folgejahr. Damit sieht der Gesetzgeber drei Verlusttöpfe vor: Aktien, Termingeschäfte und andere Anlagen, etwa Anleihen und Fonds. Nur innerhalb der jeweiligen Töpfe können Verluste dann überhaupt noch verrechnet werden.
Möglich: Mehr Steuern als Gewinne
Die Regelungen haben gravierende Folgen: Wer hohe Gewinne und hohe Verluste durch intensive Handelstätigkeit erzielt hat, kann dadurch ab 2021 sogar mehr Steuern zahlen, als er Gewinne auf der Habenseite hat.
Eine Folge der neuen Regelung ist auch die direkte Versteuerung von Gewinnen aus Termingeschäften, eine direkte Verrechnung mit Verlusten ist nicht mehr vorgesehen. Die Anleger können sich die entsprechende Rückerstattung erst mit der Steuererklärung für das jeweilige Jahr wieder zurückholen - natürlich gedeckelt bis 10.000 Euro.
Nicht nur "heavy trader", bei denen hohe Gewinne aus Termingeschäften oft hohen Verlusten gegenüber stehen, stehen damit vor einem Problem. Sie müssen Gewinne voll versteuern, können aber Verluste nur bis 10.000 Euro pro Kalenderjahr anrechnen. Auch wer ein klassisches Aktien- oder Fondsdepot mit Derivaten absichern will, hat bei der Verrechnung entstehender Verluste eine neue Problemstellung. Nämlich dann, wenn den Verlusten aus der Absicherung keine Gewinne aus derselben Produktkategorie gegenüber stehen. So kann er nicht mehr die Absicherungsverluste etwa aus Optionsschein-Geschäften mit den Gewinnen seines Aktienportfolios steuerlich verrechnen.
Quelle: https://boerse.ard.de/anlagestrategie/steuern/verlustverrechnung-als-stolperfalle100.html
Beste Grüße
MMJ
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am 08.12.2020 09:45
Genau was @MMJ sagt.
Woher sollen wir wissen ob deine Verluste entstanden sind, weil du günstiger verkauft hast als gekauft oder weil du ausgeknockt wurdest?
Ohne die Info, die bisweilen nur du hast, kannst auch nur du die Frage beantworten.
Und wenn du das nicht sagen kannst solltest du vielleicht überdenken ob du wirklich mit Zertifikaten handeln solltest, aber das nur als gut gemeinter Rat weil es mir egal sein kann und mich nichts angeht bzw deine Entscheidung ist.
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD
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am 08.12.2020 09:51
haha ja stimmt sorry, hätte ich dazuschreiben sollen 😄
Wurde ausgeknockt... Ob dies jedoch nun als Verfall oder Totalverlust eingestuft wird kann ich beispielsweise nicht beurteilen...
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am 08.12.2020 09:56
@lusija schrieb:haha ja stimmt sorry, hätte ich dazuschreiben sollen 😄
Wurde ausgeknockt... Ob dies jedoch nun als Verfall oder Totalverlust eingestuft wird kann ich beispielsweise nicht beurteilen...
Dann kann ich @Zilch nur beipflichten. Denke mal genau darüber nach, was Du über Zertifikate und deren Handel weisst und welche Informationen Dir noch fehlen.
Was könnte ein "ausknocken" wohl sein?
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am 08.12.2020 10:16
haha ja keine Sorge, habe den Handel mit Zerifikaten auch eingestellt, war eine einmalige & schmerzliche Erfahrung 😄
also ich nehme mal an, dass ausnocken für Totalverlust steht, demensprechend folgener Punkt greift, richtig?
- Die Verrechnung von "Totalverlusten" erfolgt mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen, aber begrenzt auf 10 TSD EUR. Die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften kann nur mit Gewinnen aus Termingeschäften erfolgen. Verlustvortrag möglich, soweit die 10 TSD überschritten werden.
bedeuet, ich kann Aktiengewinne auch in 2021 mit diesen Totalverlusten bis 10 TSD gegenrechnen?
ist dieses Gesetzt denn überhaupt schon entgültig?
und aht es einen Einfluss, dass ich diese Totalverluste über 10 TSD bereits vor in Kraft treten realisiert habe?
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08.12.2020 10:22 - bearbeitet 08.12.2020 10:24
@lusija schrieb:haha ja keine Sorge, habe den Handel mit Zerifikaten auch eingestellt, war eine einmalige & schmerzliche Erfahrung 😄
Du hast also dazugelernt 😉
@lusija schrieb:also ich nehme mal an, dass ausnocken für Totalverlust steht, demensprechend folgener Punkt greift, richtig?
- Die Verrechnung von "Totalverlusten" erfolgt mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen, aber begrenzt auf 10 TSD EUR. Die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften kann nur mit Gewinnen aus Termingeschäften erfolgen. Verlustvortrag möglich, soweit die 10 TSD überschritten werden.
Richtig.
@lusija schrieb:... bedeuet, ich kann Aktiengewinne auch in 2021 mit diesen Totalverlusten bis 10 TSD gegenrechnen?
Nein. Aktiengewinne kannst Du eben nicht mit Verlusten aus Termingeschäften verrechnen. Nur mit Gewinnen aus Termingeschäften. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass Du Gewinne mit Termingeschäften realisieren müsstet. Das widerrum würde ein erneutes Investment in Termingeschäfte bedeuten, was Du allerdings ausgeschlossen hast.
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08.12.2020 10:29 - bearbeitet 08.12.2020 10:33
sorry, da habe ich mich wiederum wohl etwas unklar ausgedrückt. bei den Verlusten handelte es sich nicht um Termingeschäfte sondern "normale" Knock-out Zertifikate...
auf die Frage ob dieses Gesetzt denn schon entgültig ist, gibt es noch keine klare Antwort 😄 akutell werden meine Aktiengewinne noch mit Zertikikats-Totalverluste verrechnet...
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am 30.06.2021 08:36
Hallo MMJ,
ich beziehe mich auf deine Ausage:
"Damit sieht der Gesetzgeber drei Verlusttöpfe vor: Aktien, Termingeschäfte und andere Anlagen, etwa Anleihen und Fonds. Nur innerhalb der jeweiligen Töpfe können Verluste dann überhaupt noch verrechnet werden."
Ist dies jetzt tatsächlich so, daß Gewinne aus Aktien nicht mehr mit dem Verlusttopf aus "sonstigen Gewinne " verrechnet werden können?
Wie kann ich dann meinen Verlusttopf aus "sonstige Gewinne" leeren?
Indem ich statt Aktien Optionscheine kaufe?
Lieben Dank
Mampred
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am 30.06.2021 09:00
@Mampfred schrieb:Ist dies jetzt tatsächlich so, daß Gewinne aus Aktien nicht mehr mit dem Verlusttopf aus "sonstigen Gewinne " verrechnet werden können?
Doch, das ist weiterhin möglich.
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am 30.06.2021 09:19
Danke für Deine Antwort,
leider wird dies so von der Comdirect nicht verrechnet.
Ich habe eine großen Topf mit "Sonstige Gewinne" .
Comdirect rührt den Topf nicht an und bei Aktiengewinnen wird Kapitalertragsteuer.. verrechnet.
Macht das bei Comdirect das System oder wird das von Mitarbeitern eingegeben?
Vielen Dank
30.06.2021 10:55 - bearbeitet 30.06.2021 13:35
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30.06.2021 10:55 - bearbeitet 30.06.2021 13:35
Die Verrechnung passiert im Grunde natürlich automatisch, allerdings gab es in den letzten Monaten in diesem Bereich einige Turbulenzen. Inwieweit die zwischenzeitlich ausgeräumt und/oder korrigiert sind kann ich nicht sagen.
Schau doch mal im Persönlichen Bereich > Verwaltung > Steuerübersicht.
Dort sind in den obersten 4 Zeilen die Salden sowie die Verrechnungstopfstände angegeben.
Welchen Wert (mit Vorzeichen!) stehen dort für den Bereich "Sonstiges" (Zeilen 3 und 4)?

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