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Verlustbescheinigung

Newcomer2019
Autor ★★
31 Beiträge

Hallo miteinander, 

 

ich habe zwei Depots bei zwei Banken, auf Beiden zahle ich in ETF´s ein. Verkäufe wurden keine getätigt, nur Einzahlungen. 

 

Jetzt habe ich lange versucht herauszufinden, wo ich sehe, ob ich Verluste im Jahr hatte und eine Verlustbescheinigung beantragen müsste. 

Bei Comdirect wäre das unter dem Reiter Steuerübersicht. Wenn dort beim Verlustverrechnungstopf "0 €" steht, dann ist alles ok und ich muss nichts machen. Ist das richtig?

 

Auch, wenn das hier das falsche Forum ist, vielleicht kann mir doch jemand weiterhelfen. Wo finde ich so eine Übersicht bei Scalable Capital?

 

Jetzt habe ich grundsätzlich, glaube ich, bei dem Thema "Verlustbescheinigung" selber einen ganz schönen Gehirnknoten geflochten. Vielleicht könnt ihr mir beim entflechten helfen:

Mein Gedanke war die ganze Zeit, dass, wenn die ETF´s schlecht laufen würden, ich z.B.  fiktiv im ganzen Jahr 500 € eingezahlt hätte, die ETF´s aber nur 400 € im Portfolio wert wären, dann einen Verlust hätte und eine Verlustbescheinigung benötigen würde. 

Ich vermute inzwischen, dass das falsch ist und das hier der richtige Ansatz ist:

Dadurch, dass ich nichts verkauft  habe, kann ich auch keinen Verlust gemacht haben. Nur für realisierte Verluste (also in dem ich Anteile verkaufe) kann eine Verlustbescheinigung erstellt werden. 

Kann das sein? 

 

Sprich solange ich auf beiden Depots einfach nur ein einzahle und nichts verkaufe, brauche ich mich um das Thema Verlustbescheinigung gegen Ende des Jahres nicht

zu kümmern?

 

Ist eine Verlustbescheinigung grundsätzlich zwingend erforderlich, wenn man einen Verlust hätte und zwei Depots ?

 

Habe Sorge hier etwas zu vergessen oder misszuverstehen.

 

Vielen Dank euch

Grüße

 

 

 

11 ANTWORTEN

Thorsten_
Legende
3.815 Beiträge

Dein zweiter Gedanke ist richtig: "keine Verkäufe mit Verlust" bedeutet "keine Verluste".

Die Buchverluste (wenn du rote Positionen im Depot hast) interessieren in steuerlicher Hinsicht nicht.

 

Gleiches für Buchgewinne: solange du nicht mit Gewinn verkaufst, hast du keine Gewinne erzielt und musst diese nicht versteuern.

 

Eine Verlustverrechnung ist nie zwingend erforderlich. Wann sie trotzdem Sinn machen kann, können andere hier besser erklären 😉 

GetBetter
Legende
7.316 Beiträge

Den übernehme ich noch den einen Punkt, den @Thorsten_ offen gelassen hat:

 


@Newcomer2019  schrieb:

Ist eine Verlustbescheinigung grundsätzlich zwingend erforderlich, wenn man einen Verlust hätte und zwei Depots ?


Zwingend (i.S.v. vorgeschrieben) ist die nie, sie kann unter gewissen Umständen aber sinnvoll sein.

Exkurs: Wenn Du tatsächlich mal Verluste realisieren solltest, dann werden diese Broker-intern im entsprechenden Verlustverrechnungstopf gesammelt. Dort verbleiben sie solage, bis sie mit realisierten Gewinnen verrechnet werden können. Da es hierfür nach aktueller Gesetzeslage keine zeitliche Befristung gibt können diese Verluste beliebig lange stehen bleiben.

 

Falls Du allerdings mal alle Aktivitäten bei einem Broker beendest, dann können ja keine Gewinne mehr entstehen. In einem solchen Fall macht es Sinn sich eine Verlustbescheinigung ausstellen zu lassen. Diese reichst Du zusammen mit Deiner Steuererklärung beim Finanzamt ein und machst diese Verluste damit "auf höherer Ebene" geltend. Diese können zwar weiterhin nicht mit anderen Einkunftsarten (Gehalt, Vermietung etc.) verrechnet werden, sehr wohl aber mit Gewinnen die bei anderen Brokern entstanden sind und für die mangels ausreichendem Freistellungsauftrag Steuern abgeführt wurden.

Newcomer2019
Autor ★★
31 Beiträge

Vielen Dank für eure schnelle Hilfe. 

Was wäre ich nur ohne dieses Forum 🙂

 

Um nochmal ganz sicher zu gehen, weil mir der Begriff Buchverlust nicht bekannt ist: 

Solange ich in meine ETF´s auf beiden Banken nur bespare und nichts verkaufe, brauche ich mich für die Verlustbescheinigung nicht zu interessieren? Egal, wie die ETF´s laufen?

 

Grüße

 

Fix1
Experte ★★
425 Beiträge

Kurz und knapp: jawoll! 🙂

 

Buchverlust ist ein Verlust, den du (noch) nicht durch einen Verkauf realisiert hast. 

 

Beispiel:

Du hast für ETF-Anteile im Laufe des Jahres für 500 EUR gezahlt.

Am 31.12.01 ist der Kurs der Anteile auf 400 EUR gefallen.

 

Ergebnis:

Du hast zum 31.12.01 einen sogenannten Buchverlust in Höhe von 100 EUR. Dieser ist noch nicht realisiert und damit steuerlich komplett uninteressant.

 

Erweiterung des Beispiels:

Du verkaufst die Anteile am 10.01.02 für insgesamt 420 EUR.

 

Ergebnis:

Jetzt hast du einen Verlust in Höhe von 80 EUR realisiert.

 

Ich hoffe, ich konnte helfen!

Newcomer2019
Autor ★★
31 Beiträge

Ja, vielen Dank @Fix1 

 

Um das Beispiel final fertig zu konstruieren und damit meine letzte Frage: 

Wenn ich auf einer anderen Bank 100 € Gewinn gemacht hätte und ich würde das ausgleichen wollen, erst dann käme für meine 80 € Verlust die Verlustbescheinigung zu tragen? 

 

Wie man sich manchmal an so einfachen Sachen gedanklich aufhängt 😄

GetBetter
Legende
7.316 Beiträge

@Newcomer2019  schrieb:

Solange ich in meine ETF´s auf beiden Banken nur bespare und nichts verkaufe, brauche ich mich für die Verlustbescheinigung nicht zu interessieren? Egal, wie die ETF´s laufen?


Korrekt. Eine Verlustbescheinigung bescheinigt nur tatsächlich realisierte Verluste.

Realisiert ist ein Verlust dann, wenn Du durch den Verkauf weniger Geld erlöst als Du vorher beim Kauf gezahlt hast.

Also: Kein Verkauf, kein realisierter Verlust. *

 

Einen Buchverlust hast Du, wenn Deine Papiere momentan weniger wert sind als Du ursprünglich bezahlt hast, diese vorübergehenden Verluste aber nur in den Büchern stehen und mangels Verkauf (noch) nicht realisiert wurden.

 

* Ausnahmefälle wie Liquidierung eines ETFs o.ä. mal unberücksichtigt gelassen.

Fix1
Experte ★★
425 Beiträge

@Newcomer2019  schrieb:

Ja, vielen Dank @Fix1 

 

Um das Beispiel final fertig zu konstruieren und damit meine letzte Frage: 

Wenn ich auf einer anderen Bank 100 € Gewinn gemacht hätte und ich würde das ausgleichen wollen, erst dann käme für meine 80 € Verlust die Verlustbescheinigung zu tragen? 


Jawoll, wieder ein knappes "ja!" 🙂

GetBetter
Legende
7.316 Beiträge

@Fix1  schrieb:

@Newcomer2019  schrieb:

Ja, vielen Dank @Fix1 

 

Um das Beispiel final fertig zu konstruieren und damit meine letzte Frage: 

Wenn ich auf einer anderen Bank 100 € Gewinn gemacht hätte und ich würde das ausgleichen wollen, erst dann käme für meine 80 € Verlust die Verlustbescheinigung zu tragen? 


Jawoll, wieder ein knappes "ja!" 🙂


Aber um keinen falschen Eindruck zu erwecken: Auch hier wäre eine Verlustbescheinigung zwar möglich, aber eben nicht zwingend. Solange Du bei der Verlust-Bank weiterhin ETFs besparst und mutmaßlich zukünftig auch Gewinne realisieren wirst, kannst Du auf die Verlustbescheinigung verzichten und die 80 € im Verrechnungstopf stehen lassen.

 

Das ist eigentlich das üblichere weil unaufwändigere Vorgehen.

Thorsten_
Legende
3.815 Beiträge

Und solange deine Gewinne den (dann hoffentlich eingereichten) Freistellungsauftrag nicht überschreiten, zahlst du darauf eh keine Steuern.