am 13.12.2025 19:31
Hallo zusammen,
ich habe länger eine paar Aktien von Varta gehalten. Leider wurde ich wie alle Aktionäre enteignet (die Aktie wurde auf wertlos gestellt).
Ich würde gerne den steuerlichen Verlust geltend machen. Eine Stimme sagte mir die Comdirect verrechnet das intern gegen, andere, wie dieser Artikel sagt, man müsse ich eine Verlustbescheinigung holen.
Kann mir jemand weiterhelfen, wie es bei der Comdirect gehandhabt wird?
Falls ja, wo kann ich die Verlustbescheinigung beantragen?
Viele Grüße und besten Dank
am 13.12.2025 19:45
https://www.comdirect.de/cms/docs/cori6813.pdf
Das nennt sich gegenwertlose Ausbuchung.
Der Verlust wird bankseitig entsprechend verrechnet.
am 13.12.2025 19:55
Super, vielen Dank @Inkognito. D.h. steuerlich wurden auf meine restlichen Gewinne weniger Abgeltunggsteuer bankseitig abgeführt und meine Verluste auszugleichen?
Kann man es einsehen, wo der Verlust bankseitig verrechent wurde? Dazu muss man ja eine Benachrichtigung bekommen haben richtig?
Oder muss ich dazu noch das Formular ausfüllen, um es bankseitig zu verrechnen?
am 13.12.2025 20:06
Ich sehe in meiner Postbox habe ich mehrere Messages dazu bekommen:
vom März:
VARTA AG Inhaber-Aktien o.N. WERTLOSE TITEL wir haben Ihrem Depot entnommen: VARTA AG Wertpapier-Kenn-Nr. A0TGJ5 Inhaber-Aktien o.N. STK XX,YYY GIROSAMMELDEPOT Referenzierungsnummer 1ZZZ Die Kapitalherabsetzung auf 0,00 EUR wurde am 11.03.2025 ins Handelsregister eingetragen. Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Ausbuchung aller Aktienbestände aufgrund Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 11.12.2024 und des Landgerichts Stuttgart vom 23.01.2025
Im September
Steuerliche Behandlung: Verfall von Optionsscheinen Nr. ZZZZZ vom 19.03.2025 Stk. -XX,YYY VARTA AG O.N. , WKN / ISIN: A0TGJ5 / ZZZZ Kapitalertragsteuer (2) (8) EUR ... Solidaritätszuschlag EUR ... Kirchensteuer EUR ... _____________________ erstattete Steuern EUR <finalerBetrag>___________
Der finale Betrag wurde mir auch meinem Konto gutgeschrieben. Es ist ungefähr ein Viertel meines damaligen Aktienbetrags. Sprich die Kapitalertragssteuer wurde mir gut geschrieben, danach hat sich die Sache denke ich erledigt, ohne das ich etwas steuerlich beachten musse, weil es in der Bank abgehandelt wurde richtig?
13.12.2025 21:28 - bearbeitet 13.12.2025 21:43
„…danach hat sich die Sache denke ich erledigt, ohne das ich etwas steuerlich beachten musse, weil es in der Bank abgehandelt wurde richtig?“
Ja