am 05.12.2024 11:37
Ich habe die Verlustbescheinigung beantragt (online) und ich möchte das rückgängig machen, scheint aber nicht zu gehen.
Kann man das nicht rückgängig machen?
am 05.12.2024 11:42
Du kannst es mal über die Hotline versuchen. Aber höchstwahrscheinlich wollen sie dann auch noch etwas schriftliches von dir.
Grundsätzlich ist das aber auch kein großes Problem. Du gibst den Verlust einfach bei deiner Steuererklärung für das besagte Jahr an, und dann wird dieser Topf beim Finanzamt geführt. Um ihn zu nutzen musst du dann eben in den Jahren in denen du das willst eine Anlage KAP ausfüllen.
am 05.12.2024 11:45
@SCiruelos schrieb:Ich habe die Verlustbescheinigung beantragt (online) und ich möchte das rückgängig machen, scheint aber nicht zu gehen.
Kann man das nicht rückgängig machen?
Nein.
Der Antrag auf Erstellung einer Verlustbescheinigung ist unwiderruflich.
https://apps.datev.de/help-center/documents/9296997
am 05.12.2024 11:49
Ich denke damit kannst du dir den Anruf in der Hotline sparen.
am 05.12.2024 12:36
Besten Dank.
Was passiert wenn ich die Verlustbescheinigung beantrage und am Ende des Jahres kein Verlust realisiert wird (weil zum Beispiel ich gewinne realisiere nach dem 15. Dezember).
Und noch eine Frage: ETFs zählen nicht in das Aktien Gewinn/Verlust Saldo, richtig? Es sind einzelne Aktien gegen einzelne Aktien was da zählt.
am 05.12.2024 12:47
Verluste aus ETFs und Verluste aus Aktien landen in verschiedenen Töpfen.
Wenn du eine Verlustbescheinigung angefordert hast, am Jahresende aber keine Verluste mehr vorhanden sind, bekommst du vermutlich eine Bescheinigung über einen Verlust in Höhe von 0 €.
am 05.12.2024 12:49
@SCiruelos schrieb:Besten Dank.
Was passiert wenn ich die Verlustbescheinigung beantrage und am Ende des Jahres kein Verlust realisiert wird (weil zum Beispiel ich gewinne realisiere nach dem 15. Dezember).
Und noch eine Frage: ETFs zählen nicht in das Aktien Gewinn/Verlust Saldo, richtig? Es sind einzelne Aktien gegen einzelne Aktien was da zählt.
Wenn ein Verlusttopf zum Ende des Jahres leer ist dann wird der eben mit 0,00€ bescheinigt. 🙂
Dann kannst du die Bescheinigung ablegen und musst das FA damit nicht belästigen.
ETFs liefern Sonstige Erträge.
Verluste werden mit Aktien-Gewinnen verrechnet. Umgekehrt jedoch nicht.
am 06.12.2024 10:22
Besten Dank, das ist interessant.
Wie werden Verluste und Gewinne aus Zertifikaten/Derivaten behandelt? Genauso wie Aktien? Oder sind das auch "Sonstige Erträge"?
am 06.12.2024 10:25
@SCiruelos schrieb:Besten Dank, das ist interessant.
Wie werden Verluste und Gewinne aus Zertifikaten/Derivaten behandelt? Genauso wie Aktien? Oder sind das auch "Sonstige Erträge"?
Hm..
"Verlustverrechnungstopf Aktien" und "Verlustverrechnungstopf Sonstige" haben m.E. für sich selbst sprechende Bezeichnungen
Gruß Crazyalex