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Teilausführung Gebühren

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Wenn man im LiveTrading mit Limit eine Order aufgibt, z.B. Verkauf von 80.200 Zertifikaten mit Limit 0,001 EUR, und diese Order dann in mehreren Teilen ausgeführt wird, zahlt man dann nur einmal die Provision in Höhe von 9,90 Euro oder mehrfach?

 

Frage 2: Wenn die Order in 80.200 einzelnen Teilen ausgeführt würde, zahlte man dann 793.980 EUR Provision?! (Man hat ja keinen Einfluss darauf, in wie vielen Teilen die Order ausgeführt wird.)

16 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@Thorsten_  schrieb:

Das ist bitter


Das ist überhaupt nicht bitter, das ist unwirksam. Eine Klausel, wonach dem Kunden Ordergebühren in Millionenhöhe entstehen können, ohne dass er dies erkennen kann, benachteiligt den Kunden unangemessen.

 

Und wenn diese Klausel noch nichtmal explizit im Preis-/Leistungsverzeichnis zu finden ist, sondern irgendwie zwischen den Zeilen rausgelesen werden muss, ist sie gleich 3 mal nicht gültig.

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

im PLV wird unter C. I. "An- und Verkauf" im Abschnitt zum LiveTrading unter "Wichtiger Hinweis" darauf hingewiesen:

 

 

Die ersten beiden Sätze beziehen sich auf das LiveTrading. Der letzte Satz auf Ausführungen an Börsenplätzen (z. B. Soforthandel).

 

Gruß

Erik

 

 

 

cestmoi
Mentor ★
1.216 Beiträge

@SMT_Erik  schrieb:

... Das extreme Beispiel von @ehemaliger Nutzer wäre rein theoretisch denkbar. Aber mal Hand auf's Herz, das halte ich für eher unwahrscheinlich. 😉

 

Gruß

Erik


Nö... ich hatte seinerzeit das Glück, bei etwa um 70' Anteilen "nur" 2x Gebühr bezahlen zu müssen ... weil irgendwie die 50' nicht in einem Auftrag (Verkauf Limit, nicht als Stop Loss) nicht akzeptiert wurden.
Also mal anderstrum: egal, ob 1, 10 ,100, 1.000, 10.000, oder 100.000 - Die Gutschrift kann 10€ Betragen, die Provision ist 9,90€ oder gar noch mehr.
Sollte man nur sauber dokumentieren und nicht mit "das kommt so selten vor, das müssen wir nicht in PLV aufnehmen".

Dr. Snuggles
Experte ★★
478 Beiträge

@SMT_Erik 

Bitte mal weitergeben, dass man das auch klarer schreiben kann. Hier muss der geneigte Leser offenbar den kleinen Zusatz "dem außerbörslichen Handel von comdirect" im Kopf behalten, um dann 10 Zeilen später den Begriff "Börsenplatz" zu finden, der hier offenbar die Unterscheidung ausmacht. Es sind noch zwei Zeilen Platz in der rechten Spalte. Da kann man also noch problemlos den Hinweis im Hinweis unterbringen, dass dies explizit nicht für Live Trading gilt...

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@Dr. Snuggles  schrieb:

@SMT_Erik 

Bitte mal weitergeben, dass man das auch klarer schreiben kann. Hier muss der geneigte Leser offenbar den kleinen Zusatz "dem außerbörslichen Handel von comdirect" im Kopf behalten, um dann 10 Zeilen später den Begriff "Börsenplatz" zu finden, der hier offenbar die Unterscheidung ausmacht. Es sind noch zwei Zeilen Platz in der rechten Spalte. Da kann man also noch problemlos den Hinweis im Hinweis unterbringen, dass dies explizit nicht für Live Trading gilt...


Könnte man so machen, aber die eigentlich korrekte Lösung wäre eine Deckelung der Gebühr, so dass diese nicht im Extremfall 1 Mio. und mehr betragen kann, wenn z.B. die Software vom LiveTrading-Partner spinnt und jedes Zertifikat einzeln ausführt.

Dr. Snuggles
Experte ★★
478 Beiträge

@ehemaliger Nutzer 

Das wäre definitv noch der andere Umstand, der zu korrigieren wäre. Ich bin jetzt kein Anwalt, aber sicher wird in so einem Fall irgendein Anwalt das PLV an dieser Stelle für unklar erklären können und die codi wird zur Erstattung gezwungen werden. Aber ist nur meine Einschätzung.

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

 

Hallo zusammen,

 

ich werde eure Anregungen gerne weiterleiten.

 

Gruß

Erik