am 23.11.2020 12:51
@Enjineer schrieb:Nun gut, wenn du generell kein Misstrauen gegen die Comdirect hegst, dann solltest du dich doch damit abfinden können, dass du durch deine Abrechnungen, welche den Kaufvertrag über das in der Abrechnung angegebene Wertpapier zwischen dir und der Comdirect belegen, im Falle einer Insolvenz einen Herausgabeanspruch hast.
Ja eben nicht. Der Kaufvertrag bringt mir im theoretischen Fall einer Insolvenz des depotführenden Instituts herzlich wenig, solange meine Investition nicht tatsächlich und nachweislich im Depot (um nicht das Wort "Schließfach" zu verwenden) verbucht worden ist. Denn nur der Depotinhalt ist Sondervermögen und damit nicht Teil der der Insolvenzmasse. Sollte demnach nichts real verbucht worden sein, dann existiert das Sondervermögen faktisch nicht und der Kaufvertrag nützt mir im Insolvenzfall wenig.
@Enjineer schrieb:Und der Nachtrag ist nicht ganz unpassend, denn sobald du das Geld, sei es durch Überweisen auf ein Konto oder durch Investieren in Wertpapiere steckst, und das Geld nicht mehr in deinem unmittelbaren Besitz hast, kannst du dir nie sicher sein, dass die Zahlen, die in deinem Depot oder auf deinem Konto stehen, auch wirklich mit einem Gegenwert verbunden sind.
Deine Aussage stimmt wiederum nur bedingt und trifft nur auf Sichteinlagen (Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten) zu. Sichteinlagen sind kein Sondervemögen, anders als die Wertpapiere in einem Depot ("Schließfach"). Siehe dazu meinen Kommentar im Abschnitt zuvor. Das einizige "Geld", das ich der Bank sozusagen "anvertraue" ist das Geld, was auf dem Verrechnungskonto/Girokonto habe, nicht aber das Asset, der in meinem Depot liegt.
am 23.11.2020 13:06
@C0mdirect schrieb:
@Enjineer schrieb:Nun gut, wenn du generell kein Misstrauen gegen die Comdirect hegst, dann solltest du dich doch damit abfinden können, dass du durch deine Abrechnungen, welche den Kaufvertrag über das in der Abrechnung angegebene Wertpapier zwischen dir und der Comdirect belegen, im Falle einer Insolvenz einen Herausgabeanspruch hast.
Ja eben nicht. Der Kaufvertrag bringt mir im theoretischen Fall einer Insolvenz des depotführenden Instituts herzlich wenig, solange meine Investition nicht tatsächlich und nachweislich im Depot (um nicht das Wort "Schließfach" zu verwenden) verbucht worden ist. Denn nur der Depotinhalt ist Sondervermögen und damit nicht Teil der der Insolvenzmasse. Sollte demnach nichts real verbucht worden sein, dann existiert das Sondervermögen faktisch nicht und der Kaufvertrag nützt mir im Insolvenzfall wenig.
@Enjineer schrieb:Und der Nachtrag ist nicht ganz unpassend, denn sobald du das Geld, sei es durch Überweisen auf ein Konto oder durch Investieren in Wertpapiere steckst, und das Geld nicht mehr in deinem unmittelbaren Besitz hast, kannst du dir nie sicher sein, dass die Zahlen, die in deinem Depot oder auf deinem Konto stehen, auch wirklich mit einem Gegenwert verbunden sind.
Deine Aussage stimmt wiederum nur bedingt und trifft nur auf Sichteinlagen (Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten) zu. Sichteinlagen sind kein Sondervemögen, anders als die Wertpapiere in einem Depot ("Schließfach"). Siehe dazu meinen Kommentar im Abschnitt zuvor. Das einizige "Geld", das ich der Bank sozusagen "anvertraue" ist das Geld, was auf dem Verrechnungskonto/Girokonto habe, nicht aber das Asset, der in meinem Depot liegt.
Du kannst das Kind nennen wie du möchtest, aber wenn das Institut deine "gekauften" Wertpapiere nicht für dich kauft oder dein "eingezahltes" Geld nicht mit dir verlinkt und der Wert dir somit nicht zugeordnet ist, ist das Kind in den Brunnen gefallen.
Mir gehts ja nur darum, dass du da dem Insitut, dem du dein Geld anvertraust, auch vertrauen musst, dass sie genau das tun was sie dir versprechen, sprich, Wertpapiere kaufen und/oder das Geld dir zuordnen das du bei ihnen angelegt hast.
am 23.11.2020 13:06
am 23.11.2020 13:06
Hallo @ehemaliger Nutzer und @C0mdirect,
wir verleihen nicht und verfügen auch nicht anderweitig über Kundenbestände.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 23.11.2020 13:08
@Necoro schrieb:@C0mdirect: Gerade bei US-Aktien halte ich das Thema "Verwahrung per Wertpapierrechnung" für viel gravierender, weil du, egal was CoDi/CoBa macht, keinen Eigentumsanspruch, sondern nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen eine tendenziell recht lange Kette an Treuhändern hast.
Das mag alles zutreffend sein, was du schreibst. Der Fokus lag in diesem Beitrag jedoch auf dem Thema praktische Verwahrung von Wertpapieren durch die Commerzbank und Rückgabe der Wertpapeier im Insolvenzfall im Zusammenhang mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG).
am 23.11.2020 13:30
@SMT_Jan-Ove schrieb:Hallo @ehemaliger Nutzer und @C0mdirect,
wir verleihen nicht und verfügen auch nicht anderweitig über Kundenbestände.
Das würde ich auch nicht vermuten.
Aber wird intern gelegentlich geprüft, ob die Summe aller Wertpapiere in den Kundendepots tatsächlich bei Clearstream vorhanden ist?
am 23.11.2020 14:02
am 23.11.2020 14:02
Hallo @ehemaliger Nutzer,
ja, es gibt solche Abstimmprozesse zwischen uns und den Lagerstellen.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 24.11.2020 06:55
Ich würde gern mal ein grundsätzliches Problem dieses Threads anmerken. Im vorliegenden Fall gibt es zwei Möglichkeiten:
In beiden Fällen wäre die Antwort der Bank dieselbe. Wer der Bank vertraut, wird die Antwort akzeptieren; wer ihr nicht vertraut, müsste ihr skeptisch gegenüberstehen. Wenn das Vertrauen bereits im grundlegenden Aufgabenbereich der Bank fehlt, warum sollte es dann bei der Kundenkommunikation vorhanden sein? ![]()
Viele Grüße
Weinlese
am 24.11.2020 07:55
@Weinlese nun zerstöre doch nicht alles mit deiner Logik 😉
am 24.11.2020 08:06
am 24.11.2020 08:08
@huhuhu schrieb:
och, da kenne ich aber noch einen
Grüße
P.....
Volltreffer!
Gruß Crazyalex