am 21.11.2020 13:31
Die Comdirect sagt dazu Folgendes:
Für Wertpapierdepots ist ein Einlagensicherungsschutz nicht notwendig. Die Wertpapiere sind Eigentum des Kunden und werden von comdirect nur verwahrt. Als Kunde können Sie jederzeit die Herausgabe der Wertpapiere verlangen.
Quelle: https://www.comdirect.de/cms/sicherheit-einlagensicherungsfonds.html
Es soll im Folgenden explizit nur um Aktien und um physisch replizierende Aktien-ETFs gehen (nicht um Anleihen, Zertifikate, Optionsscheine, ETCs, Swaps etc.).
Wertpapiere sind also grundsätzlich das Eigentum des Depotinhabers. Das Finanzinstitut verwahrt die Wertpapiere lediglich für den Depotinhaber treuhänderisch. Somit sind die Wertpapiere in Falle einer Insolvenz des Geldinstituts nicht Teil der Insolvenzmasse.
Doch was bedeutet es, wenn das Finanzinstitut die Wertpapiere nicht zurückgeben kann?
Anleger könnten dann ihre Aktien nicht mehr verkaufen oder das Depot auf ein anderes Finanzinstitut übertragen. So ist es vorstellbar, dass das Finanzinstitut einen Kundenauftrag zum Beispiel zum Kauf von Apple-Aktien im Wert von 10.000 Euro gar nicht ausführt, sondern die Wertpapiere nur scheinbar im Depot verbucht und das Geld anderweitig verwendet.
Denkbar wäre, dass das Finanzinstitut die Wertpapiere des Kunden entgegen aller Absprachen und im Anschein, es seien die eigenen, verleiht - sei es im Rahmen von Pensionsgeschäften oder um durch Leerverkäufe entstandenen Lieferverpflichtungen nachzukommen. Diesen Präzedenzfall hat es in Deutschland zwar bisher noch nicht gegeben, jedoch mehrfach in den USA während der Finanzkrise 2008/2009.
Sollte das Finanzinstitut dann zum Beispiel zahlungsunfähig werden und seiner Pflicht zur Rückgabe der Wertpapiere an den Kunden nicht nachkommen können, greift das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Dieses Gesetz und die entsprechende Regelung gibt es seit 1998.
Ist die Bank pflichtwidrig außer Stande, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben, so besteht neben der Haftung der Bank im Entschädigungsfall ein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Der Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtung ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent des Wertes dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwert von 20.000 Euro.
Wenn ich also ein Depotvermögen von 100.000 € habe, wäre der Entschädigungsanspruch maximal auf 20.000 € begrenz. Das ist heftig!
Mich würde interessieren, ob Wertpapiere zu 100% (und nicht etwa scheinbar) im Depot verbucht werden, so dass die Wertpapiere im Falle einer Insolvenz der Commerzbank AG auch herausgegeben werden?
am 21.11.2020 13:52
@C0mdirect: Gute Frage. Meines Dafürhaltens darf/kann es nicht sein, dass ein Broker Wertpapiere nicht zurückgeben kann. Die Wertpapiere gehören dem Kunden, nicht der Bank.
Wo hast Du das her, dass ein Broker sich so verhalten könnte?
Grüße,
Andreas
am 21.11.2020 13:58
Hallo digitus:
Hier eine Quelle:
am 21.11.2020 14:05
@C0mdirect schrieb:Hier eine Quelle:
Naja, das Beispiel mit den Siemensaktien ist etwas weit hergeholt und die Geschichte mit Phoenix Kapitaldienst läuft unter der Überschrift "grauer Kapitalmarkt".
Bisher klingt es für mich eher nach Panikmache ![]()
Grüße,
Andreas
am 21.11.2020 14:21
Interessant ist, dass der Gesetzgeber das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) überhaupt ins Leben gerufen hat. Der Gesetzgeber muss sich dabei schon etwas gedacht haben.
Zugegebenermaßen ist es unwahrscheinlich, dass das Finanzinstitut im Insolvenzfall die Wertpapiere nicht herausgibt. Dennoch mache ich mir schon länger Gedanken darüber, ob die Wertpapiere immer zu 100% im Depot verbucht werden oder ob es auch Luftbuchungen gibt. Das Verleihen der Wertpapiere der Kunden (ohne dass der Kunde davon weiß) im Zusammenhang mit Lieferverpflichtungen des Brokers bei Leerverkäufen ist nicht so abwegig wie man meint.
Es gab genügend Finanzskandale in der Vergangenheit. Spätestens seit dem Wirecard-Fall ist das Vertrauen in Wirtschaftsprüfungsinsitute und Finanzaufsichtsbehörden nicht mehr uneingeschränkt gegeben.
21.11.2020 14:52 - bearbeitet 21.11.2020 15:12
21.11.2020 14:52 - bearbeitet 21.11.2020 15:12
@C0mdirect schrieb:Interessant ist, dass der Gesetzgeber das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) überhaupt ins Leben gerufen hat. Der Gesetzgeber muss sich dabei schon etwas gedacht haben.
Hallo,
wir haben wohl auch Gesetze die den Gedanken daran zestreuen, dass der Gesetzgeber sich dabei etwas (vernünftiges) gedacht haben könnte. Aber bei der Einlagensicherung brauchen wir m.E. nur an Franklin D. Roosevelt, The Great Depression und den New Deal zu denken, um zu verstehen, wie notwendig ein Gesetzlicher Rahmen ist.
Für jedes dusselige Sparbuch, jedes Festgeldangebot, muss eine Bank auch investieren, um die Erträge anbieten zu können. Wegen dieses Risikos halte ich eine gesetzliche Pflicht zu einer vollständigen Versicherung der Einlagen und Sondervermögen durch die Banken für geboten. Da dürfte es m.E. gar keine Grenze Geben. Auch nicht 100000 €. Die Banken könnten dann über Audits bei der oder den Rückversicherungen um günstige Versicherungsbeiträge werben.
Gruß: KWie2
... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...
am 21.11.2020 15:55
Hallo zusammen,
hier kann ich glaube ein wenig beruhigen.
Herstatt, sagt den älteren hier bestimmt noch etwas.
Die damals sehr wenigen betroffenen Aktienbesitzer sind noch einmal mit einem hellblauen Auge davon gekommen, soll heißen Sie mussten einige Zeit warten.
Übrigens, einer der Hauptakteure läuft heute quietsch fidel durch Köln ![]()
Grüße
P.hu
21.11.2020 17:23 - bearbeitet 21.11.2020 17:45
21.11.2020 17:23 - bearbeitet 21.11.2020 17:45
Hallo @C0mdirect
Interessante Frage, die du da aufkommen lässt.
In Amerika ist alles möglich, solch Sachen wohl auch eher. Du sagst selber, dass in Deutschland sowas noch nicht passiert ist. Aber das heißt nicht, dass es nicht passiert.
Ich frage jetzt aber mal was anderes: Welche Alternative hast du?
Entweder das Risiko eingehen oder nicht.
Deshalb mache ich mir über sowas kaum Gedanken. Erstmal muss sich ankündigen, dass die Commerzbank insolvent gehen könnte. Dann kannst du sicher sein wird nichts übertragen sondern umgehend verkauft - geht schneller 😉
Und solange das nicht in Sicht ist, ist es mir ehrlich gesagt egal ob die "verliehen" werden. Heutzutage ist doch alles digital. Nirgends wird bei einem Kauf eine Aktie, gedruckt auf Papier, zur Bank geschickt und dort verwahrt. Alles digital, wie dein Geld auf dem Konto. Das befindet sich auch nicht im einem Tresor an das du heran kommst sondern sind in bits und bytes irgendwo niedergeschrieben.
Auf Grund fehlender Alternativen ist es eine interessante Frage, deren Antwort für mich aber nichts ändert.
Edit: @huhuhu Wenn einer der Hauptakteure mit über 80 (das Ganze ist ja fast 50 Jahre her!) noch quietschfidel durch die Gegend läuft ist's doch schön.
am 21.11.2020 17:55
@Zilch schrieb:
I
Edit: @huhuhu Wenn einer der Hauptakteure mit über 80 (das Ganze ist ja fast 50 Jahre her!) noch quietschfidel durch die Gegend läuft ist's doch schön.
Ja, und wenn dieser damals die Leute xxxxxxxxxx und Verascht hat,
und ja , wenn dieser noch heute ein nicht unerhebliches Ruhegeld kassiert,
und ja , wenn noch heute geschädigte von Sozialhilfe leben müssen,
ja, dann hast Du recht.
...und ja, ich kann mir nicht vorstellen, wärst Du davon betroffen gewesen
das Du Ihn gerne quietsch fidel... sehen möchtest würdest wollen, oder so ähnlich.
Nichts für ungut.
Schönen Abend
P.....
21.11.2020 18:07 - bearbeitet 21.11.2020 18:21
21.11.2020 18:07 - bearbeitet 21.11.2020 18:21
@Zilch schrieb:Hallo @C0mdirect
Ich frage jetzt aber mal was anderes: Welche Alternative hast du?
Entweder das Risiko eingehen oder nicht.
Hallo @Zilch,
die Alternativen wären allesamt schlechter als ein Wertpapierdepot. Das Restrisiko, die Wertpapiere im Falle einer Insolvenz der Commerzbank nicht zurück zu erhalten, gehe ich ein.
Ich versuche das Risiko weiter zu reduzieren, indem ich Wertpapierdepots bei verschiedenen Finanzinstituten eingerichtet habe.
@Zilch schrieb:Heutzutage ist doch alles digital. Nirgends wird bei einem Kauf eine Aktie, gedruckt auf Papier, zur Bank geschickt und dort verwahrt. Alles digital, wie dein Geld auf dem Konto. Das befindet sich auch nicht im einem Tresor an das du heran kommst sondern sind in bits und bytes irgendwo niedergeschrieben.
Das stimmt. Die Wertpapiere werden heutzutage nur als digitale Information in Form von Bits und Bytes auf den Servern des Brokers hinterlegt. Man hat die Aktie also nicht in Papierform im Depot/in der Hand.
Dennoch stellt sich für mich die Frage, wie es sich verhält, wenn das Finanzinstitut die Wertpapiere des Kunden im Anschein, es seien die eigenen Wertpapiere, verleiht bzw. mit dem Kundengeld, das eigentlich für den Kauf eines Wertpapiers vorgesehen war, etwas völlig anderes anstellt und die Wertpapiere nur zum Schein im Depot verbucht. Im Falle einer Insolvenz des Finanzinstituts wären nämlich die zum Schein verbuchten Wertpapiere durch nichts gedeckt, weil das Finanzinstitut das Kundengeld nicht treuhänderisch verwaltet, sondern für eigene Zwecke rechtswidrig veruntreut hat. In diesem Fall spielt es auch keine Rolle, ob die Wertpapiere als Bits und Bytes oder in Papierform hinterlegt sind, weil ja der Wertpapierauftrag des Kunden überhaupt nicht ausgeführt / nur zum Schein ausgeführt worden ist und somit auch kein Wertpapier im Depot verwahrt wird.
@Zilch schrieb:Erstmal muss sich ankündigen, dass die Commerzbank insolvent gehen könnte.
Ich behaupte nicht, dass die Commerzbank insolvent gehen wird. Man sollte aber nicht verschweigen, dass die Commerzbank sich seit dem Finanzcrash 2008 nicht nachhaltig erholt hat, schlimmer noch: die Commerzbank leidet in dem Niedrigzinsumfeld stark an einer Ertrags- und Eigenkapitalerosion. Das wirtschaftliche Leid der Commerzbank spiegelt sich sehr deutlich im Kursverfall der vergangenen 10 Jahre wieder. Vor diesem Hintergrund würde ich schon gerne wissen, wie sicher die Wertpapiere im Depot im Falle einer möglichen Pleite der Commerzbank sind.