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Selbst + Dritte Person HV

warrenmenue
Autor ★
6 Beiträge

Entstehen mir zusätzliche Kosten, wenn ich auf dem Antwortformular zur Eintrittskartenbestellung für eine HV die Option "Selbst + Dritte Person" ankreuze und werden die Stimmrechte meiner Aktien 50:50 zwischen mir und der dritten Person geteilt ?

5 ANTWORTEN

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Nein und ja: Keine zusätzlichen Kosten, halbe-halbe.

 

Manche Gesellschaften erlauben allerdings keine Begleitperson (siehe das Feld „Eintrittskartenbeschränkung“ rechts oben, da muß mindestens eine 2 stehen).

Justin-in
Autor ★
10 Beiträge

Hallo zusammen, 

wenn Ich an einer Hauptversammlung nicht Teilnehme, kann ich die Comdirect beauftragen oder wie läuft das ab, hat vielleicht schon jemand Erfahrung damit gemacht ? 

Mit freundlichen Grüßen 

GetBetter
Legende
7.867 Beiträge

Du kannst beispielsweise die DSW oder die SdK beauftragen.

Zumindest bei letzter musst Du aber Mitglied sein.

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Bei vielen (aber nicht allen) Hauptversammlungen kannst du dich tatsächlich von der Comdirect vertreten lassen. (Im allgemeinen indirekt: Die Comdirect fährt nicht selbst hin, sondern beauftragt z.B. die Commerzbank.) Ob das geht, steht im Anschreiben zur Information über die Hauptversammlung. Du kannst eine Vollmacht entweder für eine einzelne Hauptversammlung erteilen, oder am besten gleich eine Dauer-Stimmrechtsvollmacht. Die gilt dann immer, wenn du für eine konkrete Versammlung nichts anderes festlegst.

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Ich bin übrigens von Inhaberaktien ausgegangen, fällt mir mittlerweile auf. Bei Namensaktien wird man direkt von der Gesellschaft kontaktiert, nicht über die Depotbank. Die Gesellschaften bieten dabei eigentlich immer an, daß von ihnen benannte Vertreter das Stimmrecht auf Wunsch ausüben. Wie man denen Weisung erteilt, steht in den Unterlagen auch; das ist je nach HV-Dienstleister immer etwas unterschiedlich.

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