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Quotierungseinschränkung

harefine
Autor ★★
12 Beiträge

ich habe folgendes Produkt von BNP Paribas.

WKN: PE5BS9

ich möchte das gerne verkaufen - nur die Nachricht:

Für dieses Produkt liegt aktuell eine Quotierungseinschränkung vor.

Es werden keine Kurse gestellt.

 

Kann Comdirect dazu bitte umgehend Stellung nehmen?

 

 

27 ANTWORTEN

Hoevels
Autor ★★
37 Beiträge

...Meine Kurse sind noch nicht da. Auch in der trading app und bei stock3 tut sich weiterhin nichts....

harefine
Autor ★★
12 Beiträge

Es war ein technisches Problem - das hatte ich gepostet. CyberSicherheit ist ein Faktor der Vorsorge, dass so etwas nicht auftritt und ggfs. Ersatz und Notfall-Maßnahmen greifen. Dafür gibt es in jeder Bank eine IT-Security und Risikomanagement. Das ist CyberSicherheit! Ich arbeite selbst in dem Job.

Hoevels
Autor ★★
37 Beiträge

...Die letzten Kurse haben sich dann bei mir mit der Eröffnung des US- Marktes aktualisiert...

haxo
Mentor ★★★
3.475 Beiträge

...interessiert doch niemanden ob das ein Sicherheitsproblem war, es war ein verdammtes Geldproblem!

 

Heute Morgen ging der DAX ab wie Schmidts Katze und niemand war sich sicher ob das ein Strohfeuer war oder nicht. 

Wer einen knappen DAX-Call oder -Put im Depot hatte, war ganz schön am zittern.

 

Ich werde, wenn sich bei der BNP die Aufregungsdrähte abgekühlt haben, mal nachhaken was passiert, wenn während eines BNP-Ausfalles die Barriere eines (nur) von BNP aufgelegten Zertifikates bricht und sich vor dem Wiedereinsetzen des Handels wieder beruhigt, d.h. einrenkt.

 

Das würde mich viel mehr interessieren, die Auflösung findet ihr selbstverständlich nur im offiziell genehmigten Options- und Hebel-Thread. :cat-wink:

><p><em><font face= "comic sans ms,sans-serif" size= "5">Signatur</font ></em> </p>

dbeutner
Autor ★★
16 Beiträge

Wenn während eines Ausfalls eine KO-Schwelle überschritten wird, würde der Schein anschließend verfallen sein. Du müsstest eine Verkaufsorder (SL oder mit (theoretisch) ausführbarem Limit oder unlimitiert zu einem bestimmten Zeitpunkt) nachweisen können, die gegriffen hätte. Also "fiktiv normaler Handel". Den fiktiven Preis würdest Du dann von BNP Paribas erstattet bekommen; sie nennen es Kulanz, ich nenne es Rechtspflicht. Aber die zahlen schon 🙂 (wurde mir heute auch "für den Fall wenn" angekündigt).

PS: Die Frage, ob sie ohne Murren zahlen, hängt sicher auch vom in Frage stehenden Betrag ab; vermute ich mal ins Blaue hinein...

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.884 Beiträge

@harefine  schrieb:

Es war ein technisches Problem - das hatte ich gepostet. CyberSicherheit ist ein Faktor der Vorsorge, dass so etwas nicht auftritt und ggfs. Ersatz und Notfall-Maßnahmen greifen. Dafür gibt es in jeder Bank eine IT-Security und Risikomanagement. Das ist CyberSicherheit! Ich arbeite selbst in dem Job.


Stimmt, ich bin schon so alt da war Security wirklich nur Security. Heute läuft unter dem Begriff (Cyber–) Security ja auch Verfügbarkeit.

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.177 Beiträge

Tja, wenn der Emittent keine Preise stellt dann hast du eben Pech gehabt.

Bei Kleinstbeträgen mag man vielleicht kulant sein.

Wenn es aber um 100k geht wird man sicher auf ein technisches Problem, besondere Marktumstände oder höhere Gewalt abstellen.

Das steht ja alles nicht ohne Grund in den AGB.

 

Diese Leute arbeiten erstmal für sich, und nicht für dich.  🙂

 

Bei dem genannten Schein ist das alles aber vollkommen belanglos.

Der wird erst im März 2024 bewertet und augezahlt.

dbeutner
Autor ★★
16 Beiträge

Tja, wenn der Emittent keine Preise stellt dann hast du eben Pech gehabt.

Solche Kunden wünscht man sich als Emittent 😉 Aber so pauschal korrekt ist das natürlich nicht.

Immer etwas kritischer bleiben...