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Quellensteuer-Rückerstattung Erbengemeinschaft bzw. bei Depot von verstorbener Person

Romero
Autor
3 Beiträge

Guten Abend liebe Community,

 

ich habe selbst 2 Depots, wo ich sowohl Einzelaktien als auch ETFs halte. Quellensteuer-Rückforderungen habe ich bisher nur aus der Schweiz und Norwegen betrieben, beides hat recht gut funktioniert.

Bzgl. USA hat die Bank den QI-Status, sodass nur 15% (und nicht 30%) abgezogen werden, insofern kam bisher nicht die Notwebdigkeit auf einen US-Quellensteuer-Rückerstatungsantrag zu machen.

 

PROBLEM: Meine Schwester und ich sind beide zusammen Eigentümer eines noch als Nachlass-Depot geführten Depots meines verstorbenen Vaters, wo ebenfalls u. a. Dividenden-Titel aus den USA, Kanada, Frankreich, Südafrika und Spanien (usw., das sind nur die Länder, wo mir jetzt adhoc bekannt ist, dass > 15% Quellensteuer anfällt) drin sind.

Bis zum Tod meines Vaters wurde hier der Quellensteuerservice der Depotbank genutzt (Commerzbank), nach dem Tod ist dieser jedoch entfallen, sodass

1. weder Rückerstatzungsanträge erfolgt sid

2. auch bzgl. USA nun nicht mehr 15%, sondern immer 30% bei jeder Dividendenzahlung abgezogen wird.

 

Das Depot wird extra noch als Nachlass geführt und ist bewusst noch nicht zwischen meiner Schwester und mir aufgeteilt worden, das hat Gründe in der Erbschaftsteuer (die Erbschaftsteuererklärung läuft seit fast 3 Jahren, Horror). Nun bietet die Bank aber für das als Nachlass geführte Depot keinen Quellensteuerservice an, das heißt meine Schwester und ich (wir sind die beiden wirtschaftlich Berechtigten) möchten irgendwie auf anderen Wege vermeiden, dass wir gar keine Quellensteuern > 15% zurückerstattet bekommen.

 

Hatte schon einmal irgendjemand diese Situation? (Ein Depot mit ausländischen Dividendentiteln wird ja der Ein oder Andere schonmal jemand geerbt haben).

Wie seid ihr vorgegangen?

Das Depot läuft naturgemäß noch auf den Namen meines Vaters (als Nachlass), d.h. alle Dividendenbescheinigungen tragen auch dessen Namen, er ist aber (leider, da tot) natürlich nicht mehr steuerlich ansässig in Deutschland, seine Ansässigkeit kann also natürlich auch nicht durch das deutsche Finanzamt bescheinigt und mit einem Erstattungsantrag in das jeweilige Ausland geschickt werden.

 

Hat irgendjemand die steuerliche Ansässigkeit einer Erbengemeinschaft schonmal in den USA "hinterlegt" bekommen? Irgendwo habe ich gefunden, dass das für Erbengemeinschaften mit dem Formular W-8BEN-E funktionieren würde. Ob es sich dabei aber nur um die Rückerstattung handelt oder auch um die Vorabbefreiung bzw. Reduktion des Abzugs von 30% auf 15% konnte ich nicht herausfinden.

 

Freue mich über jede Rückmeldung.

 

Vielen Dank!

 

 

7 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.209 Beiträge

Da du diese Frage in der Community stellst (und nicht von deinem Anwalt beantworten lässt) nehme ich an, daß es sich bei den Steuern um "Kleckerbeträge" handelt. Darum:

 

Schlecht wäre es, im Ausland schlafende Hunde zu wecken. Deshalb ist es besser, die Steuern einfach zu bezahlen und sich nicht zu beklagen.

 

 

digitus
Legende
8.350 Beiträge

Hallo @Romero, herzlich willkommen in unserer Krabbelgruppe,

 

wie von @dg2210 bereits angedeutet, sollte diese Frage einem mit internationalem Erbrecht vertrauten Steuerberater und/oder Anwalt vorgelegt werden. Hier in der Community wirst du keine belastbaren und zuverlässigen Auskünfte erhalten.

 

Grüße,

Andreas

Romero
Autor
3 Beiträge

Hallo dg2210,

 

vielen Dank für Die Rückmeldung. Tatsächlich handelt es sich zwar nicht um riesige Beträge, aber jetzt auch nicht nur um 500€. Mir ist (ehrlich) gar nicht klar, wie ich hier schlafende Hunde wecken sollte. Es ist doch im jeweiligen Ausland alles versteuert, bisher auch zum höchsten jeweiligen Quellensteuersatz. Im Inland wurden die Erträge selbstverständlich durch meine Schwester und mich (jeweils anteilig über die Erbengemeinschaft) auch i. R. der Einkoinnensteuer versteuert.

 

Unsere steuerliche Beratung hat sich leider als nicht so gut wie erwartet herausgestellt, um es einmal zurückhaltend auszudrücken.

 

Auch halte ich es eigentlich für sehr wahrscheinlich, dass so eine Situation (Depot von Verstorbenem geerbt, noch nicht umgeschrieben, Quellensteuer zurückholen) schon einige Leute der Community erlebt haben.

Romero
Autor
3 Beiträge

Hallo Andreas,

 

danke fürs Willkommenheißen,

 

ja, es wird wohl ein neuer Steuerberater nötig werden. Tatsächlich würde sich das anhand der Beträge für die Quellensteuern von ein paar Jahren (das Problem des noch nicht umgeschriebenen als Nachlass geführten Depots wird ja aufgrund erbschaftsteuerlicher Dinge noch einige Zeit weiterbestehen) wohl lohnen.

Schade, dass die Befreiung/Rückerstattung anscheinend noch niemand im Erbfall versucht hat.

dg2210
Legende
6.209 Beiträge

@Romero  schrieb:

Mir ist (ehrlich) gar nicht klar, wie ich hier schlafende Hunde wecken sollte. 

 

Das Nicht-Wissen schützt leider nicht vor Strafe. Wenn dir nicht klar, wo welche Falle lauern (und das internationale Erb/Steuerrecht ist ziemlich komplex), dann solltest du nichts ohne einen qualifizierten rechtlichen Beistand tun. 

huhuhu
Legende
7.296 Beiträge

@Romero 

 

ein interessantes Thema, welches eine zeitintensive Betreung verlangt.

 

Deshalb würde ich Dir an Herz legen wollen, genau wie es @digitus  und andere empfohlen haben,

einen RA für Internationales Wirtschaftsrecht einzubinden,

dieser kann alles für Dich regeln, egal ob nun 1.000.-  oder 100.000.-  oder mehr.

 

Glaube mir das rechnet sich auf jeden Fall.

 

Läge Dein Fall in Italien, wirst Du überrascht sein, was der RA da alles "raus" holen kann.

 

Viel Erfolg

 

P.hu

huhuhu
Legende
7.296 Beiträge

@Romero 

 

DAS kann auch ich <D.hu.>

als Erbe aus der zweiten Reihe nur bestätigen.

 

Grüße

Daniel