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Quellensteuer aus Irland

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Liebe Angesprochene,

 

hat jemand Erfahrungen mit Anträgen auf Quellensteuer-Rückerstattung aus Irland?

 

Das wird relevanter, weil zahlreiche US-Unternehmen ihren Firmensitz nach Irland verlegen (Medtronic, Covidien, Tyco) und die irischen Dividenden mit 20% Quellensteuer belastet sind. Davon werden in Deutschland aber nur 15% angerechnet.

 

Die irische Steuerbehörde hat mir per E-Mail mitgeteilt, dass sie für einen Rückerstattungsantrag neben der obligatorischen Wohnsitzbestätigung des deutschen Finanzamts auch einen "Tax-Voucher" benötigt, also wohl ähnlich wie in der Schweiz (siehe die Hinweise von @dg2210 und mir --hier-- in der community).

 

Frage an comdirect (@SMT_Martina usw.): Bietet comdirect die Tax-Vouchers, die ich von Euch bisher nur für die Schweiz kenne, auch für irische Dividenden an? Welche Gebühr fällt an?

 

Lustig: Wenn man mit der irischen Steuerbehörde per E-Mail kommuniziert, duzen die einen (d.h. auf Englisch: sprechen mich mit meinem Vornamen an), und auch der Umgangston ist sehr familiär ("Oh, that's a pity!"). Es gibt also weniger Unterschiede zwischen dem irischen Finanzamt und dem SMT als man vermuten würde!!!!

 

Gut, ich hör ja schon auf.

 

Herzliche Grüße aus einem... ach, Ihr wißt schon... München

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.
93 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@jftrader:

 

Ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen. Daß auf Fondserträge (Ausschüttungen oder Kursgewinne) auf Anlegerebene Quellensteuern anfallen wäre mir völlig neu. Juristen schreiben sowas in die Verkaufsprospekte, um sich für jede noch so absurde Absurdität abzusichern; ich spreche aus Erfahrung.

 

Wie wäre folgendes: Kauf doch probeweise ganz wenige Stücke von dem Fonds, der Dich interessiert, so daß eine etwaige Quellensteuer nicht ins Gewicht fällt. Wenn Du einen einmaligen Sparplan einrichtest, fallen nur 1,5 Prozent Provision an, also wenige Cent, falls überhaupt.


Dann wartest Du einige Monate bis zur ersten Ausschüttung. Falls es keine Ausschüttung gibt (Thesaurierung), verkaufst Du einfach wieder (gebührenfrei, wenn Du direkt mit der KAG handelst). Ich würde mit Dir wetten, daß keine irische Quellensteuer anfällt. Wenn sich das dann als richtig herausstellt, kannst Du ja "in die Vollen gehen".

 

Wäre das eine akzeptable Lösung für Dich?

 

Viele Grüße aus München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Weinlese
Mentor ★
1.385 Beiträge

Die Besteuerungsgrundlagen zum erwähnten Fonds sind übrigens auch im Bundesanzeiger zu finden. Es spricht tatsächlich alles dafür, dass der ganz normal über die Abgeltungssteuer besteuert wird.

 

Viele Grüße

Weinlese

jftrader
Autor ★★
13 Beiträge

@Weinlese: Vielen Dank erstmal für die Info. Kannst Du das Deine Erkenntnisse vielleicht noch etwas spezifizieren ? Aus welcher Information im Bundesanzeiger schließt Du genau, dass keine Quellensteuer anfällt ?

Weinlese
Mentor ★
1.385 Beiträge

@jftrader 

Allein aus der Tatsache, dass die Informationen dort eingetragen sind. Obwohl das nach der aktuellen Steuersituation auch keine Rolle mehr spielen sollte. Aber bei Fonds, die dort nicht aufgeführt werden, könnte ja theoreeeetisch iiiirgendwas komisch sein, was dann zu höherer Pauschalbesteuerung führt, weil bestimmte Informationen nicht bekannt sind. Wie gesagt, selbst das sollte nicht der Fall ein.

 

Viele Grüße

Weinlese

jftrader
Autor ★★
13 Beiträge

Ich habe mir die Dokumente angesehen. Es handelt sich um Bekanntmachungen gemäß § 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz. Diese Bekanntmachungen dienten nach der alten Rechtslage dazu, die Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge zu ermitteln. Das deutsche Finanzamt wollte wissen, wie hoch die jährliche Thesaurierung des Fonds war, damit in Deutschland die Steuerschuld des Anlegers berechnet werden konnte. Dieses Verfahren gehört jetzt der Vergangenheit an. Durch die Besteuerung der Vorabpauschale wurde ein neues, unkomplizierteres System entwickelt, welches ohne Informationen der Fondsgesellschaft auskommt. Die Unterscheidung zwischen sog. transparenten, steuereinfachen Fonds und intransparenten, steuerhässlichen Fonds, gibt es nicht mehr. Meine Frage ist damit aber leider noch immer nicht beantwortet. Mir geht es nicht um das Vorgehen des deutschen Staates, sondern des irischen. Fakt ist: In Irland gibt es eine Quellensteuer, die z.B. auf Dividenden erhoben wird. Die Rückerstattung zuviel gezahlter Quellensteuer ist arbeitsaufwändig und meist mit hohen Kosten verbunden (siehe frühere Beiträge in diesem Thread). Dem Fondsprospekt habe ich entnommen, dass in Irland auch Veräußerungen von Fondsanteilen grundsätzlich eine Steuerpflicht auslösen können. Eine Ausnahme von der irischen Quellensteuerpflicht gilt nur dann, wenn der eigene Broker bestätigen würde, dass man kein irischer Staatsbürger ist oder wenn die Fondsanteile, die man in Irland verkauft, von einem dort anerkannten Clearingsystem gehalten werden. Problem ist nur, dass ich als Anleger ja nicht weiß, ob das eingeschaltete Clearingsystem die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach irischem Recht erfüllt. In den Depotauszügen steht ja meist nur als Verwahrart "Wertpapierrechnung". Natürlich könnte man einfach Fondsanteile kaufen und dann probieren, ob Quellensteuer abgezogen wird oder nicht. Allerdings bin ich von meinem Naturell her jemand, der Dinge gerne vorher abklärt. Ich würde nur in eine Anlage investieren, wenn ich die Systematik und die Risiken dahinter auch verstanden habe. 

GetBetter
Legende
7.301 Beiträge

Hallo @jftrader,

 

Dir wurde von mehreren Community-Mitgliedern mitgeteilt, dass es keinen Anlass zur Sorge gibt. Bei den meisten resultiert das Wissen aus langjähriger praktischer Erfahrung, möglicherweise sogar mit entsprechendem beruflichen Hintergrund.

Soweit ich weiß ist hier aber kein Anwalt für internationales Steuerrecht anwesend der in der Lage wäre die Geschichte rundrum wasserdicht darzustellen (und dafür nicht den üblichen Stundensatz von geschätzt 350 € in Rechnung zu stellen).

 

Ich schlage Dir also vor das ganze entweder nach der Praktikermethode zu machen (anfangen und lernen) oder, Deinem Naturell entsprechend, die Dinge vorher rechtsverbindlich abzuklären. Neben den erwähnten Anwälten kämen dafür Dein Steuerberater, das zuständige Finanzamt, Dein Broker oder die Kapitalanlagegesellschaft in Frage.

 

Für rechtsverbindliche Fragen ist das Board hier aber sicher der falsche Kanal.

 

Ums mit der Höhle der Löwen auszudrücken: Ich wünsche Dir viel Glück bei Deinen Investiotionen bin aber leider nicht derjeniger der Dir weiterhelfen kann und bin somit leider raus.

(Trotzdem wäre ich am Ergebnis Deiner Recherchen interessiert).

NordlichtSH
Mentor ★★
1.826 Beiträge

Alternativ: Wen du bei diesem Fonds ein schlechtes Gefühl hast, kauf ihn nicht.

paba
Mentor
890 Beiträge

@jftrader  schrieb:

Fakt ist: In Irland gibt es eine Quellensteuer, die z.B. auf Dividenden erhoben wird. Die Rückerstattung zuviel gezahlter Quellensteuer ist arbeitsaufwändig und meist mit hohen Kosten verbunden ...


IE0004766014 ist ein ganz gewöhnlicher in Deutschland zugelassener irischer Fonds auf den Irland keine Quellensteuer erhebt. Gleichwohl fallen auf die Dividenden der Aktien in jedem Aktienfonds Quellensteuern an (bzw. bei deutsche Dividenden Körperschaftssteuer), die von den Ländern erhoben werden, in denen die Aktiengesellschaften beheimatet sind (die Quellensteuer heiß so, weil sie an der Quelle erhoben wird - also bei den Erträgen = Dividenden; das Domizil des Fonds ist nicht die Quelle, es ist lediglich der Ort an dem der Fonds verwaltet wird).

 

Vor dem 01.01.2018 wurde die Quellensteuer soweit möglich durch Fondsgesellschaften aus den jeweiligen Quellenländern zurückgeholt (das konnte ein Anleger in Fonds aber niemals selber tun) und dem Anteilseigner bei der Ausschüttung auf die zu zahlende Abgeltungssteuer angerechnet. Bei thesaurierenden Fonds wurde der Quellensteueranteil der Thesaurierung durch die Fondsgesellschaft im Bundesanzeiger veröffentlicht, so dass der Fondsanleger diesen Anteil selber in seiner Steuererklärung von der zu versteuernden Thesaurierung abziehen konnte (das war etwas umständlich).

 

Seit dem 01.01.2018 wird dem Anleger der ausländische Quellensteueranteil in Fonds generell nicht mehr erstattet und auf deutsche Dividenden wird bereits auf Fondsebene eine 15%-tige Körperschaftssteuer erhoben. Diese Steuern lassen sich nicht zurückholen (das gilt für alle in Deutschland zugelassenen Fonds, da ist IE0004766014 keine Ausnahme). Zum Ausgleich bekommt der deutsche Steuerzahler eine Teilfreistellung in der Abgeltungssteuer auf die Ausschüttungen und auf die Kursgewinne (bei thesaurierenden Fonds ist statt der Ausschüttung die Vorabpauschale teilfreigestellt).

 

Die Teilfreistellung beträgt 30% bei Aktienfonds (Aktienanteil mindesten 51%); 15% bei Mischfonds (Aktienanteil mindesten 25%) und 0% bei sonstigen Fonds.

 

Gruß paba

Iris1313
Autor ★★
17 Beiträge

ich habe heute meine irische Quellensteuer voll erstattet bekommen.

Weder ein Credit Advice noch ein Tax Voucher war notwendig.

Das vom FA bestätigte Formular Non-Resident Form V2A mußte die Jahre umfassen für die die Quellensteuer zurück gefordert wird.

CK7985
Autor ★★★
76 Beiträge

Hi!

Das heißt, ich brauche nur dieses Formular ausfüllen und vom FA bestätigen zu lassen? An welche Behörde wird das dann adressiert?

 

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.revenue.ie/en/companies-and-charitie...