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am 13.12.2023 13:01
Genau damit habe ich es eingereicht und war erfolgreich. Vielen Dank!
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am 13.01.2024 08:29
Vielen Dank, dass Ihr die Rückerstattung so nachvollziehbar darstellt.
Ich habe jetzt nochmal eine Frage zur Vorab-Befreiung:
Kann mir jemand bitte schildern, ob eine Vorab-Befreiung der irischen Quellensteuer möglich ist und wenn ja wie? Ist ja immer sehr erleichternd, wenn man sich eine befreien lassen kann. Habe ich mit meinen kanadischen Aktien gemacht, klappt super (allerdings ist es hier "nur" eine Reduzierung auf 15%).
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am 29.01.2024 20:45
Es scheint keine Bank in Deutschland zu geben, die das anbietet.
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18.04.2024 13:22 - bearbeitet 18.04.2024 14:40
Mein Nachbar nmh lässt folgendes zur Quellensteuer-Erstattung aus Irland ausrichten:
Ich habe Ende Januar 2024 einen Antrag für die Jahre 2019 bis 2023 nach Irland geschickt, und zwar mit den beiden Formularen "Irish Dividend Withholding Tax Chapter 8A, Part 6" (dort habe ich das Feld "A" angekreuzt) und "Exemption declaration for a Qualified Non-Resident Individual" (Form V2A).
Offenbar ist das richtige Formular (das V2A) von großer Bedeutung; bereits vor einigen Jahren hat man mir (bei einem anderen Antrag) folgendes mitgeteilt:
"Please complete Part A on the [...] Form V2A/DWT Exemption DWT Form (DWT Claim Form was stamped by the German Tax Authorities), if this form is not completed a 15% restriction will be applied to your DWT refund, please email/scan me a copy of the completed V2A/DWT Exemption Form, upon receipt of same I will proceed with your DWT claim/refund, please provide the paying company with a copy of the completed V2A and an exemption could be put in place for future dividends." und dann auf meine Rückfrage: "the DWT Claim Form [...] was completed and stamped by the German Tax Authorities alright. As the DWT refund is being claimed under option C on the DWT Claim Form, under the Ireland/German Double Taxation Agreement a 15% restriction will be applied to the DWT refund unless a V2A is provided to Revenue."
Zur Erklärung: Mit "DWT Claim Form" meint er das Formular "Irish Dividend Withholding Tax Chapter 8A, Part 6", wo man auf der ersten Seite unten die Kästchen "A", "B" oder "C" ankreuzen kann (in diesem Fall war "C" angekreuzt, richtig wäre aber "A" gewesen) und wo die Wohnsitzbestätigung des deutschen Finanzamts auf der zweiten Seite oben zu finden ist. Mit "Form V2A/DWT Exemption DWT Form" meint er das Formular "Exemption declaration for a Qualifying Non-Resident Individual - 1. To be completed by the declarant", wo auf der ersten ausfüllbaren Seite (Seite 3 im PDF) unten das deutsche Finanzamt eine Wohnsitzbestätigung einträgt. Offenbar ist dieses Formular "V2A" sehr wichtig, um keine Abzüge bei der Erstattung zu erhalten. In meinem Antrag von Januar 2024 habe ich jedenfalls beide Formulare eingereicht und auf dem "Claim Form" unten das Kästchen "A" angekreuzt.
Beide Formulare (auch das wichtige V2A-Formular) kann man hier runterladen:
Ihr könnt auch einfach googeln: DWT V2A
Auf der Wohnsitzbestätigung habe ich handschriftlich ergänzt: "This certificate of residence is valid for the years 2019 to 2023". Diese Bemerkung hat das deutsche Finanzamt nicht weiter gestört, sie haben es unterschrieben und gestempelt.
Erst habe ich den Antrag rein digital per E-Mail an refunddwt@revenue.ie geschickt (PDF-Scan der Formulare mit Wohnsitzbestätigung und meiner Dividendengutschriften), nach etwa einem Tag habe ich die Antwort bekommen, dass man den Antrag originalschriftlich braucht. Ich habe dann nur die beiden Erstattungsformulare und die deutsche Wohnsitzbestätigung per Post nach Irland (DWT, Revenue, Tipperary, E45 T611 Ireland) geschickt; um Porto zu sparen, habe ich die Dividendengutschriften nicht nochmal ausgedruckt, sondern im schriftlichen Antrag nur auf meine E-Mail verwiesen.
Der Antrag für 2019 wurde zunächst einmal leider abgelehnt, da verjährt. Man hat wohl für das Jahr 2019 (in 2019 gezahlte Dividenden) nur bis zum 31.12.2023 Zeit für einen Erstattungsantrag, das habe ich knapp verpasst.
Und heute, nicht mal drei Monate später, habe ich eine E-Mail erhalten, in der die Erstattung zumindest für alle amerikanischen Aktien angekündigt wird! Erstaunlicherweise sogar inklusive der 2019er-Dividenden!
Offenbar gibt es innerhalb der irischen Steuerbehörde unterschiedliche Bearbeiter für irische Aktien (laut einer Auskunft "the Non QI side of DWT Area", wobei das "QI" vermutlich für "qualified intermediary" steht; z.B. Aktien von Kingspan und Kerry) und für amerikanische Aktien (die "ADR Unit", das ist dann vermutlich "the QI side") mit irischem Quellensteuerabzug (z.B. Medtronic, Johnson Controls).
Die Bearbeiter in der irischen Steuerbehörde sind ausgesprochen freundlich und hilfsbereit. Besonders witzig finde ich nach wie vor die Anrede in E-Mails entweder mit "Dear Folks" oder sogar mit dem Vornamen. Da kann sich so manche deutsche Behörde eine Scheibe abschneiden!
Hochachtungvoll
der Nachbar von nmh

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