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am 07.01.2023 02:04
Hallo zusammen, ich habe eine Verständnisfrage zum Steuerabzug bei der Dividende von Seagate.
Ich glaube zu wissen, dass es in Irland den Quellensteuerabzug in Höhe von 25 % gibt, der auf die deutsche Kapitalertragssteuer nicht direkt angerechnet wird. Soweit so gut (bzw. nervig).
Meine Dividendenabrechnung zeigt auch korrekt diesen 25 % Abzug, jedoch wird bei der Auszahlung der Freistellungsauftrag um die komplette Dividende reduziert.
Also am Beispiel von 10 EUR Dividende ergibt sich nach Irland-Quellensteuer eine Vorsteuerdividende von 7,50 EUR.
Die Steuermitteilung zeigt nun aber einen in Anspruch genommenen Freistellungsauftrag in Höhe von 10 EUR an, wobei letztendlich 7,50 EUR ausgezahlt werden
Der Freistellungsauftrag wird also teilweise für eine Steuerfreistellung genutzt obwohl diese trotzdem abgezogen wird? So recht versteh ich das nicht.
Oder ist das deshalb korrekt, weil es ja die (für mich theoretische) Möglichkeit gibt, den irischen Quellensteuerabzug auf Antrag erstatten zu lassen?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 07.01.2023 08:07
Hallo @Jaolan und herzlich willkommen in der Community.
Was Du beschreibst ist das völlig übliche Vorgehen bei allen Dividendenausschüttungen und hat nichts mit dem Faktor Irland zu tun.
Der Freibetrag wird um die Bruttodividende verringert, gleichzeitig wird die anrechenbare Quellensteuer dokumentiert und kann nach vollständiger Ausschöpfung des Freibetrages angerechnet werden.
Die Höhe der anrechenbaren Quellenstuer ist länderspezifisch und kann von der tatsächlichen Steuer abweichen. Die Differenz kann man sich von den Finanzbehörden des Unternehmenssitzes erstatten lassen. Das ist allerdings im Fall Irland aufwendig, teuer und daher üblicherweise nicht praktikabel.
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am 07.01.2023 23:05
@GetBetter Deine Antwort ist nicht richtig. Ich gehe davon aus, dass du keine irischen Aktien besitzt.
Der Abrechungsmodus bei irischen Aktien ist schwierig zu verstehen.
Normalerweise fällt in Irland keine Quellensteuer an. Davon geht die deutsche Finanzverwaltung aus und erhebt die volle Abgeltungssteuer.
Ist der Steuerpflichtige nicht als deutscher Staatsbürger der irischen Behörde bekannt , erheben sie 25% an der Quelle.
Ich kenne keine deutsche Bank, die diese Meldung an die irische Behörde macht.
Ich habe schon mehrmals die erhobene Quellensteuer zurück geholt. Das ist kostenlos , nur ein wenig mit Arbeit verbunden.
Beim Antrag muss das zuständige Finanzamt die Angaben bestätigen.
Für die Rückerstattung hat man drei Jahre Zeit.
Wenn man bekannt ist, geht die Rückerstattung recht schnell und geht auf das angegebene Konto.
Für ein paar euro fünfzig lohnt das ganze Prozedere aber nicht.
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am 08.01.2023 16:02
@hvd schrieb:@GetBetter Deine Antwort ist nicht richtig.
Ach? Und an welcher Stelle genau ist die nicht richtig?
Du hast nichts geschrieben was meiner Antwort widersprechen würde. Einzig die Frage ob es teuer ist oder nicht mag diskutabel sein. Hierzu gab es in der Vergangenheit aber bereits ganze Threads mit durchaus unterschiedlichen Erfahrungen (beispielsweise hier), so dass das an dieser Stelle nicht wiederholt werden muss.
Istja auch egal. Dem TO scheint Deine Antwort zu meiner Überraschung geholfen zu haben und letztendlich kommst Du ja sogar zum gleichen Ergebnis wie ich ("Für ein paar euro fünfzig lohnt das ganze Prozedere aber nicht"). Insofern ist das Thema für mich dann auch abgeschlossen.
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am 23.04.2023 16:36
Falsch ist dieser Teil-Satz: "Der Freibetrag wird um die Bruttodividende verringert, gleichzeitig wird die anrechenbare Quellensteuer dokumentiert und kann nach vollständiger Ausschöpfung des Freibetrages angerechnet werden."
Die irische Quellensteuer mit 25% wird voll gekürzt, die deutsche Abgeltungssteuer zusätzlich in voller Höhe ebenfalls. Die irische QuSt. wird von der Bank nicht dokumentiert. Sie kann aber in voller Höhe (25%) relativ einfach von Irland zurückgefordert werden.
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am 23.04.2023 23:53
@Iris1313 schrieb:Die irische QuSt. wird von der Bank nicht dokumentiert.
In dem von Dir zitierten Passus habe ich nicht behauptet, dass die irische sondern dass die anrechenbare QSt dokumentiert wird. Diese Aussage ist und bleibt vollkommen richtig, zumal es in diesem Absatz noch um eine allgemeine Beschreibung ohne direkten Irland-Bezug ging. Irland wird überhaupt erst im allerletzten Satz erwähnt.
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am 24.04.2023 00:33
@GetBetter schrieb:
@Iris1313 schrieb:Die irische QuSt. wird von der Bank nicht dokumentiert.
In dem von Dir zitierten Passus habe ich nicht behauptet, dass die irische sondern dass die anrechenbare QSt dokumentiert wird. Diese Aussage ist und bleibt vollkommen richtig, zumal es in diesem Absatz noch um eine allgemeine Beschreibung ohne direkten Irland-Bezug ging. Irland wird überhaupt erst im allerletzten Satz erwähnt.
Man sollte sich angewöhnen mit präzisen Begriffen zu arbeiten. Gerade im Finanzbereich. 🙂
Natürlich wird die irische QuSt dokumentiert.
Die steht ja auf der Abrechnung drauf.
Die Frage ist doch was ist davon in Deutschland anrechenbar, würde also verrechnet oder in den Topf anrechenbare QuSt eingestellt.
Und das ist eben Null weil man sich die Steuer in voller Höhe erstatten lassen kann.
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am 24.04.2023 07:58
Mir scheint, dass du immer noch der Meinung ist, dass du recht hast.
Hier ging es immer um die Besteuerung irischer Aktien.
Ich kenne das aus der Praxis und habe das ausführlich erklärt.
Ich gehe immer noch davon aus, dass du keine Aktien hast, die in Irland besteuert werden.
Dann würdest du dich vielleicht ärgern, dass von der Dividende fast nur 50% übrig bleiben.
Was sollte ich dir das noch genauer erklären. Es ist ja nicht dein Problem , und du verstehst es doch nicht.
Ich wünsche dir einen schönen Wochenanfang. 🤗
