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Pauschalbetrag 801€ bei der Abgeltungssteuer. Wie genau

stinker123
Experte
86 Beiträge

Hallo Community,

 

wahrscheinlich eine dumme Frage, aber ich möchte mich nur nochmal absichern, dass ich es verstanden habe:

 

Jeder hat ein Pauschalbetrag von 801€ pro Jahr zur Verfügung, für Zinsen, Dividenden, und Kapitalerträge.

 

Wenn ich jetzt in einem Jahr 1000€ Kapitalerträge (Dividenden und Kapitalerträge) habe, werden dann die gesamten 1000€ mit ca. 26% besteuert oder nur die 199€ die ÜBER dem Freibetrag liegen?

 

a) 1000€ * 26% = 260€ Steuerabgabe
b) 199€ *26% = 51,54€ Steuerabgabe

 

Wenn ich nur 1 Depot bei 1 Bank habe und dort den gesamten Steuerfreibetrag von 801€ angegeben habe, macht die Bank alles automatisch bei Dividendenauszahlungen und Verkäufen von ETF Beständen etc? oder muss ich noch aktiv werden?

 

 

21 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
7.310 Beiträge

Bei den 801 € handelt es sich um einen Freibetrag, nicht um eine Freigrenze. Das bedeutet, dass nur der Teil über 801 € versteuert werden muss. Fall b) ist also richtig.

 

Die Bank regelt die Abgaben selbstständig. SOlange der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist werden Ausschüttungen oder realisierte Kursgewinne vom Freistellungsauftrag abgezogen, anschließend versteuert. Im Regelfall musst Du nichts unternehmen.

Die einzige Ausnahme wäre, falls Dein persönlicher Steuersatz geringer als die pauschale Abgelstungssteuer (26,375%) ist. In dem Fall solltest Du die Anlage KAP in der Steuererklärung ausfüllen und Dir den zuviel gezahlten Betrag erstatten lassen.

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

Moin @stinker123 ,

 

ja, die 801 EUR sind ein Freibetrag, keine Freigrenze, d.h. in deinem Fall werden nur die verbleibenden 199 EUR versteuert.

 

Zu deiner anderen Frage: Sofern nur deutsche Steuern anfallen: ja, es ist nichts weiter zu unternehmen. Eigene Aktivitäten sind u.U. notwendig beim Halten von ausländischen Aktien und dem Wiederholen von ausländischen Quellensteuern.

 

Gruß,

Necoro

stinker123
Experte
86 Beiträge

Danke für eure Ausführung!

 

Eine weitere Frage:

 

Werden Verluste die ich im gleichen Jahr verrechnet? D.h. Um beim oberen Beispiel zu bleiben.

 

Ich habe auch 100€ Verlust gemacht mit dem Verkauf eines ETFs. Muss ich nun die Abgeltungssteuer trotzdem auf die 199€ bezahlen oder dann nur noch auf 99€ und somit 

 

c) 99 * 26% = 25,7€

 

 

GetBetter
Legende
7.310 Beiträge

Bevor Dein Freibetrag in Anspruch genommen wird, werden zunächst evtl. vorhandenen Beträge aus Verlusttöpfen berücksichtigt.

 

Wenn Du also beim Verkauf eines ETF 100 € Verlust gemacht hast, dann landen diese 100 € im Allgemeinen Verlusttopf.

Wenn Du anschließend 199 € Gewinn machst, so werden zunächst die 100 € aus dem Verlusttopf berücksichtigt (der seteht dann wieder bei Null), erst dann wird für dei verbliebenen 99 € Dein Freibetrag genutzt.

 

Nachtrag: woher die 199 € Gewinn resultieren (Kursgewinne, Ausschüttungen von Fonds oder ETFs, Dividenden, Zinsen am Tagesgeldkonto etc.) ist dabei egal.

Skies
Experte ★★
276 Beiträge

Ich habe auch eine Frage die zu diesem Thema passt. Was passiert eigentlich, wenn ich bei mehreren Banken mehrere Freistellungsaufträge hinterlegt habe und diese unwissentlich den Betrag von 801€ übersteigen? Prüfen das die Banken auch automatisch oder fällt das erst am Jahresende beim Finanzamt auf?

paba
Mentor
890 Beiträge

@stinker123  schrieb:

 

Werden Verluste die ich im gleichen Jahr verrechnet?

 


… wenn die Verluste im gleichen Jahr angefallen sind wie die Gewinne, werden nur die um die Verlusten geminderten Gewinne versteuert. Dabei können Verluste bei Aktienveräußerungen aber nur mit Gewinnen bei Aktienveräußerungen kompensiert werden. Verluste bei sonstigen Kapitalgeschäften können aber sowohl mit Gewinnen auf sonstige Kapitalgeschäfte als auch mit Gewinnen auf Aktienveräußerungen kompensiert werden. Bleiben am Jahresende unter dem Strich Verluste zurück, werden diese Verluste getrennt nach Aktien und sonstige in das nächste Jahr vorgetragen und können dann im Folgejahr im Gewinnen kompensiert werden.

 

Gruß paba

GetBetter
Legende
7.310 Beiträge

@Skies  schrieb:

Ich habe auch eine Frage die zu diesem Thema passt. Was passiert eigentlich, wenn ich bei mehreren Banken mehrere Freistellungsaufträge hinterlegt habe und diese unwissentlich den Betrag von 801€ übersteigen? Prüfen das die Banken auch automatisch oder fällt das erst am Jahresende beim Finanzamt auf?


Die Banken kriegen davon nichts mit, das FInanzamt natürlich schon.

Solange Du zwar mehr als 801 € angegeben hast, Deine gesamten Ausschüttungen aber unterhalb des Freibetrages liegen spielt das keine Rolle.

Falls Du aber auf die Art tatsächlich einen Freibetrag von mehr als 801 € nutzt solltest Du DIch auf einen angeregten Briefwechsel mit dem FA einrichten Smiley (zwinkernd)

paba
Mentor
890 Beiträge

@Skies  schrieb:

Ich habe auch eine Frage die zu diesem Thema passt. Was passiert eigentlich, wenn ich bei mehreren Banken mehrere Freistellungsaufträge hinterlegt habe und diese unwissentlich den Betrag von 801€ übersteigen? Prüfen das die Banken auch automatisch oder fällt das erst am Jahresende beim Finanzamt auf?



... dann hast du eventuell ein Problem. Wenn möglich solltest du noch vor Ende des entsprechenden Jahres eine Korrektur bei deinen Banken veranlassen, so dass in Summe nicht mehr als 801€ freigestellt werden. Die Banken melden die Freistellungsbeträge an die Finanzverwaltung. Du fällst also mit hoher Wahrscheinlichkeit auf.

 

Wenn bereits ein Jahr mit zu hoher Freistellung vergangen ist, würde ich auf jeden Fall für das betreffende Jahr eine Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP machen und vielleicht vorher noch eine Mitteilung an das FA senden (sozusagen geständig sein). Wenn der dadurch möglicherweise hinterzogene Betrag nicht sehr hoch ist, zahlst du vielleicht einfach nur die zu wenig bezahlte Steuer nach. Im schlimmsten Fall musst du aber mit nachfragen rechnen.

 

Gruß paba

stinker123
Experte
86 Beiträge

Danke erstmal an alle für Ihre Antworten.

 

ich hatte nur deshalb nochmal wegen den Verlusten nachgefragt, da ja bei einem Verkauf im zB. Mai direkt die Verkaufsunterlagen inkl. Steuerberechnung erstellt werden. Sagen wir ich habe bis Mai bereits durch Dividenden die 801€ freibetrag ausgeschöpft.

 

verkaufe dann im mai mit 200€ gewinn ein ETF. Dann finde ich ja die Steuerabrechnung bereits einige Tage später im Posteingang mit der fälligen Steuer.

 

Was wenn ich jetzt im Dezember einen ETF mit 500€ Verlust verkauft habe? Dann bin ich wieder unter dem Freibetrag von 801€.

korrigiert die bank dann die Steuerabrechnung des verkaufs vom Mai und verschickt den nochmal?