am 24.03.2019 20:51
Hallo @paba,
Danke für Deine Erläuterungen. Ich hatte mich mehr auf das Wort "anlegen" bezogen.
Als Nicht-Jurist hätte ich erwartet, dass eine Aktie auch dann noch zum Anlagevermögen gezählt wird wenn sie kurzfristig verliehen ist. Aber selbst wenn das nicht der Fall wäre, würde dadurch ja die Aktienqiote noch nicht verringert.
Das passiert ja nur dann, wenn die hinterlegte Sicherheit dem Anlagevermögen zugerechnet wird und dies keine Aktie ist.
Und das fühlt sich tatsächlich etwas merkwürdig an.
Na gut, wieder was gelernt.
am 25.03.2019 06:36
@paba schrieb:Ich verstehe eigentlich gar nicht, dass die Kapitalbeteiligungsquote noch immer nicht zur Mindestangabepflicht im Key-Investor-Information-Dokument (KIID) gehört.
Ich vermute das liegt daran, dass das Basisinformationsblatt Teil der OGAW-Richtlinie (also europäisches Recht) ist, während die Teilfreistellung nur für das deutsche Investmentsteuergesetz relevant ist.
Viele Grüße
Weinlese