Hilfe bei Besteuerung von ETF
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02.02.2024 15:55 - bearbeitet 02.02.2024 15:57
Hallo liebe Community,
nachdem ich eben in meinem Depot eine allgemeine Information zur Abgeltungssteuer gesehen habe, poppen bei mir einige Fragen auf und ich hoffe, Ihr könnt mir bei der Beantwortung helfen. Gern auch über einen Link, der den Sachverhalt ganz einfach erklärt. Ich verstehe diese ganze Besteuerung nämlich nicht.
Ich bespare seit einigen Jahren monatlich einen ausschüttenden ETF. Im Dezember 23 wurde mir ein Betrag ausgeschüttet, der von der Comdirect versteuert bzw. mit meinem Freibetrag verrechnet wurde. Muss ich nun möglicherweise auch noch Abgeltungssteuer zahlen?
Ich habe noch weitere Fragen, über die ich mir bislang keine Gedanken gemacht habe:
Den ausgeschütteten Betrag zahle ich immer wieder in den ETF ein. Bedeutet das, dass ich diesen eingezahlten versteuerten Betrag dann später nochmals versteuern muss?
Wäre dann ein thesaurierender ETF steuerlich günstiger?
Wenn ich den ETF oder Teile daraus irgendwann mal verkaufe, auf was muss ich denn dann noch genau Steuern zahlen?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Nanea
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ETF
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am 02.02.2024 16:02
Hallo und herzlich willkommen!
Erst mal gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz langsam und immer eins nach dem anderen - schön der Reihe nach 🙂
@Nanea schrieb:
Ich bespare seit einigen Jahren monatlich einen ausschüttenden ETF. Im Dezember 23 wurde mir ein Betrag ausgeschüttet, der von der Comdirect versteuert bzw. mit meinem Freibetrag verrechnet wurde.
sowei so gut 🙂
@Nanea schrieb:Muss ich nun möglicherweise auch noch Abgeltungssteuer zahlen?
Durch die Verrechnung mit dem Freibetrag ist diese Ausschüttung steuerlich komplett abgehandelt.
@Nanea schrieb:Den ausgeschütteten Betrag zahle ich immer wieder in den ETF ein. Bedeutet das, dass ich diesen eingezahlten versteuerten Betrag dann später nochmals versteuern muss?
Du musst nur Steuern auf die Gewinne bezahlen die aus der Reinvestition entstehen
@Nanea schrieb:Wäre dann ein thesaurierender ETF steuerlich günstiger?
Erst wenn der Fribetrag aufgebraucht ist
@Nanea schrieb:Wenn ich den ETF oder Teile daraus irgendwann mal verkaufe, auf was muss ich denn dann noch genau Steuern zahlen?
Nur auf die Gewinne... Also ganz grob und vereinfacht gesagt: Verkaufswert minus Einkaufswert = Gewinn. Dieser wird versteuert.
Gruß Crazyalex
An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!
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am 02.02.2024 16:07
Hallo @Nanea,
@Nanea schrieb:Im Dezember 23 wurde mir ein Betrag ausgeschüttet, der von der Comdirect versteuert bzw. mit meinem Freibetrag verrechnet wurde. Muss ich nun möglicherweise auch noch Abgeltungssteuer zahlen?
Wenn die Ausschüttung durch den Freistellungsauftrag gedeckt war, fällt keine weitere Steuer an - ist ja freigestellt 😉
@Nanea schrieb:Den ausgeschütteten Betrag zahle ich immer wieder in den ETF ein. Bedeutet das, dass ich diesen eingezahlten versteuerten Betrag dann später nochmals versteuern muss?
Nein. Die Ausschüttungen versteuerst Du im Moment der Ausschüttung. Oder Du nutzt damit den Sparerpauschbetrag mittels Freistellungsauftrag. Auch damit gilt der Ertrag als versteuert.
@Nanea schrieb:Wäre dann ein thesaurierender ETF steuerlich günstiger?
Solange Du Deinen Freistellungsauftrag nicht vollständig ausnutzt: Im Gegenteil. Lieber Ausschüttungen produzieren, die den FSA nutzen. Nutzt man ihn nicht, verfällt er am Jahresende nämlich.
@Nanea schrieb:Wenn ich den ETF oder Teile daraus irgendwann mal verkaufe, auf was muss ich denn dann noch genau Steuern zahlen?
Auf die bis dahin noch nicht versteuerten Erträge. Deshalb auch: Immer schon den Freistellungsauftrag mit den Ausschüttungen nutzen (s.o.), dann sind später nicht mehr ganz so hohe Gewinne beim Verkauf zu versteuern.
Das Thema wirkt auf den ersten Blick manchmal kompliziert, ist aber eigentlich halb so wild. Und die gute Nachricht: Du machst bislang alles richtig 🙂

02.02.2024 16:33 - bearbeitet 26.05.2024 14:12
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02.02.2024 16:33 - bearbeitet 26.05.2024 14:12
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am 02.02.2024 19:21
Erstmal vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten!
Und ja (bzw. oh je), ich Ahnungslose habe die Abgeltungssteuer mit der Vorabpauschale vermischt. Ich meinte tatsächlich die Vorabpauschale.
Was bedeutet diese in Bezug auf meine erste Frage?
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am 02.02.2024 19:41
@Nanea schrieb:Erstmal vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten!
Und ja (bzw. oh je), ich Ahnungslose habe die Abgeltungssteuer mit der Vorabpauschale vermischt. Ich meinte tatsächlich die Vorabpauschale.
Was bedeutet diese in Bezug auf meine erste Frage?
Das wird am Ende miteinander verrechnet.
Gruß Crazyalex
An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

02.02.2024 19:49 - bearbeitet 26.05.2024 14:13
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03.02.2024 00:31 - bearbeitet 03.02.2024 00:34
Hier jetzt nochmal Deine Fragen, die Antworten diesmal aber in Bezug auf die Vorabpauschale (wo möglich):
@Nanea schrieb:Ich bespare seit einigen Jahren monatlich einen ausschüttenden ETF. Im Dezember 23 wurde mir ein Betrag ausgeschüttet, der von der Comdirect versteuert bzw. mit meinem Freibetrag verrechnet wurde. Muss ich nun möglicherweise auch noch Abgeltungssteuer zahlen?
Die Vorabpauschale spielt in dem Szenario keine Rolle, insofern bleiben die früher gegebenen Antworten von @Crazyalex und @t.w. weiterhin richtig: Wenn der Gewinn (und eine Ausschüttung ist ein solcher) durch den Freibetrag gedeckt ist, dann gilt dieser auch ohne Steuerabzug als versteuert. Abgeltungssteuer fällt folglich nicht mehr an.
@Nanea schrieb:Ich habe noch weitere Fragen, über die ich mir bislang keine Gedanken gemacht habe:
Den ausgeschütteten Betrag zahle ich immer wieder in den ETF ein. Bedeutet das, dass ich diesen eingezahlten versteuerten Betrag dann später nochmals versteuern muss?
Auch hier spielt die Vorabpauschale noch keine Rolle.
Was immer Du in einen ETF-Sparplan einzahlst ist versteuertes Geld, ganz egal ob es aus versteuertem Einkommen oder versteuerten Ausschüttungen kommt. Insofern werden wiederangelegte Summen nicht anders behandelt als frisch investiertes Geld.
Steuer fällt (neben eventuellen Ausschüttungen) an, wenn beim Verkauf mehr erlöst wird als beim Kauf bezahlt wurde. Die Differenz ist steuerpflichtig und wird entweder durch den Freibetrag gedeckt oder es erfolgt ein Steuerabzug.
@Nanea schrieb:Wäre dann ein thesaurierender ETF steuerlich günstiger?
Das lässt sich nicht abschließend beantworten ohne die individuelle Situation etwas besser zu kennen. Da Du aber im Dezember vergangenen Jahres noch einen bis dahin ungenutzen Freibetrag zur Verfügung hattest, bist Du mit dem Ausschütter wahrscheinlich aktuell besser bedient.
@Nanea schrieb:Wenn ich den ETF oder Teile daraus irgendwann mal verkaufe, auf was muss ich denn dann noch genau Steuern zahlen?
Wie oben schon erwähnt ist der Gewinn (=Verkaufserlös minus Anschaffungskosten, jeweils unter Berücksichtigung sämtlicher Gebühren) steuerpflichtig. Sollten während der Haltezeit Vorabpauschalen errechnet worden sein, dann werden für die Steuerberechnung auch diese vom ermittelten Gewinn abgezogen. Dadurch wird sichergestellt, das die früher schon versteuerten "fiktiven" Gewinne (nichts anderes ist die Vorabpauschale nämlich) jetzt gegengerechnet werden und es zu keiner Doppelbesteuerung kommt.
Details zur Vorabpauschale findest Du u.a. in dem von @ehemaliger Nutzer verlinkten Thread.
Zu den grundsätzlich Aspekten der Steuermechanismen könnte man Romane schreiben, was ich uns allen jetzt aber ersparen möchte (zu viele Wenns, Danns und Abers).
Wenn's hier spezifische Fragen gibt, dann solltest Du die konkret stellen, damit wir nicht uns nicht im Allgemeinen verlieren.
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am 05.02.2024 13:08
Ganz herzlichen Dank für Eure ausführlichen Antworten und die Hilfe. Top!

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