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Kein Abzug der Kapitalertragssteuer trotz aufgebrauchtem Freistellungsauftrag

Dani15
Autor ★★★
56 Beiträge

Hallo!

Mein eingereichter Freistellungsauftrag ist "aufgebraucht" und bei den anfallenden Gewinnen müsste nun die Kapitalertragssteuer bei Zins/Dividenden und bei den Gewinnen aus Verkäufen zum Tragen kommen. 

Dies ist aber aktuell bei mir nicht der Fall. 

 

Es werden keine Steuern abgezogen. Dies hatte ich in den ganzen Jahren bisher so nicht. 

Hat comdirect hier was geändert bzw. hat jemand dasselbe "Problem"?

 

Vielen Dank schon mal!😊

25 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
7.328 Beiträge

@Dani15  schrieb:

Mein eingereichter Freistellungsauftrag ist "aufgebraucht" und bei den anfallenden Gewinnen müsste nun die Kapitalertragssteuer bei Zins/Dividenden und bei den Gewinnen aus Verkäufen zum Tragen kommen. 

Dies ist aber aktuell bei mir nicht der Fall. 

 

Es werden keine Steuern abgezogen. Dies hatte ich in den ganzen Jahren bisher so nicht. 

Hat comdirect hier was geändert bzw. hat jemand dasselbe "Problem"?


Die naheliegendste Antwort wäre, dass entweder in den entsprechenden Verrechnungstöpfen noch Verluste dokumentiert sind und/oder der Topf mit anrechenbarer Quellensteuer noch gefüllt ist.

 

Prüfe am Besten auf der Steuerbescheinigung der letzten Ausschüttung bzw. des letzen Verkaufs mal die Stände Verrechnungssalden in der Zeile "nach Ermittlung" (letzte Seite, untere Tabelle, unterste Zeile).

Sollten da irgendwelche negative Zahlen auftauchen, dann gibt es ggf. erst noch was zu verrechnen bevor tatsächlich Steuer abgeführt wird.

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.212 Beiträge

Auf der Steuermitteilung steht doch genau drauf was abgerechnet wurde.

Falls es um die kürzlich gezahlte Dividende der Telekom geht dann wurde diese vermutlich wieder steuerfrei ausgezahlt.

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.910 Beiträge

@Silver_Wolf 

Yepp Telekom wieder mit Steuerstundung bis zum Verkauf bzw. steuerfrei bei Kauf vor 2009, nachzulesen in den Investor Relations. 

--------------------
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.212 Beiträge

Ich dachte zuerst auch an eine Verlustverrechnung. Aber das ist ja bei sonstigen Erträgen nicht möglich.

Wenn der Freibetrag genutzt ist dann kann es keine sonstigen Verluste im Topf geben.

Und auch keine anrechenbare Quellensteuer.

Beides wäre bereits vorher verrechnet worden.

Fix1
Experte ★★
425 Beiträge

Was wäre es doch für eine große Freude, wenn sich der Thread-Ersteller hier noch einmal die Ehre geben würde. Vielleicht würde er sogar eine anonymisierte Abrechnung mit uns teilen. Hach, ich fange an zu träumen!

Dani15
Autor ★★★
56 Beiträge

Mögicherweise ist der Thread-Ersteller zur Zeit ausser Haus und kann nur schwerlich antworten, auch wenn es Wochendende ist. Nicht jeder hat am Freitag MIttag Feierabend. Morgen werde ich die Sache gebührend überprüfen....

 

Vielen Dank an Alle, die sich hier geäußert haben.

Bis Morgen...

 

Viele Grüße😁

GetBetter
Legende
7.328 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

Wenn der Freibetrag genutzt ist dann kann es keine sonstigen Verluste im Topf geben.

Das ist zugegebenermaßen korrekt.

 


@Silver_Wolf  schrieb:

Und auch keine anrechenbare Quellensteuer.

Beides wäre bereits vorher verrechnet worden.


Das dagegen nicht.

Die anrechenbare Quellensteuer wird erst nach vollständiger Ausnutzung des Freibetrages verrechnet.

 

Im Übrigen war im Originalpost von "Zins/Dividenden und [...] Gewinnen aus Verkäufen" die Rede. 

Es ist also keineswegs gesagt, dass wir bei den nicht versteuerten Gewinnen vom Topf "Sonstiges" sprechen und auch die Theorie der Telekom-Dividende erklärt nicht den zweiten Teil der Beschreibung.

 

Morgen wissen wir vermutlich mehr.

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.212 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@Silver_Wolf  schrieb:

Wenn der Freibetrag genutzt ist dann kann es keine sonstigen Verluste im Topf geben.

Das ist zugegebenermaßen korrekt.

 


@Silver_Wolf  schrieb:

Und auch keine anrechenbare Quellensteuer.

Beides wäre bereits vorher verrechnet worden.


Das dagegen nicht.

Die anrechenbare Quellensteuer wird erst nach vollständiger Ausnutzung des Freibetrages verrechnet.

 

Im Übrigen war im Originalpost von "Zins/Dividenden und [...] Gewinnen aus Verkäufen" die Rede. 

Es ist also keineswegs gesagt, dass wir bei den nicht versteuerten Gewinnen vom Topf "Sonstiges" sprechen und auch die Theorie der Telekom-Dividende erklärt nicht den zweiten Teil der Beschreibung.

 

Morgen wissen wir vermutlich mehr.


Du musst auch immer an Kleinigkeiten herum mäkeln, obwohl du genau weißt was ich meine.  😞

Wenn der Freibetrag genutzt ist dann gehe ich davon aus daß auch vollständig und noch höhere Erträge vorliegen.

Also sagen wir Dividenden in Höhe von mindestens 2500 Euro mit 15% anrechenbarer Quellensteuer.

Zufrieden?

 

Was das für Gewinne aus Verkäufen waren werden wir ja wohl noch erfahren.

Wenn das Aktien waren könnte es ja sein daß noch höhere Verluste im Aktientopf waren und verrechnet wurden.

Der Freibetrag kann ja mit Dividenden ausgeschöpft sein.

GetBetter
Legende
7.328 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

Du musst auch immer an Kleinigkeiten herum mäkeln, obwohl du genau weißt was ich meine.  😞

Wenn der Freibetrag genutzt ist dann gehe ich davon aus daß auch vollständig und noch höhere Erträge vorliegen.

Also sagen wir Dividenden in Höhe von mindestens 2500 Euro mit 15% anrechenbarer Quellensteuer.


Es geht überhaupt nicht darum ob ich weiß was Du meinst - es geht darum, dass @Dani15 mit den Antworten was anfangen kann. 

 

Alleine aufgrund der Tatsache, dass er/sie die Frage gestellt hat wird aber doch klar, dass ihm/ihr die steuerlichen Zusammenhänge nicht im Detail vertraut sind. Und dann macht es auch Sinn, das ein oder andere klarzustellen und so evtl. Zu einem besseren Verständnis beizutragen.

 

Stillschweigend irgendwelche Annahmen zu treffen, die korrekt sein können oder auch nicht, die aber definitiv nicht zwingend sind, halte ich vor diesem Hintergrund für wenig hilfreich.